Testament und Erbrecht
Ein Testament zu verfassen ist nicht leicht. Wen möchten Sie in welchem Umfang bedenken? Wen von der Erbfolge soweit als möglich ausschließen? Wie können Sie Streit unter den späteren Erben oder Nichterben ausschließen? Vieles ist zu bedenken, wenn man zu Lebzeiten die Verteilung seines Vermögens plant.
Anhand zahlreicher Beispiele erläutert der Rechtspfleger und Geschäftsleiter des Beckumer Amtsgerichts Hartmut Bartsch zunächst die Erbfolge, wie sie der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht. Dann werden die formellen Bestimmungen für die wirksame Abfassung eines Testaments bzw. einer letztwilligen Verfügung dargestellt, um abschließend Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung einer letztwilligen Verfügung aufzuzeigen.
Weitere Informationen: http://www.vhs-beckum-wadersloh.de
Termine
- 20.04.23 19:00 - 20:30 Uhr