Sofortprogramm Innenstadt
Programm für kreative Köpfe, Start-ups und Ideen für die Beckumer Innenstadt
Mit dem Förderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte” hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Projekt ins Leben gerufen, das Kommunen dabei unterstützen soll, die Innenstädte wieder neu zu beleben. Auch die Stadt Beckum hat sich um dieses Förderprogramm beworben und eine Zusage bekommen. Das Programm läuft voraussichtlich bis Ende 2023.
Verfügungsfonds Anmietung
Im Rahmen dieses Förderprogramms ist die Stadt Beckum für den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung” auf der Suche nach Existenzgründungen, Start-ups oder Beckumerinnen und Beckumern mit kreativen Ideen und Konzepten zur Belebung der Innenstadt. Auch Konzepte, die bereits in umliegenden Städten funktionieren, könnten mit dem Programm in Beckum ausgetestet werden. Das Risiko ist aufgrund der Vorgaben für die Beteiligten überschaubar.
Darum sollten Sie das Förderprogramm nutzen
Interessierten wird die einmalige Chance geboten, im Rahmen des oben genannten Förderprogramms ein leerstehendes Ladenlokal zu einem deutlich vergünstigten Mietzins zu beziehen. Der Förderzeitraum für einen geförderten Mietzins beträgt dabei bis zu zwei Jahre. Somit ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Beckumer Innenstadt aktiv mitzugestalten und den vielleicht schon lange gehegten Wunsch vom eigenen Start-up, einem eigenen Geschäft, einem Atelier oder auch ein Projekt mit mehreren Aktiven auszuprobieren und in die Tat umzusetzen. Eine Förderung von gastronomischen Konzepten bedarf einer Einzelfallprüfung, da hier nur besondere, noch nicht vorhandene Konzepte in dafür geeigneten Immobilien gefördert werden. Bei Fragen hierzu dürfen Sie sich gerne melden. Ebenso sind auch Dienstleistungen und Handwerk mit Verkauf nur mit ausgefallenen, innenstadtbelebenden Konzepten förderfähig.
Weitere Voraussetzungen
Wichtige Voraussetzung für das Gelingen ist natürlich auch, dass Eigentümerinnen und Eigentümer mitmachen. Denn sie müssen auf einen Teil ihrer Miete verzichten, haben mit der Stadt Beckum für den Förderzeitraum aber eine zuverlässige Vertragspartnerin. Auch hier hat die Stadt Beckum bereits Gespräche geführt und positive Zustimmungen bekommen. Weitere Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit einem Leerstand oder drohendem Leerstand aus dem zentralen Innenstadtbereich können gerne mit der Stadt Kontakt aufnehmen. Es wird dann geschaut, ob die Fläche/der Standort in das Förderprogramm passen.
Die Kriterien zur Gewährung der Förderung werden wie folgt festgelegt:
- In erster Linie sollen – angepasst an die Förderkriterien des Programms und dem Bedarf der Beckumer Innenstadt - Ideen aus dem Bereich Einzelhandel, die sich in den Branchenmix (unter Berücksichtigung der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Beckum) einfügen, Direktverkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Showrooms des regionalen Handels, Pop-ups, Start-ups sowie Ideen zur kulturellen Nutzung, bürger- oder nachbarschaftlichen Nutzungen oder Bildungsangebote/Workshops durch das Sofortprogramm gefördert werden.
- Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe und Handwerk mit Verkauf ist nur bei einem besonderen Konzept förderfähig, wenn dadurch der Leerstandsbeseitigung eine herausgehobene Bedeutung zukommt und ein erheblicher Publikumsverkehr positive Effekte für die Innenstadt mit sich bringt. Ebenso müsste dadurch ein Bereich abdeckt werden, der so noch nicht in Beckum vertreten ist und den Branchenmix positiv erweitert.
- Das anzumietende Objekt liegt innerhalb eines festgelegten Konzentrationsbereichs der Beckumer Innenstadt.
- Es gibt kundenfreundliche Geschäftszeiten an mindestens drei Tagen die Woche im Rahmen der ortüblichen Öffnungszeiten. Der Umfang der Öffnung muss mindestens 25 Stunden in der Woche betragen.
- Alle Vorhaben dienen nicht vorrangig der Förderung eines einzelnen Unternehmens sondern müssen zur Belebung der Innenstadt beitragen und in den Branchenmix passen.
- Ausgeschlossen ist eine Zuwendung zum Beispiel für Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros, Shisha-Bars, Billiganbietern/Ein-Euro-Läden, Friseure, Imbisse (im Rahmen der bereits vorhandenen Angebotspalette) und ähnlichem. Auch eine innerstädtische Standortverlagerung ist ausgeschlossen.
- Die Förderung erfolgt unabhängig davon, ob es sich bei der Antragstellung um einen Unternehmenszweig handelt, der schwere oder weniger schwere Einschränkungen durch die Pandemie hatte.
Die Stadt Beckum freut sich über viele spannende Bewerbungen. Bewerbungen können bis auf weiteres fortlaufend eingereicht werden. Füllen Sie dazu das vorliegende Bewerbungsformular aus.
Auch Eigentümerinnen und Eigentümer können fortlaufend ein mögliches Flächenangebot mitteilen.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier:
Beschreibung des Förderprogramms
Bewerbungsformular (pdf)
Anlage Datenschutz (pdf)
Festgelegter Konzentrationsbereich (angepasst an die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereich gemäß Fortschreibung des Einzelhandelskonzept der Stadt Beckum (EHK), Stand: September 2020)
Gefördert durch:


Sie möchten mitmachen oder haben Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Helga Grothues
02521 29-1705
grothues@beckum.de
