Na Pinksteren

Grabstätten werden überprüft

Grundlage hierfür ist die Friedhofssatzung. Diese sieht vor, dass die Nutzungsberechtigten die Grabstätten pflegen und instand halten müssen. Sollten ungepflegte Grabstätten festgestellt werden, erhalten die Verantwortlichen eine schriftliche Aufforderung, die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist herzurichten.

Die Stadt Beckum bittet Angehörige daher, den Zustand der Grabstätten frühzeitig zu kontrollieren und notwendige Pflegearbeiten rechtzeitig vorzunehmen.

Voor meer informatie kunt u contact opnemen met Marita Denkert en Silke Flüchter van de afdeling Milieu en Groen van de stad Beckum op 02521 29-6722 of -6723 of per e-mail op friedhofsverwaltung@beckum.de.