Förderprogramme
Förderprogramme
Innowwide - Förderprogramm Internationalisierung von KMUs und Start ups
Innowwide ist ein Förderprogramm für innovative KMU und Start-ups aus allen Branchen. Es unterstützt diese dabei, einen internationalen Zielmarkt zu erschließen. Die Ausschreibung 2023 bis 17. Oktober geöffnet.
Dafür fördert das Programm bilaterale Projekte (sogenannte „Market Feasibility Projects“) mit einem Festbetrag von 60.000 EUR und einer Dauer von sechs Monaten.
In den Projekten arbeiten die europäischen Unternehmen mit mindestens einer lokalen Partnerin oder einem lokalen Partner aus dem internationalen Zielland zusammen. Diese sind dabei Unterauftragnehmende („subcontractors“).
Innowwide fördert gemeinsame Aktivitäten, um die Machbarkeit des Markteintritts zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Studien und Analysen zu Marktpotential, Wettbewerb, Schutz von geistigem Eigentum und technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Weitere Informationen finden Sie auf Innowwide
Verlängerung des Gründungsstipendium.NRW
Mit monatlich 1.200 Euro Förderung über 12 Monate schafft die Landesregierung NRW für Gründerinnen und Gründer während der Startphase eine sichere finanzielle Grundlage. Diese finanzielle Unterstützung kann bei der Geburt eines Kinders um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.
Durch die Änderung des Förderprogramms gegenüber dem vorherigen Programm sollen besonders Frauen und Familien gefördert werden, um den aktuell Anteil von 24,5 Prozent weiblicher Gründungen zu erhöhen.
Mit dem Gründungsstipendium.NRW erhalten maximal drei Gründerinnen und Gründer eines Start-ups jeweils die Fördersumme.
In NRW gibt es 37 Netzwerke mit 110 Anlaufstellen, die die Beratung der Interessenten bei der Antragstellung und die Auswahl der zu fördernden Gründerinnen und Gründer übernehmen.
Interessierte aus Beckum können sich an Frau Marianne Koschany-Rohbeck (02521-850517, rohbeck@gfw-waf.de von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf (http://www.gfw-waf.de) zum Gründungsstipendium NRW erkundigen.
Förderprogramm Klimaschutzverträge
Das vorbereitete Verfahren dauert zwei Monate. In dieser Zeit werden Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren, noch in 2023 geplant, ein Gebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen.
Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Sie gleichen dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus.
Klimafreundliche Technologien marktfähig machen
Das BMWK beabsichtigt, Klimaschutzverträge im mittleren zweistelligen Milliardenbereich abzuschließen. Der Großteil des Geldes soll dabei zur Absicherung von unerwarteten Preisschwankungen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die gefördert werden wollen, treten zunächst in einen Bieterwettstreit, bei dem der beste und insbesondere günstigste Bieter gewinnt.
Klimaschutzverträge leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass klimafreundliche Technologien marktfähig werden und langfristig auch ohne staatliche Förderung auskommen. Die geförderten Anlagen werden klimafreundliche Produkte herstellen, wodurch grüne Leitmärkte entstehen können. Die geförderten Projekte werden zudem Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von innovativen Anlagen generieren, was zusätzliches Potenzial für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Klimaschutz weltweit birgt. Zudem setzen sie einen starken Impuls für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und Europa. Gleichzeitig sparen die Transformationsprojekte bereits jetzt große Mengen an Treibhausgasen ein und leisten so mittelbar und unmittelbar einen wichtigen Beitrag dazu, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreichen kann.
Die Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen.
Zum Informationspapier des BMWK zum Förderinstrument der Klimaschutzverträge
Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.
Ziel des Programms ist die Reduzierung von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.
Die Förderung erfolgt über Aufrufe in drei Förderschwerpunkten :
1) Mit der Breitenförderung sollen effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements von KMU gefördert werden wie etwa die Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten oder zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten.
2) Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) per Antrag auf Eignungsfeststellung eine Listung im Beratungspool beantragen.
3) Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs Innovationsförderung startet ein zweistufiger Antragsprozess, mit dem sich Betriebe und Einrichtungen mit Einzel- oder Verbundvorhaben bewerben können. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mobil gewinnt
Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz
ür dieses Förderprogramm können Sie kontinuierlich eine Skizze für Ihre geplanten Energie- und Ressourceneffizienzprojekte beim Projektträger VDI/VDE-IT einreichen (Skizzenvorlage). Nach Erhalt einer positiven Skizzenbewertung kann der Antrag mit den geplanten Effizienzmaßnahmen nur im Zeitraum einer geöffneten Wettbewerbsrunde gestellt werden.
Alle Anträge, denen positiv bewertete Skizzen zugrunde liegen, müssen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, um zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet zu werden. Gefördert werden aufsteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweilige Budget der Förderrunde ausgeschöpft ist. Bei gleicher Fördereffizienz wird das Vorhaben mit der höheren absoluten CO2-Einsparung bevorzugt. Um den Wettbewerbscharakter jeder Runde sicherzustellen, wird das Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde gegebenenfalls anteilmäßig gekürzt, falls die Summe der zugelassenen Anträge das zur Verfügung stehende Budget nicht erreicht.
Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde vor Bewerbungsschluss um 50 Prozent überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.
Unternehmen können dann wieder Ihre Anträge aus den vorherigen positiv bewerteten Skizzen einreichen.
Eine Skizze für eine Energie- und/oder Ressourceneffizienzmaßnahme können Sie kontinuierlich über das Jahr einreichen.Rund sechs Wochen nach den jeweiligen Wettbewerbsstichtagen werden die Antragstellenden über das Ergebnis der Antragsprüfung (z. B. Zulassung zum Wettbewerb) informiert. Kurze Zeit danach erfolgen das Ranking und die Bescheidung (Zuwendungsbescheid: Wettbewerbsgewinner bzw. Ablehnungsbescheid: Wettbewerbsverlierer).
Die Stichtagsfrist einer Runde gilt im Übrigen nicht als Ausschlussfrist: Eingehende Anträge nach einem Stichtag werden automatisch bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt.
Ist ein Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich, so kann dieser in einer der kommenden Wettbewerbsrunden in überarbeiteter Form erneut eingereicht werden.Terminübersicht
Nr. Wettbewerbsrunden Budget 2/2023 01.07.2023 – max. 31.08.2023 40.000.000 € 3/2023 01.09.2023 – max. 31.10.2023 40.000.000 € 4/2023 01.11.2023 – max. 31.12.2023 40.000.000 € 1/2024 01.01.2024 – max. 29.02.2024 40.000.000 € 2/2024 01.03.2024 – max. 30.04.2024 40.000.000 € Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wettbewerb Energieeffizienz