Enten im See

Steinbruch West Blaue Lagune

Beckums blaue Lagune - Naturschutzgebiet

Übersicht der Blauen Lagune


Der ehemalige Steinbruch West, auch Blaue Lagune genannt, befindet sich zwischen Ahlener Straße und Vorhelmer Straße. Der Bereich besteht heute aus einem geschützen Biotopbereich mit einem Biotopsee und einem Landschaftssee. Die beiden Seen werden durch einen Rad- und Wanderweg getrennt, auf dem sowohl der WerseRadweg als auch die Zementroute  verlaufen.

Im Nord-Osten befindet sich eine Station mit einer Tisch-Bank-Kombination zum Rasten.

  • Zugangsbeschränkungen - Ordnungsbehördliche Verordnung

    Die Bezirksregierung Münster hat im Mai 2020 eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung für den gesamten ehemaligen Steinbruch West erlassen. Diese trat im Juni 2020 in Kraft. Entsprechende Schilder wurden im gesamten Gebiet an 4 Standorten aufgestellt.

    Zum besseren Verständnis stehen zusätzlich an verschiedenen Standorten ergänzende Beschilderungen:

    Betretungs und Nutzungsverbot
    Seitdem gilt für den Biotopsee und die Flächen für den Naturschutz ein ganzjähriges Betretungs- und Nutzungsverbot.
    Für den Landschaftssee gilt ein Betretungs- und Nutzungsverbot in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober. In der Zeit vom 1. November bis 31. März gilt ein Betretungs- und Nutzungsverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

    Bitte halten Sie darüber hinaus folgende Verhaltensregeln ein:

    • Es darf nicht übernachtet werden. Zelten ist verboten.
    • Das Aufstellen von Zelten, Pavillons, Tischen und Bänken ist verboten.
    • Grillen und offenes Feuer sind verboten.
    • Hunde sind anzuleinen.
    • Tiere dürfen nicht ins Wasser.
    • Das Befahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen und Booten ist verboten.
    • Halten Sie Abstand zu den Brutplätzen der Wildtiere.
    • Das Füttern der Wildtiere, insbesondere der Enten und Gänse, ist verboten.
    • Bitte halten Sie die Natur sauber und nehmen Ihren Müll wieder mit.

    Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden!

    PDF zum Schild Betretungs- und Nutzungsverbot