Wahlen am 14. September
Was tun ohne Wahlunterlagen?
Mit den Wahlbenachrichtigungsbriefen wurden alle Wahlberechtigten über die Durchführung der Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl am kommenden Sonntag informiert. Ein geringer Teil der Wahlbenachrichtigungsbriefe konnte nicht zugestellt werden, etwa weil der Briefkasten nicht richtig beschriftet war.
Wählen mit Ausweis
Wahlberechtigte, die – aus welchem Grund auch immer – keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können am Wahlsonntag trotzdem wählen gehen. Voraussetzung ist, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie können am Wahlsonntag auch ohne Benachrichtigungsbrief direkt ins Wahllokal gehen, dort den Personal- oder Identitätsausweis vorlegen und ihre Stimme abgeben. Unter der Rubrik „Wahlen am 14. September“ auf der städtischen Homepage www.beckum.de können Wahlberechtigte prüfen, in welchem Wahllokal sie wählen können.
Briefwahlunterlagen verlegt oder nicht erhalten?
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt haben und glaubhaft versichern können, dass sie diese nicht erhalten oder verloren haben, sollten sich unverzüglich – spätestens aber bis zum Samstag, 13. September, 12 Uhr – im Bürgerbüro melden, um einen neuen Wahlschein zu erhalten.