Kindertagespflege
Tagesmütter und Tagesväter, die im Gesetz Tagespflegepersonen genannt werden, betreuen ganztags oder für einen Teil des Tages bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder. Zusammenschlüsse von bis zu drei Tagespflegepersonen (Tagespflegegruppe) können bis zu neun gleichzeitig anwesende Kinder fördern. Meistens findet die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson statt, sie kann aber auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Kindeseltern stattfinden.
Familiennah und verlässlich
Kindertagespflege ist, insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, eine familiennahe Betreuungsform und ein gleichwertiges Angebot zu der Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Sie zeichnet sich durch eine verlässliche Bindungsbeziehung aus. Bei besonderem Bedarf können Kinder bis einschließlich 13 Jahre ergänzend zu Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschule in Kindertagespflege betreut werden.
Downloads
- Kindertagespflege - Finanzierungsantrag
- Kindertagespflege - Änderung der Betreuungszeiten
- Kindertagespflege - Arbeitszeitbescheinigung
- Kindertagespflege - Beendigung
- Kindertagespflege - Antrag auf Ganztagesbetreuung
- Kindertagespflege - Antrag auf Pflegeerlaubnis
- Kindertagespflege - Antrag auf Pflegeerlaubnis für sonstige Räume
Ansprechpartnerinnen
für die Sachbearbeitung
Celine Speckmann
für die Elternbeiträge
Patricia Wenning
(Buchstaben A bis He)
Monika Mense
(Buchstaben Hi bis Z)
für die Fachberatung und Vermittlung
Mütterzentrum Soziales Netzwerk gGmbH
Frau Bublies-Tielker
Wilhelmstraße 41
02521 824490130
bublies-tielker@muetterzentrum-beckum.de
für Qualifizierungskurse zur Tagespflegeperson
Mütterzentrum Soziales Netzwerk gGmbH
Frau Lange
Wilhelmstraße 41
02521 824490131
lange@muetterzentrum-beckum.de