Ständehaus

Beistandschaften

Beistandschaften und Beurkundungen

  • Beistandschaften

    Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann im Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Zu den Aufgaben der Beistandschaft gehören unter anderen die

    • Feststellung der Vaterschaft eines außerhalb der Ehe geborenen Kindes
    • Beratung von Kindesmüttern und -vätern in den rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung
    • Berechnung und Beurkundung des Unterhaltsanspruches des Kindes
    • gerichtliche Geltendmachung dieses Unterhaltsanspruches für minderjährige Kinder

    Die Einrichtung der Beistandschaft ist freiwillig und kostenlos. Sie beginnt mit dem Zugang eines schriftlichen Antrages beim Jugendamt.
    Die Einrichtung der Beistandschaft ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Eine Einschränkung der elterlichen Sorge besteht dadurch nicht.
    Die Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit schriftlich möglich. Sie endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Jedoch kann der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsfragen beratend und unterstützend zur Seite stehen.

  • Beurkundungen

    Eine ganze Reihe von Willenserklärungen im Unterhalts- und Kindschaftsrecht bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Beurkundung. Urkunden können von Notaren oder besonders bestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung (Urkundspersonen) ausgestellt werden.
    Beim Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe können unter anderem nachfolgend aufgeführte Beurkundungen kostenfrei durchgeführt werden:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
    • Mutterschaftsanerkennung (bei Bedarf)
    • Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind (auch für lfd. Scheidungsverfahren)
    • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Die Ausstellung einer Urkunde bedarf einiger Zeit. Es ist deshalb empfehlenswert vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

    Vaterschaftsanerkennung
    Folgende Dokumente und Angaben werden benötigt:

    • Personalausweise
    • Angaben zum Familienstand
    • Angaben zur Konfession
    • Voraussichtlicher Entbindungstermin bei einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung
    • Geburtsmitteilung des Kinds
    • Beruf des Kindesvaters
    • Telefon- oder Handynummer zwecks Terminabsprache

    Unterhaltsansprüche
    Folgende Dokumente und Angaben werden benötigt:

    • Personalausweis
    • Angaben zum Beruf
    • Name und Geburtsdatum des Kindes
    • Nachweis über den zu zahlenden Unterhalt (z. B. Schreiben des Rechtsanwaltes etc.)
    • Abänderung des Unterhaltsanspruches, die Vorlage des bestehenden Unterhaltstitels (Urkunde, Beschluss des Amtsgerichtes)

    Sorgeerklärungen
    Folgende Dokumente und Angaben werden benötigt:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Personalausweise
    • Angaben zum Familienstand
    • Telefon- oder Handynummer zwecks Terminabsprache

    Negativbescheinigung

    • Personalausweis
    • Angaben zum Kind
    • Angaben des alleinerziehenden Elternteils