Energieberatungsstützpunkt der Verbraucherzentrale NRW

Die Stützpunkt-Beratung der Verbraucherzentrale findet aktuell ausschließlich telefonisch statt!

Wer den Bau eines energiesparendes Hauses plant, seine eigenen vier Wände mit Blick auf Energieeinsparung sanieren oder in der Wohnung ganz einfach Energie und damit Geld sparen will, für den gibt es in Beckum eine anbieterunabhängige und kompetente Anlaufstelle: die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW.

Energieberaterin Frau Dipl.-Ing. Elke Pape berät hier Baufamilien, Althausbesitzer und Mieter. Die Beratung findet alle 14 Tage am Nachmittag nach Terminverinbarung telefonisch statt.

In der Beratung hat Frau Pape drei Ziele im Blick:

  • Bausubstanz erhalten,
  • Wohnkomfort steigern
  • und den Energieverbrauch senken – sowohl im Neu- wie im Altbau als auch in der Mietwohnung.

Die Auswahl des Heizsystems, die Wärmedämmung vom Keller bis zum Dach und die Möglichkeiten zur Nutzung der Sonnenenergie (Photovoltaik) incl. der Fördermittel stehen dabei ebenso wie die Prüfung der Heizkosten- und Stromrechnung auf dem Themenplan. Vermeidung von Schimmelpilz ist ebenso ein wichtiges Thema.

Doch Bausubstanz und Heiztechnik sind nicht allein für den Energieverbrauch eines Haushalts verantwortlich. Optimales Lüften und Heizen oder dem unnötigen Stand-by-Verbrauch von Elektrogeräten den Saft abzudrehen bringt auch für Mieter satte Ersparnis. Das Beratungsangebot wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und ist kostenlos.

Anmeldungen unter Telefon 02521 29-378 oder per E-Mail an herzog@beckum.de.

 

Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes 2020

Nach dem Gesetz zur Einsparung von Energie und Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz GEG) besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen nach § 48 Satz 3 die Pflicht, ein informatorisches Beratungsgespärch bei Änderungen am gesamten Gebäude (gemäß § 50 Abs, 1 und 2 GEG) in Anspruch zu nehmen. Nach § 80 Abs. 4 des GEG besteht für die Käuferinnen und Käufer eines Gebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen die Pflicht zu einem informatorischen Bereatungsgespräch zum Energieausweis. Das stationäre Beratungsgespräch der Verbraucherzentrale NRW kann entsprechend zur Erfüllung der o.g. Vorschriften in Anspuch genommen werden.

 

Tipps zum Energiesparen:

Stromspartipps der Verbraucherzentrale

Heizkosten sparen