Städtische Finanzmittel ressourceneffizient verwenden

Was macht die Stadt mit unserem Geld?

"Erst mal die Steuern erhöhen ..."

So denkt vielleicht mancher, wenn er über die Frage nachdenkt, wie die öffentliche Hand ihre Aufwendungen finanziert. Dabei gibt es eine strenge, gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge für die Beschaffung von Finanzmitteln.

Die Anforderungen an die Städte unterliegen einem beständigen Wandel.
Neue Aufgaben kommen regelmäßig hinzu, nur gelegentlich fallen welche weg. Zusätzliche Aufgaben bedeuten im Regelfall auch zusätzliche Aufwendungen (Sach- oder/und Personalkosten).

Wie werden Aufwendungen finanziert?

Für Projekte gibt es häufig staatliche Fördermittel. Und für bestimmte Leistungen gegenüber der Bevölkerung kann die Stadt Beiträge oder Gebühren erheben, wie die Elternbeiträge bei den Kindergärten. Diese Erlöse decken aber nicht alle Kosten. Es verbleibt deshalb oft eine erhebliche Finanzierungslücke. Die Stadt ist nicht frei in der Entscheidung, wie diese Finanzierungslücke geschlossen werden kann. Vorrangig prüft die Stadt, ob sie bei anderen Aufwendungen sparen kann. Das kann dazu führen, dass Maßnahmen gänzlich gestrichen, verringert oder aber in spätere Jahre verschoben werden. So wurde beispielsweise mancher Straßenausbau in den letzten Jahren zurückgestellt.

Wer entscheidet darüber?

Wichtige Entscheidungen trifft der Rat. Da dieser aus verschiedenen Fraktionen besteht und zu den Sachthemen teilweise kontroverse Auffassungen und Schwerpunkte erkennbar sind, wird hier und in den Ausschüssen beraten und diskutiert. Erst wenn eine Verringerung der Aufwendungen nicht mehr möglich ist, sind Einnahmen in der Reihenfolge der "Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung" zu erschließen. So steht es in § 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen:

"Die Stadt hat die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Finanzmittel
    1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von 
        ihr erbrachten Leistungen,
    2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel 
        nicht ausreichen."

Und nur, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre, darf die Stadt schließlich Kredite aufnehmen.

 

Jahresabschluss

Zum 1. Januar 2009 hat die Stadt Beckum ihr Rechnungswesen auf das System der doppelten Buchführung nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements umgestellt.

Die Haushaltswirtschaft richtet sich deshalb nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) vom 16. November 2004.

Durch Artikel 2 dieses Gesetzes sind die Gemeindeordnung und durch Artikel 4 die Kreisordnung entsprechend geändert worden. Artikel 15 enthält die neu gefasste Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung NRW – KomHVO NRW).

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Stadt Beckum zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Es muss unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermitteln und ist zu erläutern.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Schlussbilanz, den Teilrechnungen und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.