Kita-Navigator | Kitas

Betreuungsplätze für Kinder

spielende Kinder
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Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern sind ein wichtiger Bestandteil des Erziehungs- und Bildungssystems. Die Stadt Beckum hat daher für den bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen gesorgt.

Die Stadt Beckum ist nicht nur Anbieterin von eigenen Kinderbetreuungsangeboten, sondern als öffentliche Jugendhilfeträgerin auch für die gesamte Planung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständig. Diese Aufgabe wird im Rahmen eines kontinuierlichen Austauschs mit den Beteiligten aus Politik, Verwaltung sowie der Träger, Einrichtungen und Tagespflegepersonen wahrgenommen. Ziel des Austauschs ist, dass die vorhandene bedarfsgerechte, flexible Kindertagesbetreuung weiter den sich verändernden gesellschaftlichen Anforderungen angepasst wird.

  • Verlässliche Angebote

    Eltern werden durch Information und Beratung in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt. Ihnen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche Angebote erleichtert.

    • Für Kinder unter einem Jahr ist die Kindertagespflege die Regelförderung.
    • Kinder von einem bis unter drei Jahren können in Kindertagespflege (bei Tagesmüttern und -vätern oder in Tagespflegegruppen) sowie in Kitas gefördert werden.
    • Kindern ab drei Jahren stehen die Kitas zur Verfügung.
    • Für Schulkinder gibt es die offenen Ganztagsschulen (OGS).

    Bei besonderen Bedarfen können die Betreuungsangebote der Einrichtungen durch Kindertagespflege ergänzt werden.

  • Große Auswahl an Kindertageseinrichtungen

    In Kindertageseinrichtungen werden Kinder bis zum Schuleintritt von gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften betreut. Sie werden dabei in ihrem spielerischen Lernen begleitet und unterstützt. Ihre individuellen Fähigkeiten werden erkannt und gefördert. Frühkindliche Bildung und die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung in Kindertageseinrichtungen sind wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern. Neben der Stärkung sozialer Kompetenzen spielt hier auch die frühe Förderung des Spracherwerbs eine wesentliche Rolle.

    Die 24 Kindertageseinrichtungen in Beckum bieten Vielfalt. Eltern können zwischen Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger wählen. Auch Fragen der Organisationsform (zum Beispiel Elterninitiative) oder der pädagogischen und konfessionellen Ausrichtung und nicht zuletzt die Größe der Kindertageseinrichtung bieten die Möglichkeit, bei der Suche nach einem geeigneten Platz ganz individuelle Kriterien zu berücksichtigen. Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder von eins bis sechs Jahren weiterhin erfüllen zu können, hat Beckum das stadtweite Platzangebot kontinuierlich ausgebaut. Alle Kindertageseinrichtungen sind Familienzentren oder einem Verbundfamilienzentrum angeschlossen und halten insbesondere familienbezogene Beratungs- und Unterstützungsangebote vor.

    Im Kita-Navigator haben Sie die Möglichkeit sich schnell und einfach über die Betreuungsangebote in den Beckumer Kindergärten zu informieren und vormerken zu lassen.

    Alle Kindertageseinrichtungen im Überblick

Kinderbetreuung steht auf soliden Füßen
Zahlreiche Träger stellen in Beckum vielfältige und gut qualifizierte Angebote bereit, um Kinder in der Entwicklung ihrer individuellen Potentiale zu unterstützen. Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist grundsätzlich in allen Kindertageseinrichtungen möglich. Kinder mit einem weitergehenden heilpädagogischen Förder- und medizinischem Versorgungsbedarf werden in einer Kindertageseinrichtung in Beckum inklusiv gefördert.

  • Online zum Kita-Platz

    Der Kita-Navigator erleichtert Ihnen den Weg zum „richtigen“ Kindergartenplatz.

    Mit dem Online-Vormerksystem steht Ihnen eine umfassende Informationsplattform für alle Kindertageseinrichtungen in Beckum zur Verfügung. Mit dem Kita-Navigator können Sie Ihr Kind für eine oder mehrere Kindertageseinrichtungen vormerken.

    Bitte beachten Sie: Mit dem Kita-Navigator ist lediglich eine Vormerkung möglich. Der Betreuungsvertrag wird persönlich zwischen Ihnen und der Kindertageseinrichtung geschlossen.

    Datenschutz: Ihre Daten werden unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie bei der Registrierung im Kita-Navigator. Homepage des Kita-Navigator

    7 Schritte zur Vormerkung:

    1. Kindertageseinrichtung suchen
    2. Kindertageseinrichtung auswählen
    3. Merkliste aufrufen
    4. Erziehungsberechtigte eingeben
    5. Kind eingeben
    6. Daten prüfen
    7. Registrierung abschließen

    Mit diesen einfachen Schritten merken Sie Ihr Kind für eine Kindertageseinrichtung vor.

    Auf Wunsch erhalten Sie Zugang zu einem mit Passwort geschützten Bereich. Hier können Sie jederzeit den Status Ihrer Vormerkungen einsehen und erhalten Mitteilungen, wie zum Beispiel eine Einladung zu einer Besichtigung oder eine Platzzusage.

    Alternativ können Sie auch alle Mitteilungen per Post erhalten.

    Flyer mit allen Informationen

Städtische Kindertageseinrichtungen

Die Stadt Beckum verfügt über 2 Kindertageseinrichtungen.

weitere Informationen

  • Interessenvertretung

    Die Elternbeiräte der einzelnen Kitas und der Jugendamtselternbeirat (JAEB) vertreten die Interessen der Eltern. Die Versammlung der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen in Beckumer wählen den Jugendamtselternbeirat. Dieser vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Trägern der Jugendhilfe, der Verwaltung und der Politik und wirkt stadtweit bei wesentlichen, die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen mit.

    Jugendamtselternbeirat (JAEB)

    Ansprechpartner ist der 1. Vorsitzende Herr Jörg Moselage Elternrat-Beckum@outlook.de.

  • Elternbeiträge und andere Kosten

    Gute Betreuung hat ihren Preis. Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Beckum besucht, werden dafür entsprechend Ihrer Einkommensverhältnisse Elternbeiträge an den Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern, den wöchentlichen Betreuungsstunden und dem Alter des Kindes. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Elternbeitrag oder im Serviceportal.

    Verfahren
    Wenn Sie für Ihr Kind den Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung geschlossen haben, meldet diese Ihre Daten an den Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Von dort erhalten Sie alle erforderlichen Informationen und die Erklärung zum Elterneinkommen. Füllen Sie bitte die Erklärung sorgfältig aus und schicken diese anschließend an den Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung zurück.

    Kosten
    Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 33.000 Euro zahlen Sie keinen Elternbeitrag.
    Haben Sie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine offene Ganztagsschule besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, wird der Elternbeitrag bei einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 51.000 Euro nur für ein Kind erhoben – und zwar für das Kind mit dem höheren Beitrag. Bei einem höheren Einkommen wird in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Beitrag für das zweite Kind auf 30 Prozent ermäßigt. Das gilt auch, wenn Ihre Kinder verschiedene Einrichtungen besuchen. Besucht Ihr Kind die Kindertageseinrichtung einer Elterninitiative, fällt in der Regel außerdem ein Vereinsbeitrag an. Diesen zahlen Sie direkt an die Kindertageseinrichtung beziehungsweise deren Träger.

    Übermittagbetreuung und Essensgeld
    Nimmt Ihr Kind an der Übermittagbetreuung teil, zahlen Sie zusätzlich einen Beitrag für das Mittagessen (Essensgeld) direkt an die Kindertageseinrichtung beziehungsweise deren Träger. Eltern mit geringem Einkommen, die keinen Elternbeitrag, aber Kosten für die Verpflegung zahlen müssen, können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe oder im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe nach § 90 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Zuschuss beantragen.
    Der Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung kann die Elternbeiträge ermäßigen oder ganz erlassen, wenn bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung stellen.