Kommunales Beteiligungsvermögen

Die Stadt Beckum hat für ihre Einwohnerinnen und Einwohner eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben zu erfüllen.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Beckum unmittelbar im Rahmen ihrer Haushaltswirtschaft nach oder beteiligt sich zur Aufgabenerfüllung an privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Die wirtschaftliche Betätigung gehört zu dem in Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz geschützten Wesenskern der kommunalen Selbstverwaltung.

Den rechtlichen Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden setzen die §§ 107 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. In diesen Bestimmungen ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung oder privatrechtliche Beteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände erlaubt ist.

Für die Jahre 2015 bis 2018 ist der Beteiligungsbericht als Anhang im Gesamtabschluss abgebildet.