Beckum aus der Vogelperspektive

Gut zu wissen!

  • NIS-2 Registrierungspflicht bis 31. Juli 2026

    Mit dem Inkrafttreten des neuen BSI-Gesetzes am 6. Dezember 2025 wurde die europäische NIS 2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Cybersicherheit deutlich zu stärken – insbesondere bei Unternehmen mit hoher Bedeutung für Wirtschaft, Versorgung und Gesellschaft. Betroffene Unternehmen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren.

    Die ursprüngliche Frist zur Registrierung endete am 6. März 2026. Nach Einschätzung des BSI ist jedoch ein erheblicher Teil der betroffenen Unternehmen bislang nicht registriert. Die Registrierung ist daher spätestens bis zum 31. Juli 2026 abzuschließen.

    Ob Ihr Unternehmen von der Regelung betroffen ist können Sie hier prüfen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der IHK Nord Westfalen

  • AI Act -Neue Transparentpflichten für Unternehmen ab August 2026 

    Der AI Act verpflichtet Unternehme ab August 2026. wenn Unternehmen Inhalte mit KI erstellen oder verändern sowie Nutzer mit einer KI interagieren, dieses offenzulegen. Ein einfacher,  verständlicher Hinweis reicht für die meisten KMUs in der Regel aus.

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der IHK Köln

  • Bildungsscheck 2.0 - Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit Beruflicher Weiterbildung

    Seit dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllen. Hierdurch können 50 % der Kursgebühren (max. 500 Euro) gefördert werden.

    Hier gelangen Sie um Schnellcheck, ob Sie die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllen und finden Informationen zur Beantragung über das ESF-Online-Portal.

  • Praktikumswoche Warendorf vom 20.07. bis 01.09.26 - Die Talente von morgen schon heute entdecken

    Mit der Ferien-Praktikumswoche Warendorf vom 20.07. bis 01.09.2026 lernen Sie als Unternehmen in den Sommerferien interessierte Schülerinnen und Schüler kennen. Sie können mit jedem Kurzpraktikum Ihr Unternehmen vorstellen und mit spannenden Einblicken begeistern.

    Das unkomplizierte Angebot der Praktikumstage wird von den Talenten freiwillig zur beruflichen Orientierung genutzt. Die kurzen Einblicke sind für junge Menschen besonders attraktiv, um einen ersten Eindruck in Ihre Arbeitswelt und den Beruf zu erhalten.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier

  • Festival der jungen Wirtschaft - 9. September 2026

    Das Festival der jungen Wirtschaft bringt junge Unternehmen, Start-ups sowie Gründungs- und Nachfolgeinteressierte zusammen. Es setzt einen Akzent zum Thema junges Unternehmertum in der Region und bietet einen entspannten Rahmen für Erfahrungsaustausch, Wissensvermittlung, Kennenlernen und Netzwerken. Im Rahmen des Festivals pitchen sechs Jungunternehmen um den mit 5.000 € dotierten Publikumspreis der Wirtschaftsjunioren Nord Westfalen.
    Das Festival ist eine Veranstaltung der IHK Nord Westfalen mit Unterstützung der Wirtschaftsjunioren Nord Westfalen (WJ) und dem Venture Club Münster (VCM), der studentischen Initiative für Entrepreneurship in Münster.

    Das 6. Festival der jungen Wirtschaft ist in Planung und findet am 9. September 2026 statt. Wer Interesse am Pitch-Wettbewerb oder an der Festivalteilnahme hat, kann sich hier eintragen und erhält nach Abschluss der Planungen eine Einladung mit Anmeldemöglichkeit.

  • Industrielle Gemeinschaftsforschung

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zehn weitere Forschungseinrichtungen für die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) autorisiert und damit das Netzwerk um weitere zukunftsrelevante Technologiefelder wie KI, Photonik und Quantentechnologien, Extended Reality sowie Energietechnologien erweitert. Die IGF ist ein europaweites und themenoffenes vorwettbewerbliches Förderprogramm, das KMUs einen einfachen Zugang zur praxisorientierten Forschung ermöglicht.

    Weitere Informationen finden Sie hier

  • Aktivrente

    ältere Krankenschwester am Bett eines älteren Mannes
    KI-generiertes Bild

    Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Aktivrente beschlossen,  um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Hierdurch können Rentnerinnen und Renter bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiter arbeiten. Darüber hinaus gehende Beträge müssen ganz regulär versteuert werden. Unabhängig von der Steuerfreiheit bleibt die Sozialversicherungspflicht bestehen.Die Arbeitgeber profitieren durch die Aktivrente von erfahrenen Fachkräften. 

    Die Aktivrente begründet jedoch keinen Anspruch des oder der Arbeitnehmenden auf Weiterbeschäftigung. 

    Beinhaltet der bestehende Arbeitsvertrag eine Altergrenzeenregelung, läuft der Vertrag aus und es muss ein neuer Vertrag für die Aktivrente geschlossen werden.

    Die Aktivrente gilt sowohl für bestehende als auch neue Arbeitsverhältnisse.  Arbeitgeber müssen die Aktivrente über eine gesonderte Lohnart eindeutig abbilden. Sie muss im Lohnsteuerabzugsverfahren steuerfrei und voll sozialversicherungspflichtig sein und darüber hinaus vom rnormalen Gehalt getrennt ausgewiesen werden.

  • Reifegradmessung zur Digitalen Transformation

    Mann vor Rechner mit Chart zur Auswertung zum Reifegrad der Digitalen Transformation eines Unternehmens
    KI-generiertes Bild

    Kennen Sie den Reifegrad Ihres Unternehmens? Wenn nicht, haben Sie die Möglichkeit mit dem Digitalcheck Mittelstand des Mittelstand-Digital Zentrums Berlin (bestehend aus  den Projektpartnern BVMW, ifii und HPI), eine systematische Einschätzung zum Digitalisierungsstand Ihres Unternehmens zu erhalten. Die Messung ermöglichst Ihnen eine ganzheitliche Betrachtung und umfasst die folgenden Aspekte: Strategie, Kundschaft, Produkte & Dienstleistungen, Prozesse, Organisation, IT-Infrastruktur & Technologie sowie Umwelt. Im Anschluss erhalten Sie einen kostenlosen umfangreichen Ergebnisbericht mit Handlungsempfehlungen.

    HIer gelangen Sie zum Check

  • KI-Campus - die kostenlose Lernplattform für Künstliche Intelligenz

    Der KI-Campus ist eine Gemeinschaftsinitiative für Bildungsinnovation und gliedert sich in verschiedene Produkte, die KI und Datenkompetenzen durch innovative digitale Lernangebote stärkt.  Diese werden durch die Geschäftstelle des KI_Campus beim Stifterverband koordiniert.

    Künstliche Intelligenz verändert Arbeitsprozesse in nahezu allen Branchen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen geeignete KI-Anwendungsfelder in ihrem Betrieb identifizieren und ihre Beschäftigten gezielt qualifizieren.

    Der KI-Campus unterstützt Sie mit innovativen Lernangeboten dabei, KI-Kompetenzen strategisch in Ihrem Unternehmen zu verankern und gesetzliche Anforderungen wie den EU AI Act umzusetzen. Die kostenlosen Onlinekurse vermitteln gezielt praxisnahes Wissen für den beruflichen Alltag anhand von branchenspezifischen Use Cases für Mitarbeitende und Führungskräfte.

    Hier gelangen Sie zum KI-Campus für Unternehmen

  • Wissensmanagement ist das Schlüsselwort für störungsfreie Arbeitsabläufe - Selbstlernangebot des Mittelstand-Digitalzentrums Lingen.Münster.Osnabrück


    Unternehmen, die auf „Herrschaftswissen“ einzelner verzichten und stattdessen dem Personal Zugang zu wertvollen Wissensressourcen verschafft, steigern im Betrieb Effizienz und Effektivität gleichermaßen. Mit einer entsprechenden Organisation, einem Konzept und digitalen Werkzeugen bekommen Mitarbeitende die Informationen, die für ihr Arbeitsfeld relevant ist.

    Das knapp 15-minütige Seminar mit dem Referenten Thomas Flauger liefert ein praktisches Beispiel zu einem real existierenden Unternehmen, das Wissensmanagement erfolgreich eingeführt hat.

    Hier gelangen Sie zum   Video

    Weitere Selbstlernangebote vom Mittelstand-Digitalzentrum Lingen.Münster.Osnabrück finden Sie hier

  • Betriebliche Gesundheitsförderung - Kurzcheck der BGF Koordinierungsstelle

    Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) nimmt in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels an Bedeutung zu. Kennen Sie den Stand Ihrer Betrieblichen Gesundheitsförderung? Die BGF  Koordinierungsstelle bietet Unternehmen kostenlos einen kurzen Fragebogen an, anhand dessen Sie den Stand der Betrieblichen Gesundheitsförderung kostenlos ermitteln können.

  • Informationsangebot GrenzinfoPunktes Euregio

    Der Euregio-Verband weißt auf sein Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Grenzregion hin. Hierzu gibt es die Möglichkeit, individuelle Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Arbeitsverwaltungen, Steuerbehörden aus Deutschland und den Niederlanden oder der Familienkasse zu führen. Bei einigen Beratungstagen wirken auch EURES Berater (Arbeitsvermittlung) mit. Die Informationsgespräche werden individuell durchgeführt und informieren zu Themen wie Arbeitsaufnahme im Nachbarland, Umzug über die Grenze oder spezifische Anliegen wie Rentenanträge, Arbeitslosigkeit oder Krankenversicherungsfragen.

    Termine und weitere Informationen finden Sie auf der Euregio-Website.

  • Anlaufstelle Rohstoffe gestartet - DIHK, DERA und GTAI helfen Betrieben bei Suche und Angebot

    Seit dem Ende des Kohleabbaus in Deutschland muss auch Steinkohle importiert werden – etwa aus Vietnam.

    Unternehmen in Deutschland, die auf den Import von mineralischen Rohstoffen und Zwischenprodukten angewiesen sind, haben zunehmend Schwierigkeiten, diese zu beschaffen. Unterstützung bietet jetzt die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) koordinierte "Anlaufstelle Rohstoffe".

    Die DIHK arbeitet in der neuen Stelle eng mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) und Germany Trade and Invest (GTAI) zusammen.

    "Unsere neue Anlaufstelle kanalisiert Anfragen von Unternehmen mit Rohstoffbedarf und Anfragen von Anbietern von Rohstoffen", berichtet Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Die DERA in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und die GTAI sind dabei die idealen Partner für unser weltweites Kammernetzwerk mit ihren Rohstoffkompetenzzentren in ressourcenreichen Ländern."

    Es freue ihn sehr, dass es drei Institutionen gelungen sei, ihre Kräfte zu bündeln und für Unternehmen eine Anlaufstelle einzurichten, die das gesamte Netzwerk der Partner nutze, so Treier.

    Gründung als Reaktion auf weltweit veränderte Spielregeln

    Die Idee der Anlaufstelle geht zurück auf eine Diskussion der drei Institutionen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Franziska Brantner, zuständige parlamentarische Staatssekretärin im BMWK, erläutert: "Während die Rohstoffversorgung und deren Absicherung bei einem Funktionieren der Märkte von den Unternehmen realisiert wurde, haben sich die Spielregeln weltweit stark geändert. So greifen zunehmend Staaten in die Rohstoffsicherung für ihre Wirtschaft ein. Ein 'Equal-Level-Playing-Field' ist hier für deutsche Unternehmen nur schwer herzustellen."

    "Mit einer aktiven Rohstoffpolitik und neuen Finanzierungsinstrumenten schaffen wir einen Rahmen, um bei Rohstoffgewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling zu unterstützen", sagt Brantner. Entscheidend sei, dass Unternehmen wüssten, an wen sie sich bei dem Thema wenden könnten. Die Kanalisierung von Anfragen in der gemeinsamen Anlaufstelle sei deshalb ein wichtiger Baustein für eine sichere Rohstoffversorgung.

    Die Anlaufstelle wurde in das German Mining & Resources Network – ein Zusammenschluss der AHK-Rohstoffkompetenzzentren, DERA und GTAI – integriert. Das BMWK unterstützt die Aktivitäten des Netzwerkes finanziell und flankiert diese. Auch dieses Netzwerk koordiniert die DIHK.

    Sie finden die "Anlaufstelle Rohstoffe" unter www.ahk.de.

  • Durch INQA-Coaching zu mehr Umsatz, weniger krankheitsbedingte Ausfälle und eine bessere Außenwirkung

    Das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU

    Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

    Wer kann INQA-Coaching nutzen?

    Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

    • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
    • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
    • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Jahreseinheiten, JAE) und zum Zeitpunkt der Erstberatung und zum Start des Coachings mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Vollzeitäquivalenten, VZÄ).
    • Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
    • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

    Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden.

    Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie ab sofort eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser klären Sie gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus.

  • Unternehmensnachfolge

    Die Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin hat gemeinsam mit dem EMF Institut für Entrepreneurship, Mittelstand und Familienunternehmen der HWR Berlin und finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein digitales Unterstützungstool zum Thema Unternehmensnachfolge entwickelt. Der sogenannte Nachfolg-O-Mat ist ein wissenschaftlich fundiertes Analysetool zur Selbsteinschätzung des eigenen Wissensstandes rund um das Thema Unternehmensnachfolge für unterschiedliche Nutzergruppen.

    Das Tool ist barrierefrei, kostenlos und speichert keine personenbezogenen Daten, die Rückschlüsse auf die Nutzer zulassen.   

    Informationen und Praxisbeispiele zur Unternehmensnachfolge finden Sie auf der Website nexxt-change, auf der Sie sowohl Übernahmeangebote als auch -gesuche finden.

  • Circular economy in der Praxis

    Für eine Kreislaufführung sind drei Entwicklungen notwendig: Narrow (Produkte/Materialien einsparen), Slow (Produktlebensdauer erhöhen) und Close (Wiederverwenden von Materialien). Diese lassen sich auf die bekannten R-Strategien anwenden, die Ansätze zur Ressourceneffizienz und Kreislaufführung aufzeigen und als Werkzeuge für die Praxis verstanden werden können.

    Gehen Sie den ersten Schritt in die zirkuläre Zukunft!

    Um die Kreislaufführung von Ressourcen zu verbessern, müssen innovative Geschäftsmodelle, Verfahren, Prozesse und Produkte entwickelt werden.

    Die Effizienz-Agentur NRW unterstützt produzierende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen auf diesem Weg mit ihrem Beratungsangebot im Themenfeld Ressourceneffizienz. 

    Hierzu werden

    Interessierte können sich über das Kontaktformular an die EFA wenden.