Förderungen 2021
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bündelt seit dem 01.01.2021 Förderprogramme für energetische Sanierungen sowie Neubauten. Jeder Fördertatbestand kann nun als Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Dazu stehen drei Teilprogramme zur Verfügung: Vollsanierung und Neubau Wohngebäude (BEG WG), Vollsanierung und Neubau Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM).
Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Pächter, Mieter und Contractoren mit einer Einverständniserklärung des Eigentümers.
Hier können die ausführlichen Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefunden werden.
Die EnergieAgentur.NRW bietet ein Fördernavi an, damit Sie das passende Förderprogramm für Ihr Vorhaben finden.