Jugendliche während des Sonnenuntergangs

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Persönlichkeit steht im Vordergrund – nicht der Strafgedanke

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Angebot für Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren. Sie wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis 18) oder Heranwachsende (18 bis 21) eine Straftat begangen haben. Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendhilfe im Strafverfahren sind das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII). Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Persönlichkeit des jungen Menschen und nicht der Strafgedanke. Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat eine neutrale Beurteilungsfunktion. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamts.

  • Jugendhilfe im Strafverfahren

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren lädt die betroffenen jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten zu einem Beratungsgespräch nach Mitteilung der Polizei gemäß § 70 JGG ein.

    Gesprächsthemen

    • Besprechung der Tathintergründe
    • Erläuterung des Tatablaufs
    • Beschreibung der aktuellen Lebenslage
    • Bewertung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
    • Vorbereitung auf die Hauptverhandlung
    • Stellungnahme und Vorschlag über die zu ergreifenden Maßnahme


    Unsere Maßnahmen

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren betreut Jugendliche und Heranwachsende nach der Gerichtsverhandlung. Sie überwacht die richterlich angeordneten Auflagen und Weisungen:

    • Pädagogisch begleitete Arbeitsauflagen
    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • Soziale Gruppenarbeit
    • Anti-Aggressivitäts-Training


    Die Jugendhilfe im Strafverfahren  

    • berät Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende, die mit der Strafrechtsnorm in Konflikt geraten sind
    • informiert über den Ablauf des Strafverfahrens und dessen Folgen
    • begleitet die Betroffenen im gesamten Strafverfahren
    • berichtet über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit, Probleme und Zukunftspläne
    • vermittelt und überwacht die pädagogischen Weisungen und Auflagen des Gerichts

    Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren engagieren sich im Verein LOS. Ziel des Vereins ist, die Jugendhilfe im Strafverfahren in Beckum ideell, personell und finanziell zu unterstützen und damit deren Aktivitäten zur sekundären und tertiären Kriminalitätsprävention auch in der Zukunft zu ermöglichen.

  • Präventionsarbeit

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren / Präventionsarbeit ist im Rahmen sozialer Gruppenarbeit in vielen Schulen mit Angeboten aktiv. Das sind beispielsweise:

    • Coolness-Training®
    • Training Cool Kids
    • Projekte SOKO (Soziales Kompetenztraining für Schulen)
    • Projekt Rote Karte
    • und weitere Trainings

    Die einzelnen Angebote sind mit gleichen Inhalten aber unterschiedlichen Arbeitsmodulen für Grundschulen und weiterführende Schulen konzipiert.

    In den Trainings, die jeweils mehrere Schultage umfassen, soll:

    • die Persönlichkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler gestärkt
    • latente Gewaltbereitschaft abgebaut
    • das positive Miteinander gefördert werden.

    Weitere Projekte wie das Tagesprojekt „4 u man“, das sich speziell mit dem Thema Mobbing auseinandersetzt, sollen die bisher sehr positiv verlaufene Arbeit ausbauen.

    Die soziale Gruppenarbeit beschränkt sich nicht nur auf Schulen, sondern wird auch mit und in anderen Institutionen durchgeführt.

  • Verein LOS

    Der gemeinnützige Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe Beckum e. V. wurde 1997 von Fachkräften aus der Jugendhilfe, aber auch berufsfremden Interessenten gegründet. Das war eine Reaktion auf die in den Jahren zuvor immer komplexer gewordenen Arbeitsbereiche der Jugendhilfe im Strafverfahren in Beckum.

    Ziel des Vereins ist, die Jugendhilfe im Strafverfahren in Beckum ideell, personell und finanziell zu unterstützen und damit deren Aktivitäten zur sekundären und tertiären Kriminalitätsprävention auch in der Zukunft zu ermöglichen. Durch die Unterstützung des Vereins konnten viele Projekte und Ideen der Jugendhilfe im Strafverfahren erst umgesetzt werden.

    Kontakt:
    Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe Beckum e. V.

    1. Vorsitzende
    Frauke Schaberg

    2. Vorsitzende
    Ariane Nießwandt