Rathaus von der Alleestraße aus

Termine und Hinweise zur Eheschließung

Heiraten in Beckum  

Unsere Standesbeamtinnen (von links): 
Frau Schütz, Frau Ahlmer und Frau Jürgens-Bohmert 

In der Woche bietet das Standesamt Beckum
Trauungen während und nach Absprache außerhalb der Öffnungszeiten (siehe Tabelle) an.

Der 3. Samstag im Monat ist bei uns
"Trausamstag".

2024 haben Sie die Möglichkeit sich an folgenden Samstagen bei uns trauen zu lassen:

20.01.2024, 17.02.2024, 16.03.2024, 20.04.2024, 18.05.2024, 15.06.2024, 06.07.2024 (Zusatztermin), 20.07.2024, 17.08.2024, 21.09.2024, 28.09.2024 (Zusatztermin), 19.10.2024, 16.11.2024 und 21.12.2024.

Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 66,- Euro berechnet. 

Hinweis: Es können leider keine zusätzlichen Samstage oder Sonntage vereinbart werden! 


Wochentag

Trauung innerhalb der Öffnungszeiten

Trauung außerhalb der Öffnungszeiten

zzgl. 66 €

nur nach Absprache mit dem Standesamt

Montag

09:30 bis 12:00 Uhr

12:00 bis 16:30 Uhr

Dienstag

09:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

12:00 bis 14:00 Uhr
16:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch

 

10:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

12:00 bis 14:00 Uhr

Freitag

09:30 bis 12:00 Uhr

12:00 bis 14:00 Uhr

Jeden 3. Samstag
im Monat

 

09:30 bis 14:00 Uhr

Die letzte Trauung findet 30 Minuten vor Ende der oben angegebenen Zeit statt!
Weitere Termine können nur nach Absprache vereinbart werden.

Erst nach Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt (frühestens 6 Monate vor Ihrem Trautermin möglich!) und Prüfung der Ehefähigkeit, kann Ihnen der Trautermin vom
Standesamt Beckum schriftlich bestätigt werden. Sie können sich jedoch gern schon früher unverbindlich nach einem Termin erkundigen und reservieren. 

Bei Trauungen, die schon lange geplant sind und an einem Samstag oder bei Kerzenschein,
durchgeführt werden sollen, bittet das Standesamt um zeitnahe Anmeldung der Ehe -
spätestens 3 Monate vor dem Termin. Wir behalten uns vor, den Termin sonst anderweitig zu vergeben.


Trauungen bei Kerzenschein
Am Freitag, den 22. November 2024 und am 
Freitag, 6. Dezember 2024  bieten die Standesbeamtinnen die Möglichkeit an,
Trauungszeremonien in diesem besonderen Ambiente durchzuführen,
und zwar in der Zeit von 17:30 bis 20:30 Uhr.

  • Hinweise zur Anmeldung einer Eheschließung

    Sie melden sich an dem Standesamt der Stadt zur Eheschließung an, in der Sie wohnen, denn das Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes ist zuständig. Bei unterschiedlichen Wohnadressen der Heiratswilligen treffen Sie die Wahl, bei welchem „Wohnsitzstandesamt“ Sie sich anmelden wollen. Wohnt keiner von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Beckum, ist das Standesamt Beckum für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber sehr wohl in Beckum möglich. Dazu muss die Anmeldung jedoch beim Standesamt Ihres Wohnortes erfolgen.

    Zur Eheschließung gehören bekanntlich zwei, daher sollten Sie auch zu Zweit mit Ihren
    Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Beckum kommen. Über
    begründete Ausnahmefälle sprechen Sie mit Ihrem Standesamt.
    Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandswesen und der unterschiedlichen individuellen Lebenssituationen ist es leider nicht möglich, Ihnen alle vorzulegenden Unterlagen umfassend aufzulisten.

    Am einfachsten ist die Anmeldung,

    • wenn beide in Deutschland geboren wurden
    • wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
    • wenn beide in Deutschland wohnen

    Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bekommen Sie bei dem Standesamt, wo Sie geboren wurden). Wenn Sie in Beckum geboren sind, müssen Sie sich darum nicht kümmern, denn das Standesamt Beckum verfügt über Ihren Geburtseintrag im Geburtenregister und stellt diesen selbstverständlich zur Verfügung.  

     

    Sie waren schon verheiratet?

    • Von der letzte Eheschließung eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (bekommen Sie bei dem Standesamt in Deutschland, wo Sie zuletzt geheiratet haben). Wenn Sie im Ausland geschieden worden sind, muss diese Ehescheidung auch für den deutschen Rechtsbereich anerkannt sein, daher wird ggf.um
      Vorlage eines entsprechenden Nachweises gebeten. Sollte die Anerkennung noch erfolgen müssen, muss zunächst die Anerkennung der ausländischen Entscheidung beim
      Oberlandesgericht Hamm erfolgen.

    Sie wohnen nicht in Beckum?

    • Sie Brauchen eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung. Diese Meldebescheinigung, aus der Ihre Vor- und Familiennamen, Ihr Familienstand, Ihr Wohnort, Ihre Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit hervorgeht, wird von der zuständigen Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes ausgestellt, in Beckum vom Bürgerbüro.

     Sind Sie nicht im Inland geboren?

    • Legen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit einer aktuellen deutschen Übersetzung vor. Diese muss gegebenenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.
      (Bei der zuständigen Behörde, wo die Urkunde ausgestellt wurde.)

    Sie waren bereits im Ausland verheiratet?

    • Legen Sie bitte Ihre Heiratsurkunde und Auflösungsvermerk der Ehe mit einer aktuellen deutschen Übersetzung vor. Diese muss gegebenenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden. (Bei der zuständigen Behörde, wo die Urkunde ausgestellt wurde.)

    Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

    • Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis und ggf. ein Ledigkeitsnachweis. In dem Ehefähigkeitszeugnis
      bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine
      Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Hierfür müssen alle
      Unterlagen mit den letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Die Befreiung dauert in der Regel 4 - 6 Wochen.

      Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

      Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nur sechs Monate lang gültig.

    Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen zu besorgen sind, führen Sie ein Vorgespräch mit Ihrem Standesamt, um alles abzuklären und zur Anmeldung die richtigen Unterlagen mitzubringen.

    • Wenn einer der Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und insofern
      ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist vor der Anmeldung eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.
    • Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
    • Einen weiteren Bürgerservice bietet das Standesamt Beckum gemeinsam mit dem Bürgerbüro Beckum allen Brautpaaren, deren Namensführung sich durch die Eheschließung
      ändert. Sollten Sie Ihren neuen Reisepass oder Personalausweis mit Ihrem neuen Namen bereits direkt nach Ihrem „Ja-Wort“ bei der Eheschließung ausgehändigt bekommen wollen, weil Sie z.B. direkt von Ihrer Hochzeit in die Flitterwochen fahren, sprechen Sie Ihren Wunsch an. Sie erhalten eine Bescheinigung, die Ihre bevorstehende Eheschließung und künftige Namensführung ausweist und legen diese beim Bürgerbüro vor. Der neue Personalausweis oder Reisepasses kann jedoch frühestens 7 Wochen vor dem Tag der Eheschließung beantragt werden und kann nach der Eheschließung im
      Bürgerbüro abgeholt werden. Hier sind jedoch die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zu beachten. Voraussetzung für diesen Service in Bezug auf die Ausstellung Reisepasses oder Personalausweises ist die deutsche Staatsangehörigkeit und dass Sie in Beckum mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister des Standesamtes Beckum nachbeurkundet werden. Genauere Auskünfte über die Möglichkeit der Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland und den dazu benötigten Unterlagen erteilt das Standesamt.
  • Ehe für alle

    • Seit dem 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten. Damit ist der Weg für die Ehe für alle frei.
      Somit können nun auch gleichgeschlechtliche Paare zu Eheleuten werden. Außerdem
      können bereits bestehende Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden.
    • Eine Begründung einer Lebenspartnerschaft seit dem 01.10.2017 nicht mehr möglich.
      Sowohl für die gleichgeschlechtliche Ehe als auch für die „Umwandlung“ einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe muss eine Anmeldung beim Standesamt erfolgen.
      Zuständig für die Anmeldung ist das jeweilige Wohnsitzstandesamt. Beim Standesamt Beckum sind bereits jetzt entsprechende Anmeldungen möglich. Eine geprüfte Anmeldung ist sechs Monate gültig.

    Vereinbaren Sie bitte einen Termin für Ihre Vorsprache, damit längere Wartezeiten vermieden werden können. In einem Gespräch können Ihre Fragen geklärt werden.

    • Für die Anmeldung zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe sind folgende Dokumente notwendig:

    -    Personalausweis oder Reisepass,
    -    Lebenspartnerschaftsurkunde oder Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister,
    -    aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Beckum wohnen.

    • Für die Anmeldung einer gleichgeschlechtlichen Ehe gelten im Wesentlichen die gleichen Anforderungen wie bei geschlechtsverschiedenen Ehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Ablauf einer Eheschließung

    Eheschließungen werden von den bestellten Standesbeamtinnen und -beamten der Stadt Beckum vorgenommen. Die standesamtliche Trauung dauert in der Regel 20 bis 25 Minuten. So in etwa sieht Ihre Trauzeremonie aus:
     

    • Begrüßung und letzte Formalitäten (wie Vorstellung, Vorlage der Ausweise der Verlobten und Trauzeugen, Klärung von Fragen)
    • Ansprache
    • Trauformel - das Ja-Wort
    • Zeit zum Ringwechsel
    • Verlesen und Unterschreiben der erforderlichen Niederschrift und Urkunden
    • Aushändigung der Urkunde und Bescheinigungen, wenn gewünscht Übergabe des Familienstammbuches
    • Gratulation der „frisch vermählten“ Eheleute und Verabschiedung


    Äußern Sie gern Ihre Wünsche und Bitten für die Gestaltung einer individuellen Trauung bei der Anmeldung zur Eheschließung. Wenn Sie Ihre Trauzeremonie unter einen Leitgedanken stellen wollen, hilft Ihnen das Standesamt Beckum gern weiter.

    Selbstverständlich dürfen Sie diesen wichtigen Moment im Leben fotografieren und nur in Absprache mit den Standesbeamten bzw. Standesbeamtinnen im vertretbarem Umfang
    filmen. Sprechen Sie bitte alle Einzelheiten mit den Standesbeamten bzw. Standesbeamtinnen ab und beherzigen Sie als oberstes Gebot, die Trauzeremonie nicht zu stören.

  • WICHTIG: Hinweis für Eheschließende zur gegenseitigen rechtlichen Vertretung

    Das Standesamt ist verpflichtet, Eheschließende auf das Ehegattenvertretungsrecht
    hinzuweisen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben wir an dieser Stelle ein Merkblatt des zuständigen Bundesministeriums hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, dieses Merkblatt hier abzurufen.