Kläranlage Beckum aus der Vogelperspektive

Städtischer Abwasserbetrieb

Städtischer Abwasserbetrieb

Der Städtische Abwasserbetrieb Beckum ist für den Betrieb und die Unterhaltung des gesamten öffentlichen Kanalnetzes in Beckum verantwortlich.

Eine Kerntätigkeit der Kanalunterhaltung ist die regelmäßige Überwachung und  Reinigung der Kanäle. Hierbei wird der Städtische Abwasserbetrieb Beckum von externen Firmen, die mit eigenen Spül- und Saugfahrzeugen ausgestattet sind, unterstützt.

Niederschlags- oder auch Drainagewasser, welches in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet wird, bereitet der weiterführenden Kanalisation und den Kläranlagen Probleme. Daher gehört zu den Aufgaben der Kanalunterhaltung auch die Überprüfung der Anschlüsse privater, gewerblicher oder industrieller Grundstücke an die öffentliche Kanalisation.

Ist zum Beispiel die Dachentwässerung nicht an den Niederschlagswasserkanal sondern fälschlicherweise an den Schmutzwasserkanal angeschlossen, wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, diesen Falschanschluss zu beseitigen.

Die Kanalsanierung beinhaltet die Reparatur und Renovierung von Entwässerungskanälen in geschlossener Bauweise.

Die während der Kanalinspektion erfassten Daten werden erfasst und die vorgefundenen Schäden im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit bewertet und klassifiziert. Unter Berücksichtigung des Schadensbildes, der Schadensklasse, der daraus resultierenden Sanierungspriorität und weiterer Randbedingungen werden die sanierungsbedürftigen Kanalhaltungen (Kanalabschnitt zwischen zwei Kontrollschächten) innerhalb vordefinierter Fristen saniert.

Imagefilm des Städtischen Abwasserbetriebes Beckum:

Imagefilm mit Untertiteln:

  • Revisionsschacht – Kontrollschacht

    Auf allen Grundstücken, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, muss seitens des Grundstückseigentümers ein geeigneter Kontrollschacht mit einem Durchmesser von mindestens 400 mm errichtet und betrieben werden. 

    Kontrollschächte müssen jederzeit frei zugänglich sein. Sie dürfen nicht überbaut, überpflastert oder überpflanzt werden. Dies liegt auch im Interesse eines jeden Grundstückseigentümers, da bei möglichen Verstopfungen - oder auch für die vorzunehmenden Dichtheitsprüfungen - immer die Untersuchung vom Kontrollschacht aus vorgenommen wird.

  • Rückstausicherung

    Haben Sie eine Rückstausicherung für Ihr Haus?

    Alle Abwasserleitungen in einem Gebäude, die das Abwasser von Entwässerungsgegenständen ableiten (z. B. Waschbecken, Toilette, Dusche, Waschmaschine) bilden ein mit dem öffentlichen Kanal verbundenes Rohrsystem. Wenn sich durch starke Regenfälle oder Verstopfungen das Abwasser im Kanal staut, drängt es gleichzeitig in alle angeschlossenen Leitungen zurück, also auch in die Leitungen im Haus. Dort steigt das Abwasser maximal bis zur Straßenoberkante, der sogenannten Rückstauebene und kann alle darunter liegenden Bereiche des Hauses (z. B. den Keller) überfluten. Das Wasser drückt in dem Fall durch die Bodeneinläufe, aus der Waschmaschine oder auch aus der Toilette zurück.

    Damit ein solches Szenario vermieden wird und der Grundstückseigentümer davor geschützt ist, muss sich jeder Grundstückseigentümer gegen Rückstau aus der Kanalisation schützen.

    Für den Einbau und die einwandfreie Funktion der Rückstausicherung oder Pumpen muss der Hauseigentümer selber sorgen. Damit die Rückstausicherung im Fall der Fälle auch funktioniert, sollte sie regelmäßig gewartet werden. Insbesondere nach einer langen Trockenzeit sollte jeder Hausbesitzer seine Rückstauklappen auf Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen. Die Einrichtungen sollten - je nach Bauart - gereinigt und leichtgängig gemacht werden. Wenn vorhanden, muss auch die angeschlossene Elektrik überprüft werden.

    Bedenken Sie: Nur funktionsfähige Rückstauklappen können verhindern, dass bei starken Regenereignissen das Rückstauwasser über die Grundleitungen in den Keller gelangt. Und das nächste Gewitter kommt bestimmt…

  • Kleinkläranlagen

    Die Stadt Beckum und damit der Städtische Abwasserbetrieb hat die Abwasserbeseitigungspflicht nicht nur für die am Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke und Gebäude, sondern auch für den sogenannten "Rollenden Kanal".

    Hinter dem "Rollenden Kanal" verbirgt sich die Aufnahme des Klärschlammes mit Saugfahrzeugen, die diesen zur Kläranlage Beckum transportieren.

    Die Gebühren richten sich nach der gültigen Satzung, die Sie unter diesem Link finden:

    https://www.beckum.de/rathaus-service/politik/ortsrecht/7-17-klaerschlammbeseitigungs-und-entsorgungssatzung.pdf?cid=2n4

    Wenn Sie eine neue Kleinkläranlage errichten möchten oder die notwendigen Wasserrechte beantragen wollen (Einleitung des gereinigten Abwassers in das Grundwasser oder ein Gewässer) ist Ihr Ansprechpartner der Kreis Warendorf als Untere Wasserbehörde, Umweltamt, Telefon 02581/53-6616.

    https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/266/show

  • Kanalnetz

    Der Städtische Abwasserbetrieb Beckum betreibt und unterhält für die Sammlung und den Transport der Abwässer ein über 249,95 Kilometer Kanalisation mit 6.436 Kontrollschächten und diversen Sonderbauwerken sowie Pumpwerke.

    Das Kanalnetz gliedert sich in Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle und Regenwasserkanäle. In Mischwasserkanälen wird Schmutz- und Niederschlagswasser durch eine gemeinsame Rohrleitung abgeleitet.

    Im Trennsystem läuft das Niederschlags- und Schmutzwasser durch getrennte Leitungen. Das Niederschlagswasser wird, wenn möglich einem Gewässer zugeführt. zugeführt. In Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad wird das Niederschlagswasser vor der Einleitung gereinigt. Das Abwasser aus dem gesamten Stadtgebiet Beckum wird den Kläranlagen in Beckum sowie Neubeckum zugeleitet und dort gereinigt.

  • Sonderbauwerke

    Das Kanalnetz umfasst auch eine Vielzahl von Sonderbauwerken.

    Typische Sonderbauwerke in Beckum sind:

    • Pumpwerke zum Weitertransport des Abwassers bei nicht ausreichendem Gefälle
    • Regenüberläufe zur Entlastung von Mischwasserkanälen
    • Regenüberlaufbecken zur Reinigung und Speicherung von Mischwasser
    • Regenklärbecken zur Reinigung von verschmutztem Niederschlagswasser
    • Regenrückhaltebecken zur Zwischenspeicherung von Regenwasser
    • Düker zur Unterquerung von Gewässern und Hindernissen