Kinder- und Jugendförderung

Im Laufe des Jahres 2022 wurden die Kriterien der Kinder- und Jugendförderung in Beckum neu geregelt. Der Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung hatte alle in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Organisationen eingeladen, sich an dem Planungsprozess zu beteiligen. Die Ergebnisse und alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Förderung finden Sie nachstehend aufgeführt.

  • Ferienangebote und Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 

    Träger von Maßnahmen der örtlichen Ferienerholung innerhalb Beckums, außerörtlichen Ferienfreizeiten, internationalen Jugendbegegnungen sowie Maßnahmen der Jugendbildung, z.B. an Wochenenden können für Teilnehmende zwischen 6 und 18 Jahren einen Zuschuss beantragen. Mehr erfahren

  • Kooperationsprojekte

    Veranstaltungen und Projekte, die in Kooperation von mindestens 2 Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt werden, offene Veranstaltungen und Projekte von Jugendverbänden und Aktionen zur kind- und jugendgerechten Bekanntmachung von Angeboten können bezuschusst werden. Mehr erfahren

  • Inklusion und Einzelförderung

    Angebote der Jugendarbeit, für die sich über die zu erwartende Fördersumme hinaus zusätzliche Kosten durch besondere Erschwernisse, unvorhergesehene Geschehnisse oder zusätzliche Bedarfe ergeben, können zusätzliche Förderung erhalten. Mehr erfahren

  • Schulungen

    Aus- und Fortbildungslehrgänge für Jugendgruppenleitungen sowie Mitarbeitende von Jugendverbänden und anderen Einrichtungen, die eine Schulung besuchen können bezuschusst werden. Auch Fahrtkosten werden anteilig erstattet. Mehr erfahren

Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung

Die vielfältigen Angebote und Aktivitäten für Kinder und Jugendliche in Beckum werden von ganz unterschiedlichen Vereinen, Verbänden und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit mit viel Engagement entwickelt und auf die Beine gestellt. Auch Kinder und Jugendliche gestalten Angebote und führen sie durch.


Offene Kinder- und Jugendarbeit

„Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten, Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote der Förderung und Prävention bereit.“ (3. AG-KJHG – KJFöG, § 12).

Am Kinder- und Jugendförderplan mitgewirkt haben:

Jugendverbandsarbeit

„Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse haben aufgrund der eigenverantwortlichen Tätigkeit und des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen einen besonderen Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit.“ (3. AG-KJHG – KJFöG, § 11).

Jugendsozialarbeit

„Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken.“ (3. AG-KJHG – KJFöG, §13).


Arbeitskreis Jugend- und Drogenberatung im Kreis Warendorf e.V.

Jugendschutz

„Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ (3. AG-KJHG – KJFöG, §14).

Arbeitskreis Jugend- und Drogenberatung im Kreis Warendorf e.V.