Köttings Mühle

Denkmalpflege

Denkmalschutz / Denkmalpflege 

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu vermitteln. Ziel ist, die Denkmäler auf eine sinnvolle Nutzung hinzuführen, die mit den heutigen Anforderungen im Einklang stehen. Der Denkmalschutz liegt im öffentlichen Interesse, Eingriffe in die geschützte Bausubstanz müssen immer abgewogen werden.


Denkmäler in Beckum

illuminierte Propsteikirche

In Beckum gibt es über 160 Denkmäler. Dabei handelt es sich nicht allein um historische Bauten wie beispielsweise Kirchen, sondern um unterschiedliche Bauwerke, die Zeugnisse aus der Vergangenheit darstellen.

Sie stammen aus verschiedenen Epochen und zeigen das historische Wachstum der Stadt. Dabei ist die Nutzung der Denkmäler mannigfaltig, es gibt Hofanlagen, Ackerbürgerhäuser, Wohn- und Geschäftsgebäude, Museen, Schulen und ein Jugendzentrum.

Herausstechend sind dabei die touristischen Denkmäler, wie die weltweit erste Spannbeton-Balkenbrücke ohne Zwischenstütze, die Soestwarte auf dem Höxberg oder der jüdische Friedhof.
Auch die Kapellen, Bildstöcke, Wegekreuze und Ehrenmäler sollte man nicht außer Acht lassen.

Steinkistengrab im Dalmer

Bodendenkmäler
Aber nicht alle Denkmäler sind auf den ersten Blick erkennbar. Einige befinden sich unter der Erde und sind sogar teilweise überbaut. Diese Bodendenkmäler haben eben so hohen Stellenwert wie Baudenkmäler. Ein besonderes Bodendenkmal, das man heute gut in Beckum erleben kann, ist das Steinkistengrab in Beckum-Dalmer. Dies ist seit dem 30. April 2023 Teil der „Route der Megalithik“ und als Etappe des „Weges der großen Steine“ gekennzeichnet. Die neuen Infotafeln vermitteln Wissenswertes rund um das Grab.

  • Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

    1980 wurde der Denkmalschutz gesetzlich in Nordrhein-Westfalen verankert.

    2022 wurde das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) neu aufgelegt und ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten.

    Objekte, die in die Denkmalliste eingetragen werden, unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Die Denkmalliste wird von der Stadt Beckum als untere Denkmalbehörde geführt.

  • Finanzielle Förderung

    Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) bestimmt, dass es die Pflicht des Eigentümers/ der Eigentümerin ist, sein Denkmal zu erhalten, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist.

    Die wird durch den Staat gefördert. Es können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen oder eine Denkmalförderung beantragt werden.

    Für einen Antrag auf Ausstellen einer Steuerbescheinigung oder bei Fragen melden Sie sich gerne bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Beckum.

  • Maßnahmen an Baudenkmälen

    Eigentümer / Eigentümerinnen sind durch das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) verpflichtet, ihr Denkmal in standzuhalten und vor Gefährdung zu schützen.

    Dabei gilt nach §9 (1) DschG NRW:

    Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind.

    Weiter gilt nach §9 (2) DschG NRW:

    Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.

    Dieses gilt ebenfalls für Maßnahmen an oder in der Umgebung eines Denkmalbereiches, eines Gartendenkmals oder Bodendenkmals.

    Ob Instandsetzungen keiner Genehmigung bedürfen oder für die Anfrage eines Erlaubnisantrages und weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Beckum.

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