Nach Pfingsten

Grabstätten werden überprüft

Grundlage hierfür ist die Friedhofssatzung. Diese sieht vor, dass die Nutzungsberechtigten die Grabstätten pflegen und instand halten müssen. Sollten ungepflegte Grabstätten festgestellt werden, erhalten die Verantwortlichen eine schriftliche Aufforderung, die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist herzurichten.

Die Stadt Beckum bittet Angehörige daher, den Zustand der Grabstätten frühzeitig zu kontrollieren und notwendige Pflegearbeiten rechtzeitig vorzunehmen.

Weitere Auskünfte erteilen Marita Denkert und Silke Flüchter vom Fachdienst Umwelt und Grün der Stadt Beckum unter 02521 29-6722 oder -6723 oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@beckum.de.