Niemanden durch Sprache ausgrenzen
Sprache, die nicht alle verstehen, grenzt aus. Das gilt in besonderem Maße für
- Menschen mit Lernschwierigkeiten
- ältere Menschen
- Menschen, die nicht gut deutsch können
- Menschen, die lesen lernen
- Menschen, die nicht gut lesen können
- gehörlose Menschen
Leider gilt das immer noch auch für viele amtliche Briefe und Bescheide. Auch Anträge ausfüllen kann schwierig sein.
17,5 Prozent der Deutschen können nur kurze Texte mit einfachem Wörtern lesen. Das ist jede(r) sechste. (Quelle: PIAC-Studie)
Das Ziel, durch Leichte Sprache für alle verständlich zu sein, und niemanden auszugrenzen, gibt es in vielen Ländern.
Informationen zu Leichter Sprache
Leichte Sprache UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Eine Konvention ist ein Vertrag.
Mehrere Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Die Länder sind mit dem Vertrag einverstanden.
In der Konvention steht zum Beispiel:
- Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können
- Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben. Deutschland muss sich an den Vertrag halten.
Hier können Sie mehr über die UN-Behinderten-Rechts-Konvention lesen.
Informationen in Leichter Sprache
Hier geht es zu Internet-Seiten in Leichter Sprache
WeiberZeit e.V. Politische Interessenvertretung behinderte Frauen