Sie melden sich an dem Standesamt der Stadt zur Eheschließung an, in der Sie wohnen, denn das Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes ist zuständig. Bei unterschiedlichen Wohnadressen der Heiratswilligen treffen Sie die Wahl, bei welchem „Wohnsitzstandesamt“ Sie sich anmelden wollen. Wohnt keiner von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Beckum, ist das Standesamt Beckum für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber sehr wohl in Beckum möglich. Dazu muss die Anmeldung jedoch beim Standesamt Ihres Wohnortes erfolgen.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich zwei, daher sollten Sie auch zu Zweit mit Ihren Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Beckum kommen. Über begründete Ausnahmefälle sprechen Sie mit Ihrem Standesamt.
Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandswesen und der unterschiedlichen individuellen Lebenssituationen ist es leider nicht möglich, Ihnen alle vorzulegenden Unterlagen umfassend aufzulisten.
Am einfachsten ist die Anmeldung,
- wenn beide in Deutschland geboren wurden
- wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- wenn beide in Deutschland wohnen
Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bekommen Sie bei dem Standesamt, wo Sie geboren wurden). Wenn Sie in Beckum geboren sind, müssen Sie sich darum nicht kümmern, denn das Standesamt Beckum verfügt über Ihren Geburtseintrag im Geburtenregister und stellt diesen selbstverständlich zur Verfügung.
Sie waren schon verheiratet?
- Von der letzte Eheschließung eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (bekommen Sie bei dem Standesamt in Deutschland, wo Sie zuletzt geheiratet haben). Wenn Sie im Ausland geschieden worden sind, muss diese Ehescheidung auch für den deutschen Rechtsbereich anerkannt sein, daher wird ggf.um Vorlage eines entsprechenden Nachweises gebeten. Sollte die Anerkennung noch erfolgen müssen, muss zunächst die Anerkennung der ausländischen Entscheidung beim Oberlandesgericht Hamm erfolgen.
Sie wohnen nicht in Beckum?
- Sie Brauchen eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung. Diese Meldebescheinigung, aus der Ihre Vor- und Familiennamen, Ihr Familienstand, Ihr Wohnort, Ihre Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit hervorgeht, wird von der zuständigen Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes ausgestellt, in Beckum vom Bürgerbüro.
Sind Sie nicht im Inland geboren?
- Legen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit einer aktuellen deutschen Übersetzung vor. Diese muss gegebenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden. (Bei der zuständigen Behörde, wo die Urkunde ausgestellt wurde)
Sie waren bereits im Ausland verheiratet?
- Legen Sie bitte Ihre Heiratsurkunde und Auflösungsvermerk der Ehe mit einer aktuellen deutschen Übersetzung vor. Diese muss gegebenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden. (Bei der zuständigen Behörde, wo die Urkunde ausgestellt wurde)
Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?
-
Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis und ggf. ein Ledigkeitsnachweis. In dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Hierfür müssen alle Unterlagen mit den letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Die Befreiung dauert in der Regel 4 - 6 Wochen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nur sechs Monate lang gültig.
Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen zu besorgen sind, führen Sie ein Vorgespräch mit Ihrem Standesamt, um alles abzuklären und zur Anmeldung die richtigen Unterlagen mitzubringen.
Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen zu besorgen sind, führen Sie ein Vorgespräch mit Ihrem Standesamt, um alles abzuklären und zur Anmeldung die richtigen Unterlagen mitzubringen.
Wenn einer der Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist vor der Anmeldung eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.
Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Einen weiteren Bürgerservice bietet das Standesamt Beckum gemeinsam mit dem Bürgerbüro Beckum allen Brautpaaren, deren Namensführung sich durch die Eheschließung ändert. Sollten Sie Ihren neuen Reisepass oder Personalausweis mit Ihrem neuen Namen bereits direkt nach Ihrem „Ja-Wort“ bei der Eheschließung ausgehändigt bekommen wollen, weil Sie z.B. direkt von Ihrer Hochzeit in die Flitterwochen fahren, sprechen Sie Ihren Wunsch an. Sie erhalten eine Bescheinigung, die Ihre bevorstehende Eheschließung und künftige Namensführung ausweist und legen diese beim Bürgerbüro vor. Der neue Personalausweis oder Reisepasses kann jedoch frühestens 7 Wochen vor dem Tag der Eheschließung beantragt werden und kann nach der Eheschließung im Bürgerbüro abgeholt werden. Hier sind jedoch die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zu beachten. Voraussetzung für diesen Service in Bezug auf die Ausstellung Reisepasses oder Personalausweises ist die deutsche Staatsangehörigkeit und dass Sie in Beckum mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister des Standesamtes Beckum nachbeurkundet werden. Genauere Auskünfte über die Möglichkeit der Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland und den dazu benötigten Unterlagen erteilt das Standesamt.