NRW führt digitalen Fischereischein ein

Mit dem digitalen Fischereischein wird das bisherige Papierdokument durch ein modernes, fälschungssicheres und lebenslang gültiges Format ersetzt. Die Beantragung des neuen Fischereischeins ist ab 3. Juli möglich – sowohl online als auch persönlich im Bürgerbüro. Der digitale Fischereischein wird künftig:

  • als Scheckkarte mit NFC‑Chip ausgegeben,
  • zusätzlich elektronisch auf dem Smartphone nachweisbar sein,
  • auf Lebenszeit gültig sein.

Fischereiabgabe

Die Fischereiabgabe wird weiterhin erhoben und kann wie gewohnt für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet werden. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn die Fischereiabgabe für den jeweiligen Zeitraum bezahlt wurde.

Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Nach Ablauf gilt:

  • Eine einmalige Vorsprache im Bürgerbüro ist erforderlich, um die Daten in das neue System zu überführen.
  • Ein vorzeitiger Umtauschzwang besteht nicht.
  • Die Ausstellung des neuen Fischereischeins ist nach Ablauf ausschließlich im Bürgerbüro möglich, da ältere Dokumente auf Fälschungsmerkmale geprüft werden müssen.


Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen künftig ohne eigenes Dokument angeln, sofern sie:

  • von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden
  • und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis) mitführen.


Wichtiger Hinweis zur Identitätsprüfung

Da der neue Fischereischein kein Lichtbild und keine Wohnadresse enthält, ist bei der Ausübung der Fischerei künftig immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter 02521 29-3301 oder 3302.