Beckum aus der Vogelperspektive

Förderprogramme

Förderprogramme

  • Kompass - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige 

    Laufzeit: 15.10.2022 - 30.04.2026

    Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige können auch in Nicht-Krisenzeiten in existenzielle Gefährdungslagen kommen. Neben zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt Betroffenen nicht selten grundlegende Kenntnisse, um sich langfristig krisensicher aufzustellen. 

    Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Hierzu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren den Zugang zu Qualifizierungsleistungen, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen, erleichtern.

    Durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen sollen die Teilnehmenden erweiterte Kenntnisse für die Unternehmensführung erlangen und in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. 

    Alle Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Sozialfonds für Deutschland

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Referat VIGru EF4 -
    Europäischer Globalisierungsfonds
    Verwaltungsbehörde,
    ESF Programmumsetzung
    10117 Berlin

    E-Mail: vigruef4@bmas.bund.de

  • Verlängerung des Gründungsstipendium.NRW

    Mit monatlich 1.200 Euro Förderung über 12 Monate schafft die Landesregierung NRW für Gründerinnen und Gründer während der Startphase eine sichere finanzielle Grundlage. Diese finanzielle Unterstützung kann bei der Geburt eines Kinders um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.

    Durch die Änderung des Förderprogramms gegenüber dem vorherigen Programm sollen besonders Frauen und Familien gefördert werden, um den aktuell Anteil von 24,5 Prozent weiblicher Gründungen zu erhöhen.

    Mit dem Gründungsstipendium.NRW erhalten maximal  drei Gründerinnen und Gründer eines Start-ups jeweils die Fördersumme.

    Interessierte aus Beckum können sich an Frau Marianne Koschany-Rohbeck (02521-850517, rohbeck@gfw-waf.de von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf (http://www.gfw-waf.de) zum Gründungsstipendium NRW informieren.

  • Förderprogramm Klimaschutzverträge 

    Das vorbereitete Verfahren dauert zwei Monate. In dieser Zeit werden Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren, noch in 2023 geplant, ein Gebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen.  

    Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Sie gleichen dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus.  

    Klimafreundliche Technologien marktfähig machen 

    Das BMWK beabsichtigt, Klimaschutzverträge im mittleren zweistelligen Milliardenbereich abzuschließen. Der Großteil des Geldes soll dabei zur Absicherung von unerwarteten Preisschwankungen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die gefördert werden wollen, treten zunächst in einen Bieterwettstreit, bei dem der beste und insbesondere günstigste Bieter gewinnt. 

    Klimaschutzverträge leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass klimafreundliche Technologien marktfähig werden und langfristig auch ohne staatliche Förderung auskommen. Die geförderten Anlagen werden klimafreundliche Produkte herstellen, wodurch grüne Leitmärkte entstehen können. Die geförderten Projekte werden zudem Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von innovativen Anlagen generieren, was zusätzliches Potenzial für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Klimaschutz weltweit birgt. Zudem setzen sie einen starken Impuls für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und Europa. Gleichzeitig sparen die Transformationsprojekte bereits jetzt große Mengen an Treibhausgasen ein und leisten so mittelbar und unmittelbar einen wichtigen Beitrag dazu, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreichen kann. 

    Die Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen. 

     Zum Informationspapier des BMWK zum Förderinstrument der Klimaschutzverträge

  • Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

    Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.

    Ziel des Programms ist die Reduzierung von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.

    Die Förderung erfolgt über Aufrufe in drei Förderschwerpunkten : 

    1) Mit der Breitenförderung sollen effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements von KMU gefördert werden wie etwa die Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten oder zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten. 

    2) Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) per Antrag auf Eignungsfeststellung  eine Listung im Beratungspool beantragen.

    3) Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs Innovationsförderung startet ein zweistufiger Antragsprozess, mit dem sich Betriebe und Einrichtungen mit Einzel- oder Verbundvorhaben bewerben können. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mobil gewinnt

  • Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz 

    Für dieses Förderprogramm können Sie kontinuierlich eine Skizze für Ihre geplanten Energie- und Ressourceneffizienzprojekte beim Projektträger VDI/VDE-IT einreichen (Skizzenvorlage)Nach Erhalt einer positiven Skizzenbewertung kann der Antrag mit den geplanten Effizienzmaßnahmen nur im Zeitraum einer geöffneten Wettbewerbsrunde gestellt werden.

    Alle Anträge, denen positiv bewertete Skizzen zugrunde liegen, müssen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, um zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet zu werden. Gefördert werden aufsteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweilige Budget der Förderrunde ausgeschöpft ist. Bei gleicher Fördereffizienz wird das Vorhaben mit der höheren absoluten CO2-Einsparung bevorzugt. Um den Wettbewerbscharakter jeder Runde sicherzustellen, wird das Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde gegebenenfalls anteilmäßig gekürzt, falls die Summe der zugelassenen Anträge das zur Verfügung stehende Budget nicht erreicht.

    Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde vor Bewerbungsschluss um 50 Prozent überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden. 

    Unternehmen können dann wieder Ihre Anträge aus den vorherigen positiv bewerteten Skizzen einreichen.
    Eine Skizze für eine Energie- und/oder Ressourceneffizienzmaßnahme können Sie kontinuierlich über das Jahr einreichen.

    Rund sechs Wochen nach den jeweiligen Wettbewerbsstichtagen werden die Antragstellenden über das Ergebnis der Antragsprüfung (z. B. Zulassung zum Wettbewerb) informiert. Kurze Zeit danach erfolgen das Ranking und die Bescheidung (Zuwendungsbescheid: Wettbewerbsgewinner bzw. Ablehnungsbescheid: Wettbewerbsverlierer).

    Die Stichtagsfrist einer Runde gilt im Übrigen nicht als Ausschlussfrist: Eingehende Anträge nach einem Stichtag werden automatisch bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt.

    Ist ein Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich, so kann dieser in einer der kommenden Wettbewerbsrunden in überarbeiteter Form erneut eingereicht werden.

    Terminübersicht

    Nr.WettbewerbsrundenBudget
    2/202301.07.2023 – max. 31.08.202340.000.000 
    3/202301.09.2023 – max. 31.10.2023
    40.000.000 
    4/202301.11.2023 – max. 31.12.202340.000.000 
    1/202401.01.2024 – max. 29.02.2024
    40.000.000 
    2/202401.03.2024 – max. 30.04.2024
    40.000.000 

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wettbewerb Energieeffizienz

  • Erste Wettbewerbsrunde Grüne Gründungen.NRW

    Land und EU unterstützen grüne Start-ups mit 6,75 Millionen Euro

    Das Land Nordrhein-Westfalen ist der bundesweit größte Standort für Gründungen aus der Umweltwirtschaft und umweltorientierte Start-ups sind der Innovationstreiber einer Green Economy. Die Landesregierung will die Innovationspotenziale grüner Gründungen weiter heben und hat in diesem Jahr den Förderwettbewerb Grüne Gründungen.NRW gestartet. In der ersten von zunächst drei Einreichungsrunden wurden aus 50 eingereichten Projektskizzen nun neun Vorhaben von einer unabhängigen Jury zur Förderung empfohlen. Die thematische Bandbreite der geförderten Projekte reicht von der umweltfreundlichen Mobilität und Landwirtschaft bis hin zur Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz, Energiespeicherung und Ressourcenwirtschaft.

    Umweltminister Oliver Krischer: „Eine starke Wirtschaft und Klimaneutralität gehören untrennbar zusammen, um die notwendige Transformation unseres Landes und nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Grüne Start-ups stellen hierfür die Weichen und sie sind Wegbereiter, um die ökonomische und ökologische Landschaft Nordrhein-Westfalens zukunftsfit zu gestalten. Die neun ausgewählten Projekte sind ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie Ökologie und Wirtschaftlichkeit zusammengedacht werden müssen.“

    Die ausgewählten Projekte werden von Land und EU mit rund 6,75 Millionen Euro unterstützt. Der Wettbewerb Grüne Gründungen.NRW wird vom Umweltministerium umgesetzt. Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 stehen für die ersten drei Einreichungsrunden bis zu 18 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. Förderinteressierten steht eine weitere Einreichungsrunde offen. Die Einreichungsfrist endet am 29. Februar 2024.

    Weitere Informationen finden Sie hier

  • Partnerschaftsprogramm für Unternehmenskooperation - Partnering in Business with Germany

    Ziel des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützten Programms ist die erfolgreiche Geschäftsanbahnung zwischen mittelständischen Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern und Deutschland. Jährlich werden rund 1000 ausländische Führungskräfte auf den Markteintritt nach Deutschland vorbereitet und B2B-Kontakte zu deutschen Unternehmen hergestellt, die ihrerseits für sich neue Märkte erschließen wollen. Durch diesen partnerschaftlichen Ansatz entstehen langfristige Geschäftsbeziehungen und ein globales Netzwerk international agierender KMUs.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Managerprogramm