Beckum aus der Vogelperspektive

Friedhöfe

Friedhöfe im Stadtgebiet

Die Stadt Beckum ist für die beiden in kommunaler Trägerschaft betriebenen Friedhöfe Elisabethstraße Beckum und Parkfriedhof Roland verantwortlich. Daneben bestehen noch der Evangelische Friedhof in Beckum, der Evangelische Friedhof in Neubeckum, der Katholische Friedhof in Neubeckum und der Katholische Friedhof in Vellern, die jeweils von den Kirchengemeinden betrieben werden.

Jahrhundertelang bis zum Jahr 1819 wurden die Verstorbenen auf dem Friedhof rund um die St. Stephanuskirche beigesetzt. Danach fanden Bestattungen auf dem heutigen Marienpark im Norden des Stadtkerns statt. 1902 wurde der neue, größere Friedhof Elisabethstraße dann auf freier Flur im Beckumer Süden eingeweiht. 1979 wurde der bis dahin kirchliche Friedhof von der Stadt Beckum übernommen.

Der Friedhof Elisabethstraße wird geprägt durch den alten Lindenbestand, das mehr als 100 Jahre alte Hochkreuz, den restaurierten Kreuzweg sowie die Kriegs- und Ehrengräber.

Mitte der 1970er wurde die Errichtung eines neuen Friedhofs erforderlich, um der Bevölkerungsentwicklung Rechnung zu tragen. Letztlich sollte dieser Friedhof nach und nach alle anderen Friedhöfe (auch den Friedhof Elisabethstraße) ersetzen.

1981 wurde dann nach dreijähriger Bauzeit mit den Bestattungen auf dem Parkfriedhof in Beckum-Roland begonnen. Der Parkfriedhof wurde ganzheitlich als Parkanlage mit viel Grün um einen zentralen „Gräftenhof" mit Trauer- und Leichenhalle geplant und gebaut.


Eine Stätte der Erinnerung

Blick auf die Aussegnungshalle "Treffpunkt" auf dem Friedhof Elisabethstraße

Die Friedhöfe mit seinen Grabplätzen als letzte Ruhestätte der Verstorbenen ist ein Ort des persönlichen Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Die Angehörigen der Verstorbenen übernehmen das Andenken. Ein Grab als bleibende Stätte der Erinnerung sollte deshalb sorgfältig ausgewählt werden. Schon zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit, darüber Vorsorge zu treffen.

Zur Auswahl stehen klassische Wahl- oder Reihengrabstätten für Urnen oder Särge. Inzwischen werden auch alternative Orte für die Bestattung angeboten, wie zum Beispiel in Gemeinschaftsgrabanlagen oder an Bäumen.

  • Gemeinschaftsgräber

    Pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage für Urnenbeisetzungen

    Gemeinschaftsgräber bieten eine Alternative zu Einzelgräbern. Viele Menschen haben heutzutage aufgrund beruflicher oder privater Verpflichtungen keine Zeit für die Pflege der Ruhestätte der Verwandten und Angehörigen und finden in einer schön angelegten Gemeinschaftsgrabanlage eine Möglichkeit der pflegefreien würdigen Beisetzung.

    Seit dem 1. Januar 2016 sind auf dem Friedhof Elisabethstraße Urnenbestattungen in Gemeinschaftsgrabanlagen möglich. Diese Grabanlagen werden von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt und unterhalten.

    Inzwischen sind mehrere Gemeinschaftsgrabanlagen errichtet worden. Sie wurden in Form von Kreisen oder Karrees angelegt. Große Blöcke aus grauem Anröchter Kalkstein, die bildhauerisch bearbeitet worden sind, bilden die Formen. Auf den Steinen kann auf Wunsch eine Namenstafel aus Bronze angebracht werden. Das Nutzungsrecht je Urnenwahlgrabstätte in der Gemeinschaftsgrabanlage beläuft sich auf 30 Jahre und kann verlängert oder wiedererworben werden.

    Flyer "Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnenbestattungen"

    Auch für Erdbestattungen wurde kürzlich auf dem Elisabethfriedhof eine Gemeinschaftsgrabanlage errichtet. Es besteht aus 8 großen Natursteinblöcken, die sich teilweise versetzt mit Abstand  aneinanderreihen. Namenstafeln können hier ebenfalls angebracht werden. Nach der Bestattung wird die Anlage mit Stauden, Bodendeckern und Blütensträuchern bepflanzt und von den Friedhofsgärtnern gepflegt. Das Nutzungsrrecht beläuft sich auf 30 Jahre und kann verlängert oder wiedererworben werden.

    Flyer "Gemeinschaftsgrabanlagen für Erdbestattungen"

  • Urnenstelenanlage / Kolumbarium

    Urnenstelenanlage

    Auf dem Friedhof Elisabethstraße wurde eine Urnenstelenanlage auch Kolumbarium genannt, errichtet, in der ab August 2022 Beisetzungen stattfinden können. Damit wird eine weitere Bestattungsform auf dem Friedhof Elisabethstraße angeboten. Die Stadt Beckum hat sich zur Errichtung dieser Anlage entschlossen, da die Nachfrage nach pflegefreien Grabstätten in den letzten Jahren stetig anstiegen ist.

    Die Anlage umfasst 40 Nischen und kann bei Bedarf auf 84 Nischen erweitert werden. Die Anlage ist halbkreisförmig angeordnet. In der Mitte befindet sich ein Rundbeet, welches durch drei Bänke gesäumt wird.  Jede Nische kann je nach Urnengröße mit maximal drei Urnen belegt werden. Die Gestaltung und Pflege dieser Anlage erfolgen durch die Stadt Beckum. Individueller Grab- bzw. Trauerschmuck ist leider nicht zulässig. Das Abstellen von Blumen oder Kerzen ist nur in einem hierfür vorgesehenen Bereich möglich.

    Flyer "Gemeinschaftsgrabanlage Kolumbarium"

  • Baumbestattung in Roland

    Auch Baumbestattungen sind jetzt möglich. In Anlehnung an andere alternative Angebote bietet der Parkfriedhof in Roland die Beisetzung von Urnen an einem Bestattungsbaum an. Für diese Baumbestattungen wurden geeignete und schöne Einzelbäume an verschiedenen Standorten des Parkfriedhofs ausgewählt.

    Urnengrabstätte am Baum

    Diese Bäume stehen in Gehölzbereichen und innerhalb von Wiesen- oder Rasenflächen. Zusammen mit der Friedhofsverwaltung und den Friedhofsgärtnern können Sie dort einen Baum  aussuchen. Je Bestattungsbaum können bis zu acht Urnen beigesetzt werden. Es sind ausschließlich biologisch abbaubare Urnen zulässig. Das Nutzungsrecht je Baumbestattung beläuft sich auf 30 Jahre und kann verlängert oder wiedererworben werden.

    Baumbestattung in Gehölzbereichen

    Bei einer Baumbestattung im Gehölz übernimmt die „Grabpflege” die Natur selbst. Die Friedhofsverwaltung übernimmt die notwendige Baumpflege. Beete, Blumenschalen, Gestecke und Kerzen sind innerhalb des Gehölzes nicht erlaubt. Auf Wunsch kann durch die Friedhofsverwaltung am Gehölzrand eine Holzstele mit den Namen der Verstorbenen errichtet werden. Auch innerhalb von Wiesen- und Rasenflächen sind Baumbestattungen möglich.

    Flyer "Baumbestattungen"

  • Erd- und Urnenbestattungen

    Urnenwahlgrabstätten auf dem Friedhof Elisabethstraße

    Die Beisetzungsform als Erdbestattung in einem Sarg oder in der Urne sind auf beiden kommunalen Friedhöfen möglich. Die Ruhezeit für Erdbestattungen und Urnen beträgt einheitlich 30 Jahre. Bei Kinderbestattungen (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) beträgt sie 20 Jahre.



    • Wahlgrabstätte für Erd- und Urnenbestattung

    In einem Wahlgrab können sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen stattfinden. Wahlgrabstätten können bereits vor einem Bestattungsfall erworben werden. Dabei können Lage und Größe der Grabstätte in den erschlossenen Grabfeldern frei gewählt werden – von der Einzel- bis zu Familiengrabstätte. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann ein Wahlgrab für 5, 10 oder 30 Jahre wiedererworben werden.

    • Reihengrab

    Auf dem Parkfriedhof befindet sich ein Reihengrabfeld. Hier erfolgen ausschließlich Einzelbestattungen (Sarg oder Urne). Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben.

    • Rasengrab

    Rasengrabstätten haben den Vorteil, dass Sie sie nicht pflegen müssen. Das erledigen die Friedhofsgärtner. Die Rasengräber werden auf dem Parkfriedhof als Reihen- oder Wahlgrabstätten für Erd- bzw. Urnenbestattungen angeboten. Die Lage des Rasengrabfeldes und die Gestaltung der Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Innerhalb des Rasengrabfeldes besteht die Möglichkeit, die genaue Lage des Grabes auszuwählen.

    • Anonyme Urnenreihengrabstätten

    Anonyme Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten auf dem Parkfriedhof, die der Reihe nach belegt werden. Die Lage der Grabstätte ist ausschließlich der Friedhofsverwaltung bekannt. Die Bestattung wird ohne Anwesenheit von Angehörigen auf einer weitläufigen Rasenfläche durchgeführt.

    Die Pflege obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung. Eine gärtnerische Gestaltung sowie Aufstellen von Gedenkzeichen ist nicht möglich.

  • Aschenstreufeld - "Aschebeisetzung ohne Urne"

    Auf dem Parkfriedhof besteht die Möglichkeit, auf einem Aschenstreufeld beigesetzt zu werden. Für diese Art der Beisetzung muss eine Verfügung der verstorbenen Person hinterlegt sein, die der Friedhofsverwaltung im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen ist.

  • Grabstätten unterschiedlicher Nationen und Religionen

    Muslimische Grabstätten

    Der Parkfriedhof in Roland steht allen Nationen und Religionen offen. Es wird auch ein Grabfeld für muslimische Glaubensgemeinschaften angeboten, deren Bestattungsflächen nach Mekka ausgerichtet sind.

Bestattung

Grundsätzlich setzt die Friedhofsverwaltung den Ort und die Zeit der Bestattung in Absprache mit dem Bestattungsinstitut fest.

Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Urnen und Aschen müssen spätestens 6 Wochen nach der Einäscherung bestattet werden.

Grabpflege

Für die Herrichtung und Pflege der Grabstätten sind die Nutzungsberechtigten zuständig. Dieses sind in der Regel die Personen, die die Bestattung veranlasst haben. Hierbei wird bzw. wurde eine vertragliche Verpflichtung mit der Stadt Beckum eingegangen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes. Mit Ablauf der Rechte ist die Grabstätte abzuräumen.

Grabmalpatenschaften

Erhaltenswertes Grabmal

Auf dem Friedhof Elisabethstraße befinden sich eindrucksvolle Grabstätten, deren Nutzungszeit abgelaufen ist und nicht mehr im Familienbesitz sind. Einige dieser Grabstätten sind erhaltenswert und mit einem imposanten Grabmal geschmückt. Sie können diese Grabstätten bzw. Grabmäler im Rahmen einer Grabmalpatenschaft übernehmen bzw. erwerben. Im Rahmen der Nutzungzeit ist auch eine Beisetzung möglich.

Für die Erhaltung der Standsicherheit oder eine eventuell notwendige Restaurierung wären Sie jedoch verantwortlich.

Ein Verzeichnis der erhaltenswerten Grabstätten und Grabmale hält die Friedhofsverwaltung vor.

Was unterscheidet die Ruhezeit von der Nutzungszeit?

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem ein Grab nicht neu belegt werden kann. Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, in dem Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Nutzungsrechte können auf Antrag verlängert werden.