Städtisches Förderprogramm für Lastenfahrräder und Fahrradlasten-/Kinderanhänger

Die Stadt Beckum setzt sich für eine nachhaltige und umweltverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Autofahrten im Stadtgebiet verringern. Dieses betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es sollen möglichst viele Fahrten mit Kindern, für den Einkauf und in der Freizeit aufs Rad verlagert werden. Mit einem eigenen Förderprogramm unterstützt die Stadt Beckum den Erwerb privat genutzter Lastenfahrräder und Fahrradlasten-/Kinderanhänger finanziell.

In 2023 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 18.000 Euro zur Verfügung.

Die Förderung ist ausschließlich mit dem hier eingestellten Formular zu beantragen.

Förderantrag

Förderrichtlinie

Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung


Hinweis:

Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, für Personengesellschaften sowie für natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende wird der Erwerb von elektrisch betriebenen, fabrikneuen Lastenfahrrädern mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw – Programmbereich Emissionsarme Mobilität – des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.06.2020 gefördert. Der Antrag kann in elektronischer Form bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

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