Jugendliche während des Sonnenuntergangs

Hilfen für junge Erwachsene

Pädagogische Unterstützung junger Menschen beim Übergang in die Selbständigkeit

Du bist zwischen 18 und 20 Jahre alt und beantwortest eine der folgenden Fragen mit Ja? 

  • Du fühlst dich zwar erwachsen, aber den neu an dich gestellten Anforderungen noch nicht gewachsen?
  • Du bist dir nicht darüber im Klaren, wie es für dich weitergehen soll?
  • Du kommst mit deinen Eltern nicht mehr klar? Du willst dein eigenes Ding machen, bist aber wirtschaftlich noch abhängig von deinen Eltern?
  • Du möchtest dein eigenes Geld verdienen, hast aber noch keinen Plan in welche Richtung es gehen soll?
  • Du möchtest dein Leben selbst in die Hand nehmen, weißt aber noch nicht wie?
  • Du hast Drogenprobleme und möchtest daran etwas ändern?

 Das können wir für dich tun:

  • Wir hören zu, versuchen dein Problem zu verstehen und finden gemeinsam eine praktikable Lösung.
  • Wir zeigen auf, wie du deine Ziele selbst erreichen kannst. Gegebenenfalls entwickeln wir ein passgenaues Coaching-Angebot.
  • Wir prüfen und entscheiden nach pädagogisch fachlichen Kriterien, welche Unterstützung hilfreich ist und Aussicht auf Erfolg hat.
  • Wir lotsen dich durch die Schnittstellen Schule, Ausbildung und Beruf, sind gut vernetzt und schaffen so einen Übergang.
  • Wir vermitteln zwischen dir und deinen Eltern oder Sorgeberechtigten und schaffen eine konfliktärmere Atmosphäre.
  • Wir koordinieren bei Bedarf medizinisch-therapeutische Maßnahmen.
  • Wir begleiten dich bei Bedarf bei der Überleitung in andere Hilfesysteme.

Wenn nach einer klärenden Beratungsphase erkennbar wird, dass du ein umfassendes Jungendhilfeangebot benötigst, legt eine geeignete pädagogische Fachkraft mit dir gemeinsam die nächsten Schritte fest.

Alle Beratungsangebote sind freiwillig und orientieren sich maßgeblich an den vereinbarten realistischen Zielen.

Mögliche Unterstützungsangebote sind:

  • Persönliche Beratung
  • Ambulante Coachings
  • Aktivierung des Netzwerks Gelingende Übergänge; kooperative Zugänge zu den Angeboten des Jobcenters, der Bundesagentur für Arbeit oder des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
  • Pädagogisch betreute Wohnformen
  • Teilnahme an Projekten zur Persönlichkeitsentwicklung

Das solltest du noch wissen:

  • Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigeplicht.
  • Beratungssettings und Unterstützungsangebote sind freiwillig.
  • Es handelt sich ausdrücklich um eine Unterstützung der Jugendhilfe, die an die Notwendigkeit und deinen Willen zur Veränderung geknüpft ist. Du solltest bereit sein, dich auf einen persönlichen pädagogischen Coaching-Prozess einzulassen.   
  • rechtliche Voraussetzungen

    Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe

    § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

     (1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des
    21.Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

    (2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

    (3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.