Beckum aus der Vogelperspektive

Förderprogramme

WICHTIGE HINWEISE

  • Das Projektziel muss mit den Zielen des Förderprogramms übereinstimmen.
  • Fördermittel werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben.
  • Durch Bekanntmachung eines Förderprogramms besteht kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Förderung.
  • Der Projektbeginn darf in der Regel erst nach der Antragsbewilligung liegen.
  • Die Deminimis-Verordnung der EU ist zu beachten.
  • Förderprogramme unterliegen Veränderungen.
  • IGP-Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

    Das IGP Innovationsprogramme für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) unterstützt die Realisierung vielversprechender, nichttechnischer Innovationen von KMUs. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Neuartigkeit der Problemlösung.  Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Start-ups oder neue Plattformformate.

    Projektträger für IGP ist die VDI7VDE-IT, die die Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die Organisation der Jurybewertung inklusive der Pitches, die Prüfung der Anträge, die kassentechnische Abwicklung der Zuwendung und die Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise sowie Vor-Ort-Prüfungen bei den Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern übernimmt.

    Beim aktuellen Call geht es um mindestens von zwei nicht miteinander verbundenen KMUs gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen. Themenschwerpunkt: Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services, digitale Anwendungen, die branchen- und disziplinübergreifend entwickelt werden. 


    Die Fördersätze variieren in Abhängigkeit ihrer Größe und der Art der Antragstellung zwischen 45 und 75 %. 

    Hier gelangen Sie zu einem Erklärvideo

    DEADLINE 20.August 2026, 15:00 Uhr

  • Bundesprogramm DigiRess Circular

    Das neue Bundesprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-Ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess Circular“ unterstützt Vorhaben im Bereich der Digitalisierung, die zu einer schonenderen Nutzung von Ressourcen und Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen digitale Optimierung von Produktionsprozessen und Produktgestaltung, zirkuläre Geschäftsmodelle sowie digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit. 

    Stichtage für die Skizzeneinreichung: 15.06.2026 und voraussichtlich 15.09.2026.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier

  • Mittelstand Innovativ und Digital (MID)

    Das Förderpogramm "Mittelstand Innovativ & Digital" wird ab sofort von der NRW-Bank betreut und gilt für KMU mit Sitz in NRW. Es besteht aus den drei Bestandteilen: MID-Digitalisierung, MID-Assistent(in) und MID-Digitale-Sicherheit und soll die Innovationskraft und Resilienz kleiner und mittlerer Unternehmen unterstützen. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 50% der förderfähigen Investitionssumme bis zu 15.000 Euro für Investitionen in digitale Produkte und digitale Sicherheit sowie von bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen, die innovative Projekte im Betrieb umsetzen.

    Weitere Informationen und den Kontakt zur NRW-Bank finden Sie hier

  • Wirtschaftsministerium und NRW.BANK zünden Investitionsturbo

    NRW.BANK.Invest Zukunft: Neues Programm zur Umsetzung der Transformation

    Gute Nachrichten für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Im Mai 2025 startet das neue Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft. Damit erhalten Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, zusätzliche Unterstützung von der NRW.BANK. Das Programm bietet einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. Die Förderung wird deutlich einfacher, denn das neue Programm fasst gleich vier bestehende Förderangebote zusammen. So können Unternehmen schnell und bequem von den Vorteilen profitieren. Wirtschaftsministerium und NRW.BANK wollen damit Investitionen attraktiver machen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und für mehr Tempo in der Transformation sorgen.

    Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die deutsche und nordrhein-westfälische Wirtschaft stehen vor großen strukturellen Herausforderungen. Mit dem neuen Programm NRW.BANK.Invest Zukunft schaffen wir erstmals außerhalb von Krisenprogrammen ein stark zinsvergünstigtes Förderdarlehen mit einem hohen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent. Gemeinsam mit dem vor kurzem gestarteten Sonderbürgschaftsprogramm „Grüne Transformation“ zünden wir damit einen Investitionsturbo für Nordrhein-Westfalen und setzen so ein klares Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Mit der Trendwende beim Ausbau Erneuerbarer Energie und dem Beschleunigungspaket für Planungs- und Genehmigungsverfahren ist das ein echter Booster für Nordrhein-Westfalen.“

    Auch die NRW.BANK sieht das Programm als wichtigen Impuls für den Wirtschaftsstandort. Johanna Antonie Tjaden-Schulte, für Transformation und Innovation zuständige Vorständin der NRW.BANK: „Um wirtschaftliche Zukunft in Nordrhein-Westfalen zu gestalten, brauchen wir Unternehmen, die in die nachhaltige und digitale Transformation genauso investieren wie in Innovationen. Das fördern wir aktiv und mit besseren Konditionen als je zuvor über unser Programm NRW.BANK.Invest Zukunft. So stellen wir sicher, dass Wandel und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen – und dass möglichst viele Unternehmen in NRW davon profitieren können. Wir sind überzeugt, dass wir damit einen wichtigen Impuls setzen, um den Fortschritt im Land zu beschleunigen.“

    Was wird gefördert?

    Über das Programm NRW.BANK.Invest Zukunft erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung für ein sehr breites Spektrum von Investitionen, zum Beispiel in:

    • Erneuerbare Energien
    • Emissionsfreie Mobilität
    • Digitalisierung und KI
    • Zirkuläres Wirtschaften
    • Innovationen
    • Effizienz und Einsparungen
    • Klima- und Umweltschutz

    Zudem unterstützt die NRW.BANK mit dem neuen Programm die Einführung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Verfahren. Ein einfacher Verwendungsnachweis reicht aus, um die Förderung zu nutzen – Bürokratie wird damit auf ein Minimum reduziert.

    Wer kann profitieren?

    Alle Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können die zinsvergünstigten Darlehen nutzen – unabhängig von ihrer Größe. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass von fünf, zehn oder 20 Prozent – abhängig von Investitionshöhe und Unternehmensgröße. Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Die höchstmögliche Ersparnis für ein kleines Unternehmen, das zehn Millionen Euro investiert, liegt bei zwei Millionen Euro.

    Beispielrechnung:

    Bei einer Darlehenssumme von 500.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren kann ein kleines Unternehmen bis zu 170.000 Euro sparen. Die Faustformel lautet: Je kleiner ein Unternehmen ist und je mehr es in Transformation investiert, desto höher ist die Ersparnis bei den Finanzierungskosten.

    Wie kann das Programm beantragt werden?

    Alle Darlehen aus dem neuen Programm können ab dem 19. Mai 2025 über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm finden Sie unter: www.nrwbank.de/investzukunft.

  • Förderprogramm für Betriebliches Mobilitätsmanagement

    Stehen Sie am Anfang Ihres Betrieblichen Mobilitätsmanagements oder haben bereits ein umfassendes Konzept erarbeitet? Mit „mobil gewinnt" bietet das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Plattform rund um Betriebliches Mobilitätsmanagement für alle, die etwas bewegen möchten. Informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten im Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätsmanagement" des BMV, lassen Sie sich von zahlreichen Praxisbeispielen inspirieren, nehmen Sie Einblick in laufende Innovationsprojekte, lernen Sie Initiativen und Akteure kennen und profitieren Sie von Austauschmöglichkeiten.

    Hier finden Sie Informationen zur Initialförderung (Erstberatung für Einsteiger, Einreichungsfrist für Förderanträge bis zum 31.12.2026 möglich) oder  zur Breitenförderung (für Umsetzer mit ersten Ideen für Betriebliches Mobilitätsmanagement).  Die Einreichungsfrist für Förderanträge beider Programme endet am 31.12.2026. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU.

  • Kooperationszusammenschlüsse Circular Economy

    Die ganzheitliche Kreislaufwirtschaft („Zirkuläre Wertschöpfung“) spielt eine zentrale Rolle bei der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und der langfristigen Sicherung von Wachstumschancen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Förderangebot „Kooperationszusammenschlüsse Circular Economy“ unterstützten das Land und die EU Unternehmen dabei, zirkuläre Produktions- und Wirtschaftsmodelle zu entwickeln.

    Gefördert werden Unterstützungsleistungen für Kooperationszusammenschlüsse von mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang einer Wertschöpfungskette. Die Fördermittel ermöglichen es den kooperierenden KMU, externe Dienstleister für fachliche und organisatorische Beratung auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft zu beauftragen.

    Die Dienstleister arbeiten mit den Unternehmen innerhalb eines befristeten Zeitraums von maximal vierundzwanzig Monaten zusammen. Zuwendungsfähig ist neben der Koordination eines externen Dienstleisters auch die Erstellung von Potenzial- und Machbarkeitsanalysen sowie weitere Unterstützungsleistungen für den Kooperationszusammenschluss. Auftragnehmer können zum Beispiel Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungen, Verbände oder Beratungsunternehmen und andere sein.

    Antragsberechtigt ist ein Konsortium als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), das aus mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

    Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.

    Antragstellungen sind fortlaufend möglich. Nutzen Sie im Vorfeld bitte das Beratungsangebot.

    Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal.

    Ansprechpersonen:

    Andreas Kunsleben

    Effizienz-Agentur NRW
    Dr.-Hammacher-Str. 49
    47119 Duisburg

    aku@efanrw.de

    0203 37879-30

    oder 

    Stefanie Weigel

    Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
    Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
    40208 Düsseldorf

    stefanie.weigel@lanuk.nrw.de

    02361 305-6048

    oder

    Carola Pfretzschner

    Beratung Antragstellung / förderrechtliche Fragen
    Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
    40208 Düsseldorf

    carola.pfretzschner@lanuk.nrw.de

    02361 305-2431

  • Sonderbürgschaft des Landes NRW für Investitionen in Nachhaltigkeit

    Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen bei Investitionen in ihre Zukunft und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die beispielsweise ihre Herstellungsprozesse auf klimaneutrale Verfahren umstellen und dadurch Emissionen vermindern möchten, können künftig von einer Sonderbürgschaft des Landes profitieren.

    Der Mindestbetrag des durch diese Transformationsbürgschaft zu besichernden Kredits beläuft sich auf zwei Millionen Euro, der Höchstbetrag auf 25 Millionen Euro.

    Bürgschaften können fehlende Kreditsicherheiten ersetzen und damit Kreditinstituten die Vergabe von Darlehen an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Eine wichtige Voraussetzung ist daher die Begleitung durch eine finanzierende Bank. Die neue Sonderbürgschaft verbindet den vorhandenen hohen Finanzierungsbedarf für klimaneutrale Transformationsvorhaben mit dem Instrumentarium Landesbürgschaft. Für Unternehmen besonders attraktiv sind niedrigere Anforderungen zur Besicherung, ein geringeres Entgelt sowie schlankere Prozesse. Selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften sind nicht vorgesehen.

    Interessierte Unternehmen können sich für weitere Informationen an die damit vom Land NRW beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH  wenden. Hier finden Sie die Informationen zum NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation 

  • Verlängerung des Gründungsstipendium.NRW

    Mit monatlich 1.200 Euro Förderung über 12 Monate schafft die Landesregierung NRW für Gründerinnen und Gründer während der Startphase eine sichere finanzielle Grundlage. Diese finanzielle Unterstützung kann bei der Geburt eines Kindes um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.

    Durch die Änderung des Förderprogramms gegenüber dem vorherigen Programm sollen besonders Frauen und Familien gefördert werden, um den aktuell Anteil von 24,5 Prozent weiblicher Gründungen zu erhöhen.

    Mit dem Gründungsstipendium.NRW erhalten maximal  drei Gründerinnen und Gründer eines Start-ups jeweils die Fördersumme.

    Interessierte aus Beckum können sich an Frau Marianne Koschany-Rohbeck (02521-850517, rohbeck@gfw-waf.de von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf (http://www.gfw-waf.de) zum Gründungsstipendium NRW informieren.