Beckum aus der Vogelperspektive

Gut zu wissen!

  • Neues Beratungsangebot der Agentur für Arbeit mit der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf und der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

    Die Agentur für Arbeit berät Beckumer Unternehmen gemeinsam mit der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf und der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in hybrider Form im Rahmen einer Videoschaltung.

    Je nach Anliegen und rechtlichen (Förder-) Voraussetzungen kann das Beratungsergebnis des Termins unterschiedlich ausfallen. Mit der Buchungsbestätigung ist daher keine Zusage zu einem Antrag verbunden. Das Angebot steht als Modellversuch allen Arbeitgebern und Institutionen des Kreises Warendorf zur Verfügung.

    Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie hier

  • Nouvelle zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz  

    Happy man keeping passport in his pocket at airport terminal

    Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 
    Seit November 2023 können Fachkräfte mit Hochschulabschluss aus Drittstaaten sowie Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung leichter mittels der "Blauen Karte EU" nach Deutschland einwandern.  Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden sollen. 

    Weitere Informationen finden Sie  auf der Seite des BAMF oder unter www.make-it-in-germany.com.

    Menschen aus Drittstaaten können ab März 2024 im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft im Betrieb als qualifizierte Fachkraft beschäftigt oder qualifiziert werden. Das Anerkennungsverfahren hierzu findet in Deutschland statt. Der Aufenthalt in Deutschland ist bis zu drei Jahre genehmigungsfähig.

    Einreiseerleichterungen gibt es auch für Personen mit berufspraktischer Erfahrung, die künftig für eine Beschäftigung in allen nicht reglementierten Berufen nach Deutschland kommen möchten. Hierzu müssen sie ein Jahreseinkommen von mindestens rund 40.000 Euro, eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufsqualifikation und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen. 

    Ab Juni 2024 wird die "Chancenkarte" eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Punkte werden unter anderem für die berufliche Qualifikation, die Sprachkenntnisse, die Berufserfahrung, den Deutschlandbezug und das Alter vergeben.

    Zudem wird die Westbalkanregelung entfristet. Sie erlaubt einen Arbeitsmarktzugang von maximal 50.000 Personen in nicht-reglementierten Berufen für Personen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Voraussetzung für eine Beschäftigung von Personen aus diesen Ländern ist die jeweilige Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). 

  • Bundesumweltamt veröffentlich Teilstudie zur Dekarbonisierung  der industriellen Produktion  (DekarbInd) 

    Die vollständige Dekarbonisierung der deutschen Industrie ist eine Mammutaufgabe, die grundlegende Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft hat und nur unter Einbindung aller ⁠Stakeholder⁠ erfolgreich werden kann. Das Projekt "DekarbInd" hat in verschiedenen Workshops mit diesen Stakeholdern gemeinsam Lösungen erarbeitet.

    Teilbericht 1: Dekarbonisierungstechnologien wurden bisher überwiegend anhand von techno-ökonomischen Kriterien bewertet. Für eine nachhaltige Entwicklung sind jedoch auch zahlreiche andere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte relevant. In diesem Teilbericht wird deshalb eine Methode entwickelt, bei der neben techno-ökonomischen Kriterien auch ökologische, soziale und systemische Aspekte berücksichtigt werden. Ihr Kernstück ist ein Kriterienraster mit zugehörigen Indikatoren.

    Der Bericht kann auf der Seite des Bundesumweltamtes kostenlos abgerufen werden.

  • Was passiert bei einer Gasmangellage? - Information der Bundesnetzagentur

    Die Bundesnetzagentur hat am 22.06.2023 ein Webinar für Letztverbraucher durchgeführt, in dem die Mitarbeitenden über die Krisenorganisation Gas informieren. Was sind die Indikatoren für eine anstehende Gasmangellage? Was passiert, wenn die Notfallstufe ausgerufen werden muss und die Bundesnetzagentur als Bundeslastenverteiler die lebensnotwendige Gasversorgung in Deutschland aufrecht erhalten muss? Was bedeuten Ausspeicher-, Komfort, Individual-, Allgemein- oder Bilanzierungsverfügung und wen betreffen sie?  Auf diese und viele andere Fragen erhalten Sie entsprechende Informationen.

    Das Webinar ist in der Mediathek der Bundesnetzagentur abrufbar.

    Hier gelangen Sie zur Sicherheitsplattform Gas, auf der sich alle großen Gasverbraucher gemäß § 1a Absatz 2 GasSV mit einer Anschlusskapazität von mindestens 10 MWh/h registrieren müssen.

  • Unternehmensnachfolge

    Die Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin hat gemeinsam mit dem EMF Institut für Entrepreneurship, Mittelstand und Familienunternehmen der HWR Berlin und finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein digitales Unterstützungstool zum Thema Unternehmensnachfolge entwickelt. Der sogenannte Nachfolg-O-Mat ist ein wissenschaftlich fundiertes Analysetool zur Selbsteinschätzung des eigenen Wissensstandes rund um das Thema Unternehmensnachfolge für unterschiedliche Nutzergruppen.

    Das Tool ist barrierefrei, kostenlos und speichert keine personenbezogenen Daten, die Rückschlüsse auf die Nutzer zulassen.   

    Informationen und Praxisbeispiele zur Unternehmensnachfolge finden Sie auf der Website nexxt-change, auf der Sie sowohl Übernahmeangebote als auch -gesuche finden.

  • LieferkettensorgfaltspfIichtengesetz

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten Menschenrechte und Umweltschutz in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach ihren tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt. 

    Das Gesetz findet zum 1. Januar 2024 nun auch Anwendung für Unternehmen 1.000 Mitarbeitenden und mehr.

    Was ist für die Betriebe zu veranlassen:

    • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
    • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
    • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
    • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
    • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

    Alle betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Verpflichtungen zu berichten.

    Das BAFA wird erstmalig zum Stichtag 1. Juni 2024 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA

  • Cybercrime: Handlungsempfehlungen 

    Die Bedrohung durch Cyberangriffe auf Unternehmen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Unternehmen müssen sich mehr denn je vor Spionage, Sabotage und Datenklau schützen.

    Der Mittelstand BVMW e.V. hat gemeinsam mit IT Sicherheit in der Wirtschaft und Mittelstand Digital das Projekt mIT Standard sicher ins Leben gerufen.  Dabei geht es darum, kleinen und Kleinstunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitende mittels der DIN SPEC „IT-Sicherheitsberatung für kleine- und Kleinstunternehmen" hilft, den richtigen Beratungsdienstleister für ihr Unternehmens mittel festgelegter Kriterien auszuwählen. 

    Mit dem zu entwickelnden Standard können kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden den richtigen Beratungsdienstleister anhand von transparenten Qualitätskriterien auswählen und eine qualifizierte Beratung erhalten.

    Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft finanziert und vom BVMW e.V. geleitet.

    Die Infobroschüre können Sie auf der Seite Mit-Standard-sicher-Website kostenlos herunterladen.

    Ferner informiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Website über 

    • neue, bedrohliche Angriffsvektoren, die z.B. durch herausgehobene Einzelvorfälle bekannt werden
    • über Herstellermaßnahmen gegen bekanntgewordene Schwachstellen, wenn z.B. Patches oder Sicherheitsupdates zur Verfügung stehen
    • sowie in Management-Infos z.B. über auslaufenden Update- oder Patch-Support von Herstellern.

    Das Bundeskriminalamt hat einen Leitfaden zur Vorsorge gegen Cyberkriminalität entwickelt, der auch Hinweise enthält, was zu tun ist, wenn ein Angriff erfolgreich war. der Leitfaden kann hier abgerufen werden.

  • Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der  EU 

    Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen alle direkten und einige indirekten Emissionen , die bei der Herstellung von importieren Waren aus Nicht-EU-Ländern entstehen, berechnet und dokumentiert werden. Darüber hinaus sind sie daszu verpflichtet, quartalsweise einen Bericht vorzulegen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren und deren verursachte Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.

    Basis ist  die EU-Verordnung 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems. Ziel der EU ist es, bis spätestens zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. 

    Ab 2026 müssen Unternehmen für Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlprodukte, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Strom aus Nicht-EU-Staaten den CO2-Zoll zahlen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Umwelt Bundesamtes

  • Circular economy in der Praxis

    Für eine Kreislaufführung sind drei Entwicklungen notwendig: Narrow (Produkte/Materialien einsparen), Slow (Produktlebensdauer erhöhen) und Close (Wiederverwenden von Materialien). Diese lassen sich auf die bekannten R-Strategien anwenden, die Ansätze zur Ressourceneffizienz und Kreislaufführung aufzeigen und als Werkzeuge für die Praxis verstanden werden können.

    Gehen Sie den ersten Schritt in die zirkuläre Zukunft!

    Um die Kreislaufführung von Ressourcen zu verbessern, müssen innovative Geschäftsmodelle, Verfahren, Prozesse und Produkte entwickelt werden.

    Die Effizienz-Agentur NRW unterstützt produzierende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen auf diesem Weg mit ihrem Beratungsangebot im Themenfeld Ressourceneffizienz. 

    Hierzu werden

    Interessierte können sich über das Kontaktformular an die EFA wenden.