Niemanden durch Sprache ausgrenzen

Sprache, die nicht alle verstehen, grenzt aus. Das gilt in besonderem Maße für

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • ältere Menschen
  • Menschen, die nicht gut deutsch können
  • Menschen, die lesen lernen
  • Menschen, die nicht gut lesen können
  • gehörlose Menschen


Leider gilt das immer noch auch für viele amtliche Briefe und Bescheide. Auch Anträge ausfüllen kann schwierig sein.

17,5 Prozent der Deutschen können nur kurze Texte mit einfachem Wörtern lesen. Das ist jede(r) sechste. (Quelle: PIAC-Studie)

Das Ziel, durch Leichte Sprache für alle verständlich zu sein, und niemanden auszugrenzen, gibt es in vielen Ländern.

Informationen zu Leichter Sprache

Netzwerk Leichte Sprache

Leichte Sprache erklärt

Wörterbuch Leichte Sprache

Leichte Sprache UN-Behinderten-Rechts-Konvention

Eine Konvention ist ein Vertrag.

Mehrere Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Die Länder sind mit dem Vertrag einverstanden.

In der Konvention steht zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können
  • Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte


Deutschland hat den Vertrag unterschrieben. Deutschland muss sich an den Vertrag halten.

Hier können Sie mehr über die UN-Behinderten-Rechts-Konvention lesen.

 

Informationen in Leichter Sprache

Ihre Ansprechpartnerin

ist die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Monika Björklund