Betreuungsplätze für Klitzekleine, Kleine und Fastgroße

Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern sind ein wichtiger Bestandteil des Erziehungs- und Bildungssystems. Die Stadt Beckum hat daher für den bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen gesorgt.

Rolle der Stadt
Die Stadt Beckum ist nicht nur Anbieterin von eigenen Kinderbetreuungsangeboten, sondern als öffentliche Jugendhilfeträgerin auch für die gesamte Planung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständig. Diese Aufgabe wird im Rahmen eines kontinuierlichen Austauschs mit den Beteiligten aus Politik, Verwaltung sowie der Träger, Einrichtungen und Tagespflegepersonen wahrgenommen. Ziel des Austauschs ist, dass die vorhandene bedarfsgerechte, flexible Kindertagesbetreuung weiter den sich verändernden gesellschaftlichen Anforderungen angepasst wird.

Kinderbetreuung steht auf soliden Füßen
Zahlreiche Träger stellen in Beckum vielfältige und gut qualifizierte Angebote bereit, um Kinder in der Entwicklung ihrer individuellen Potentiale zu unterstützen. Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist grundsätzlich in allen Kindertageseinrichtungen möglich. Kinder mit einem weitergehenden heilpädagogischen Förder- und medizinischem Versorgungsbedarf werden in einer Kindertageseinrichtung in Beckum inklusiv gefördert.

Verlässliche Angebote
Eltern werden durch Information und Beratung in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt. Ihnen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche Angebote erleichtert.

  • Für Kinder unter einem Jahr ist die Kindertagespflege die Regelförderung.
  • Kinder von einem bis unter drei Jahren können in Kindertagespflege (bei Tagesmüttern und -vätern oder in Tagespflegegruppen) sowie in Kitas gefördert werden.
  • Kindern ab drei Jahren stehen die Kitas zur Verfügung.
  • Für Schulkinder gibt es die offenen Ganztagsschulen (OGS).

Bei besonderen Bedarfen können die Betreuungsangebote der Einrichtungen durch Kindertagespflege ergänzt werden.

 

Elternbeiträge

Beitragspflichtige bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 33.000 Euro zahlen keinen Elternbeitrag. Haben diese mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine offene Ganztagsschule (OGS) besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, wird der Elternbeitrag bei einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 51.000 Euro nur für ein Kind erhoben – und zwar für das Kind mit dem höheren Beitrag. Bei einem höheren Einkommen ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind in Kindergarten oder Kindertagespflege auf 30 Prozent. Der Beitrag für das zweite Kind in einer OGS ermäßigt sich auf 50 Prozent. Das gilt auch, wenn die Kinder verschiedene Einrichtungen besuchen.

Bei der Zuordnung des Kindes zur Altersgruppe wird das Kind der Altersgruppe „ab 3 Jahre" in dem auf den 3. Geburtstag folgenden Monat zugeordnet.

In den Einkommensgruppen 4 oder höher ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind in Kindergarten oder Kindertagespflege auf 30 Prozent. Der Beitrag für das zweite Kind in einer OGS ermäßigt sich auf 50 Prozent. Für jedes weitere Kind entfällt die Beitragspflicht. Sofern nicht für jedes Kind ein gleich hoher Beitrag zu entrichten wäre, bestimmt sich die Rangfolge der Kinder, für die ein Beitrag zu zahlen ist, absteigend nach der Höhe des jeweiligen Elternbeitrags. Dabei belegt das in den letzten zwei Jahren vor der Einschulung beitragsbefreite Kind immer den ersten Rang.

Elternbeitragstabelle Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege

Elternbeitragstabelle Offene Ganztagsschule (OGS)

Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Elternbeitrag.

Meldung „Ratsticker: Eltern werden entlastet”

Änderungssatzung