Beckum aus der Vogelperspektive

Gut zu wissen!

  • Anlaufstelle Rohstoffe gestartet - DIHK, DERA und GTAI helfen Betrieben bei Suche und Angebot

    Seit dem Ende des Abbaus in Deutschland muss auch Steinkohle importiert werden – etwa aus Vietnam

    Unternehmen in Deutschland, die auf den Import von mineralischen Rohstoffen und Zwischenprodukten angewiesen sind, haben zunehmend Schwierigkeiten, diese zu beschaffen. Unterstützung bietet jetzt die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) koordinierte "Anlaufstelle Rohstoffe".

    Die DIHK arbeitet in der neuen Stelle eng mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) und Germany Trade and Invest (GTAI) zusammen.

    "Unsere neue Anlaufstelle kanalisiert Anfragen von Unternehmen mit Rohstoffbedarf und Anfragen von Anbietern von Rohstoffen", berichtet Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Die DERA in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und die GTAI sind dabei die idealen Partner für unser weltweites Kammernetzwerk mit ihren Rohstoffkompetenzzentren in ressourcenreichen Ländern."

    Es freue ihn sehr, dass es drei Institutionen gelungen sei, ihre Kräfte zu bündeln und für Unternehmen eine Anlaufstelle einzurichten, die das gesamte Netzwerk der Partner nutze, so Treier.


    Gründung als Reaktion auf weltweit veränderte Spielregeln

    Die Idee der Anlaufstelle geht zurück auf eine Diskussion der drei Institutionen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Franziska Brantner, zuständige parlamentarische Staatssekretärin im BMWK, erläutert: "Während die Rohstoffversorgung und deren Absicherung bei einem Funktionieren der Märkte von den Unternehmen realisiert wurde, haben sich die Spielregeln weltweit stark geändert. So greifen zunehmend Staaten in die Rohstoffsicherung für ihre Wirtschaft ein. Ein 'Equal-Level-Playing-Field' ist hier für deutsche Unternehmen nur schwer herzustellen."

    "Mit einer aktiven Rohstoffpolitik und neuen Finanzierungsinstrumenten schaffen wir einen Rahmen, um bei Rohstoffgewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling zu unterstützen", sagt Brantner. Entscheidend sei, dass Unternehmen wüssten, an wen sie sich bei dem Thema wenden könnten. Die Kanalisierung von Anfragen in der gemeinsamen Anlaufstelle sei deshalb ein wichtiger Baustein für eine sichere Rohstoffversorgung.

    Die Anlaufstelle wurde in das German Mining & Resources Network – ein Zusammenschluss der AHK-Rohstoffkompetenzzentren, DERA und GTAI – integriert. Das BMWK unterstützt die Aktivitäten des Netzwerkes finanziell und flankiert diese. Auch dieses Netzwerk koordiniert die DIHK.

    Sie finden die "Anlaufstelle Rohstoffe" unter www.ahk.de.

  • DIHK veröffentlicht Leitfaden "Betriebliche E-Mobilität"

    Unternehmen, die Tanken an der Steckdose ermöglichen wollen, sollten die Rahmenbedingungen kennen

    Für eine Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe spricht vieles – vom Klimaschutz bis zu rechtlichen Vorgaben. Der Weg ist allerdings nicht ohne Fallstricke. Was Unternehmen wissen müssen, erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer aktuellen Handreichung.

    In ihrem Leitfaden "Betriebliche Elektromobilität" beschreibt die DIHK in den drei Kapiteln "Elektromobilität am Unternehmensstandort", "Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes" und "Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände" jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.

    So erfahren die Leserinnen und Leser beispielsweise, dass sie für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonforme Messung und Abrechnung vornehmen müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen. Weitere Anwendungsfälle behandeln das "Auftanken" von Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, den Verkauf von Ladestrom an Externe oder den Umgang mit eigenerzeugtem Strom.

    Die DIHK-Publikation informiert zudem in einem Exkurs darüber, wie mit Strompreisprivilegien im Rahmen der betrieblichen Elektromobilität umzugehen ist.

    Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung der Unternehmen nicht ersetzen.

    Hier können Sie den Leitfaden kostenfrei herunterladen; eine Print-Version wird nicht erstellt.

    Betriebliche Elektromobilität (PDF, 1 MB)

  • Kreis Warendorf startet App "Integreat"

    Das kommunale Integrationsmanagement des Kreises Warendorf bietet mittels einer neuen App namens "Integreat"  Informationen zu unterschiedlichen Themen wie Wohnen, Gesundheit, Kindergarten, Schule, Freizeit und Mobilität sowie Migration in elf Sprachen. Das digitale Angebot informiert schnell und umfänglich zu Alltagsfragen von neu zugezogenen Menschen und ist ein digitaler Lotse, um Behörden und Institutionen zu finden.

    Die App kann kostenlos in jedem Appstore heruntergeladen werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Marina Dinkelborg von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf unter dinkelborg@gfw-waf.de oder telefonisch unter 02521/850587.

  • Europäische Union verabschiedet Artificial Intelligence Act (AI Act)

    Die EU-Mitgliedsländer haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz und generativer KI, den Articificial Intelligence Act als Einheitliche Regelung für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet. Was das für Unternehmen bedeutet, können Sie auf der Seite der KI-Beratung disruptive erfahren.

  • future@WORK 2025 - Fach- und Weiterbildungsmesse 

    Die Fach- und Weiterbildungsmesse future@WORK, die gemeinschaftlich von der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster, der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH, der Wirtschaftsförderung Münster GmbH sowie der Jobceter der Stadt Münster und des Kreises Warendorf  organisiert wird, findet im kommenden Jahr am 24. und 25. Januar in der Halle Münsterland statt.

    Im Jahr 2024 füllten 3.6000 Besucher und 90 Aussteller bei der ersten future@WORK die Räumlichkeiten. Besucherinnen und Besucher konnten sich bei 20 Vorträgen und Workshops umfassend zur Zukunft der Arbeit umfassend informieren.

    Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

  • Exportförderung durch das Bundeswirtschaftsministerium

    Das Bundeswirtschaftsminsterium unterstützt deutsche Unternehmen bei ihrem Einstieg in neue Auslandsmärkte.

    So bietet German Trade & Invest umfangreiche Informationen zur Internationalisierung, Erkundung von neuen Märkten, Exportgeschäfte abwickeln und digital im Auslandsgeschäft.

    Im Rahmen des "Markterschließungsprogramms für KMU“ erhalten interessierte Unternehmen bei Unternehmerreisen in die Zielländer umfangreiche Informationen in Form von Präsentationsveranstaltungen sowie erste Kontakte bei individuelle Kennenlerntreffen  mit potenziellen Geschäftspartnern. 

    Alle Informationen zum Angebot von German Trade an Invest finden Sie auf der Website

  • Neues Beratungsangebot der Agentur für Arbeit mit der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf und der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

    Die Agentur für Arbeit berät Beckumer Unternehmen gemeinsam mit der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf und der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in hybrider Form im Rahmen einer Videoschaltung.

    Je nach Anliegen und rechtlichen (Förder-)Voraussetzungen kann das Beratungsergebnis des Termins unterschiedlich ausfallen. Mit der Buchungsbestätigung ist daher keine Zusage zu einem Antrag verbunden. Das Angebot steht als Modellversuch allen Arbeitgebern und Institutionen des Kreises Warendorf zur Verfügung.

    Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie hier

  • Nouvelle zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz  

    Happy man keeping passport in his pocket at airport terminal

    Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 
    Seit November 2023 können Fachkräfte mit Hochschulabschluss aus Drittstaaten sowie Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung leichter mittels der "Blauen Karte EU" nach Deutschland einwandern.  Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden sollen. 

    Weitere Informationen finden Sie  auf der Seite des BAMF oder unter www.make-it-in-germany.com.

    Menschen aus Drittstaaten können ab März 2024 im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft im Betrieb als qualifizierte Fachkraft beschäftigt oder qualifiziert werden. Das Anerkennungsverfahren hierzu findet in Deutschland statt. Der Aufenthalt in Deutschland ist bis zu drei Jahre genehmigungsfähig.

    Einreiseerleichterungen gibt es auch für Personen mit berufspraktischer Erfahrung, die künftig für eine Beschäftigung in allen nicht reglementierten Berufen nach Deutschland kommen möchten. Hierzu müssen sie ein Jahreseinkommen von mindestens rund 40.000 Euro, eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufsqualifikation und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen. 

    Ab Juni 2024 wird die "Chancenkarte" eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Punkte werden unter anderem für die berufliche Qualifikation, die Sprachkenntnisse, die Berufserfahrung, den Deutschlandbezug und das Alter vergeben.

    Zudem wird die Westbalkanregelung entfristet. Sie erlaubt einen Arbeitsmarktzugang von maximal 50.000 Personen in nicht-reglementierten Berufen für Personen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Voraussetzung für eine Beschäftigung von Personen aus diesen Ländern ist die jeweilige Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). 

  • Bundesumweltamt veröffentlich Teilstudie zur Dekarbonisierung  der industriellen Produktion  (DekarbInd) 

    Die vollständige Dekarbonisierung der deutschen Industrie ist eine Mammutaufgabe, die grundlegende Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft hat und nur unter Einbindung aller ⁠Stakeholder⁠ erfolgreich werden kann. Das Projekt "DekarbInd" hat in verschiedenen Workshops mit diesen Stakeholdern gemeinsam Lösungen erarbeitet.

    Teilbericht 1: Dekarbonisierungstechnologien wurden bisher überwiegend anhand von techno-ökonomischen Kriterien bewertet. Für eine nachhaltige Entwicklung sind jedoch auch zahlreiche andere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte relevant. In diesem Teilbericht wird deshalb eine Methode entwickelt, bei der neben techno-ökonomischen Kriterien auch ökologische, soziale und systemische Aspekte berücksichtigt werden. Ihr Kernstück ist ein Kriterienraster mit zugehörigen Indikatoren.

    Der Bericht kann auf der Seite des Bundesumweltamtes kostenlos abgerufen werden.

  • Unternehmensnachfolge

    Die Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin hat gemeinsam mit dem EMF Institut für Entrepreneurship, Mittelstand und Familienunternehmen der HWR Berlin und finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein digitales Unterstützungstool zum Thema Unternehmensnachfolge entwickelt. Der sogenannte Nachfolg-O-Mat ist ein wissenschaftlich fundiertes Analysetool zur Selbsteinschätzung des eigenen Wissensstandes rund um das Thema Unternehmensnachfolge für unterschiedliche Nutzergruppen.

    Das Tool ist barrierefrei, kostenlos und speichert keine personenbezogenen Daten, die Rückschlüsse auf die Nutzer zulassen.   

    Informationen und Praxisbeispiele zur Unternehmensnachfolge finden Sie auf der Website nexxt-change, auf der Sie sowohl Übernahmeangebote als auch -gesuche finden.

  • Cybercrime: Handlungsempfehlungen 

    Die Bedrohung durch Cyberangriffe auf Unternehmen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Unternehmen müssen sich mehr denn je vor Spionage, Sabotage und Datenklau schützen.

    Der Mittelstand BVMW e.V. hat gemeinsam mit IT Sicherheit in der Wirtschaft und Mittelstand Digital das Projekt mIT Standard sicher ins Leben gerufen.  Dabei geht es darum, kleinen und Kleinstunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitende mittels der DIN SPEC „IT-Sicherheitsberatung für kleine- und Kleinstunternehmen" hilft, den richtigen Beratungsdienstleister für ihr Unternehmens mittel festgelegter Kriterien auszuwählen. 

    Mit dem zu entwickelnden Standard können kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden den richtigen Beratungsdienstleister anhand von transparenten Qualitätskriterien auswählen und eine qualifizierte Beratung erhalten.

    Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft finanziert und vom BVMW e.V. geleitet.

    Die Infobroschüre können Sie auf der Seite Mit-Standard-sicher-Website kostenlos herunterladen.

    Ferner informiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Website über 

    • neue, bedrohliche Angriffsvektoren, die z.B. durch herausgehobene Einzelvorfälle bekannt werden
    • über Herstellermaßnahmen gegen bekanntgewordene Schwachstellen, wenn z.B. Patches oder Sicherheitsupdates zur Verfügung stehen
    • sowie in Management-Infos z.B. über auslaufenden Update- oder Patch-Support von Herstellern.

    Das Bundeskriminalamt hat einen Leitfaden zur Vorsorge gegen Cyberkriminalität entwickelt, der auch Hinweise enthält, was zu tun ist, wenn ein Angriff erfolgreich war. der Leitfaden kann hier abgerufen werden.

  • Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der  EU 

    Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen alle direkten und einige indirekten Emissionen , die bei der Herstellung von importieren Waren aus Nicht-EU-Ländern entstehen, berechnet und dokumentiert werden. Darüber hinaus sind sie daszu verpflichtet, quartalsweise einen Bericht vorzulegen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren und deren verursachte Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.

    Basis ist  die EU-Verordnung 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems. Ziel der EU ist es, bis spätestens zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. 

    Ab 2026 müssen Unternehmen für Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlprodukte, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Strom aus Nicht-EU-Staaten den CO2-Zoll zahlen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Umwelt Bundesamtes

  • Circular economy in der Praxis

    Für eine Kreislaufführung sind drei Entwicklungen notwendig: Narrow (Produkte/Materialien einsparen), Slow (Produktlebensdauer erhöhen) und Close (Wiederverwenden von Materialien). Diese lassen sich auf die bekannten R-Strategien anwenden, die Ansätze zur Ressourceneffizienz und Kreislaufführung aufzeigen und als Werkzeuge für die Praxis verstanden werden können.

    Gehen Sie den ersten Schritt in die zirkuläre Zukunft!

    Um die Kreislaufführung von Ressourcen zu verbessern, müssen innovative Geschäftsmodelle, Verfahren, Prozesse und Produkte entwickelt werden.

    Die Effizienz-Agentur NRW unterstützt produzierende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen auf diesem Weg mit ihrem Beratungsangebot im Themenfeld Ressourceneffizienz. 

    Hierzu werden

    Interessierte können sich über das Kontaktformular an die EFA wenden.