Beckum aus der Vogelperspektive

Gut zu wissen!

  • Was passiert bei einer Gasmangellage? - Information der Bundesnetzagentur

    Die Bundesnetzagentur hat am 22.06.2023 ein Webinar für Letztverbraucher durchgeführt, in dem die Mitarbeitenden über die Krisenorganisation Gas informieren. Was sind die Indikatoren für eine anstehende Gasmangellage? Was passiert, wenn die Notfallstufe ausgerufen werden muss und die Bundesnetzagentur als Bundeslastenverteiler die lebensnotwendige Gasversorgung in Deutschland aufrecht erhalten muss? Was bedeuten Ausspeicher-, Komfort, Individual-, Allgemein- oder Bilanzierungsverfügung und wen betreffen sie?  Auf diese und viele andere Fragen erhalten Sie entsprechende Informationen.

    Das Webinar ist in der Mediathek der Bundesnetzagentur abrufbar.

    Hier gelangen Sie zur Sicherheitplattform Gas, auf der sich alle großen Gasverbraucher gemäß § 1a Absatz 2 GasSV mit einer Anschlusskapazität von mindestens 10 MWh/h registrieren müssen.

  • LieferkettensorgfaltspfIichtengesetz

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten Menschenrechte und Umweltschutz in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach ihren tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt. 

    Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 von Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten anzuwenden. Ab 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden.

    Was ist für die Betriebe zu veranlassen:

    • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
    • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
    • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
    • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
    • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

    Alle betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Verpflichtungen zu berichten.

    Das BAFA wird erstmalig zum Stichtag 1. Juni 2024 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA

  • Europäisches Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht

    Seit 1. Juni können Unternehmen ihre Patente in der Europäischen Union leichter anmelden und in ihren Mitgliedsländern durchsetzen. Das Einheitspatent ermöglicht es, mit der Beantragung nur eines Antrags beim EPA Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Für die Anmelder wird das Verfahren damit einfacher und kosteneffizienter.

    Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein von den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten errichtetes internationales Gericht, das für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit sowohl von Einheitspatenten als auch von europäischen Patenten zuständig ist; damit sind keine kostspieligen parallelen Klagen mehr erforderlich, und die Rechtssicherheit wird erhöht. Weitere Informationen finden Sie hier

  • Cybercrime: Handlungsempfehlungen 

    Die Bedrohung durch Cyberangriffe auf Unternehmen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Unternehmen müssen sich mehr denn je vor Spionage, Sabotage und Datenklau schützen.

    Der Mittelstand BVMW e.V. hat gemeinsam mit IT Sicherheit in der Wirtschaft und Mittelstand Digital das Projekt mIT Standard sicher ins Leben gerufen.  Dabei geht es darum, kleinen und Kleinstunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitende mittels der DIN SPEC „IT-Sicherheitsberatung für kleine- und Kleinstunternehmen" hilft, den richtigen Beratungsdienstleister für ihr Unternehmens mittel festgelegter Kriterien auszuwählen. 

    Mit dem zu entwickelnden Standard können kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden den richtigen Beratungsdienstleister anhand von transparenten Qualitätskriterien auswählen und eine qualifizierte Beratung erhalten.

    Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft finanziert und vom BVMW e.V. geleitet.

    Die Infobroschüre können Sie auf der Seite Mit-Standard-sicher-Website kostenlos herunterladen.

    Ferner informiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Website über 

    • neue, bedrohliche Angriffsvektoren, die z.B. durch herausgehobene Einzelvorfälle bekannt werden
    • über Herstellermaßnahmen gegen bekanntgewordene Schwachstellen, wenn z.B. Patches oder Sicherheitsupdates zur Verfügung stehen
    • sowie in Management-Infos z.B. über auslaufenden Update- oder Patch-Support von Herstellern.

    Das Bundeskriminalamt hat einen Leitfaden zur Vorsorge gegen Cyberkriminalität entwickelt, der auch Hinweise enthält, was zu tun ist, wenn ein Angriff erfolgreich war. der Leitfaden kann hier abgerufen werden.

  • Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der  EU 

    Ab Oktober 2023 müssen Unternehmen alle direkten und einige indirekten Emissionen , die bei der Herstellung von importieren Waren aus Nicht-EU-Ländern entstehen, berechnet und dokumentiert werden. Darüber hinaus sind sie daszu verpflichtet, quartalsweise einen Bericht vorzulegen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren und deren verursachte Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.

    Basis ist  die EU-Verordnung 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems. Ziel der EU ist es, bis spätestens zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. 

    Ab 2026 müssen Unternehmen für Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlprodukte, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Strom aus Nicht-EU-Staaten den CO2-Zoll zahlen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Umwelt Bundesamtes