Patientenverfügung und Vorsorge

VHS-Vortrag

Nicht abwarten - selbst vorsorgen! Jeder und jede von uns - unabhängig vom Alter - kann in Lebenssituationen geraten, in denen er oder sie nicht mehr eigenverantwortlich für sich handeln und entscheiden kann, beispielsweise durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Demenz im Alter. Zur Regelung all Ihrer Angelegenheiten können Sie für einen solchen Fall eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auch Ehepartner*innen oder Kinder nur aufgrund einer Vollmacht für Sie handeln dürfen. Dies gilt auch für ärztliche Behandlungen und die Feststellung Ihres Patientenwillens (Patientenverfügungsgesetz).

Heike Ripsam, Koordinatorin und Querschnittsbeauftragte des INI Betreuung e.V., wird Sie darüber informieren, wie Sie für solche Fälle vorsorgen können und was Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen beachten sollten.

Weitere Informationen: http://www.vhs-beckum-wadersloh.de

Termine

  • 07.02.23 17:00 - 18:30 Uhr