Gleichstellung in Beckum


Ist Gleichstellung noch ein aktuelles Thema?

Im Grundgesetz steht es zu lesen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, aber eben auch, dass der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung fördert und auf die Beseitigung von Benachteiligungen hinwirkt. Und da gibt es noch reichlich zu tun.

Letztlich ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der wir alle maßgeblich beteiligt sind!

Gleichstellungsarbeit heute, bedeutet, an den Strukturen zu arbeiten, damit Voraussetzungen geschaffen werden, dass jeder Mensch die gleichen Chancen hat.

Dazu müssen veraltete Rollenbilder und das Denken in stereotypen Denkstrukturen aufgebrochen werden. Das ist keine Rocketsience, das ist das, was uns täglich über den Weg läuft. Überlegen wir doch nur mal mit welchen Rollenbildern wir aufgewachsen sind, die täglich noch in der Werbung, in der Aufmachung von Produkten, bei Preisentwicklungen, in der Planung oder zum Beispiel in der Arbeitswelt zu sehen sind. Und diese Stereotypen werden immer wieder aufgelegt. Das ist keine Weiterentwicklung, sondern Stillstand.

Hier gilt es die Knotenpunkte zu identifizieren um sie an der Wurzel aufbrechen und weiterzuentwickeln zu können. 

Diese Knotenpunkte finden wir in allen Lebensbereichen und daher bedingen sie auf vielerlei Ebenen, dass es noch keine Gleichberechtigung gibt.

Auch wenn es uns heute schon so vorkommt, als wäre es kein Thema mehr, zeigen uns Bewegungen in Deutschland, Europa und der Welt das Gegenteil. Es gibt Kräfte, die die Uhr zurückdrehen möchten, das Erreichte zurückdrängen und neue Fortschritte nicht zulassen möchten.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe,  auf den Verfassungsgrundsatz, dass Männerund Frauen gleichberechtigt sind hinzuweisen, darüber zu informieren und Motor für Veränderungen zu sein. Sie ist  die Ansprechpartnerin für gleichstellungsrelevante Angelegenheiten und steht als  Kooperrationspartnerin gerne zur Verfügung.

Für die tatsächliche Umsetzung dieses Auftrages innerhalb der Verwaltung ist sie allerdings nicht zuständig. Dieser Auftrag liegt bei den Beschäftigten mit einer Führungsaufgabe.

  •  Gleichstellungsbeauftragte 

    Bild von Monika Björklund

    Ich bin seit 2010 die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Beckum. Für diese Aufgabe habe ich 25 Wochenstunden zur Verfügung.

    Mein Abeitsauftrag ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses ergibt sich aus dem Verfassungsauftrag, dass alle Männer und Frauen gleich sind.

    Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen flankiert ergänzt den Aufgabenbereich. Zahlreiche Gesetze, völkerrechtliche Verträge oder die europäische Gesetzgebung ergänzen die vielfältigen Arbeitsbereiche von Gleichstellungsbeauftragten.

    Zu meinen Aufgaben zählen:

    • Interessenvertretung von Gleichstellungsthemen
    • Netzwerkarbeit
    • Geschäftsstelle vom "Runder Tisch zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Kreis Warendorf"
    • Organisation von Veranstaltungen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Projektarbeit
    • Verwaltungsinterne Aufgaben
  • Gleichstellungsplan

    Die Stadtverwaltung erstellt im Rahmen der Personalentwicklung gemäß § 5 Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen einen Gleichstellungsplan. Dieser kann eine Laufzeit von 3-5 Jahren umfassen. Inhaltlich geht es um die Sicherstellung, dass die Gleichstellung innerhalb der Verwaltung umgesetzt und weiterentwickelt wird.

    Im Gleichstellungsplan findet sich eine Ist-Analyse mit Daten zu den Beschäftigungsverhältnissen. In Verbindung mit der Ist-Analyse wird über Prognosen und Maßnahmen die Sicherstellung der Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung verankert beziehungsweise gefördert.

    Der aktuelle Gleichstellungsplan ist im September 2019 durch den Rat der Stadt Beckum beschlossen worden und hat eine Laufzeit bis 2023.

  • Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten

    Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe,  auf den Verfassungsgrundsatz, dass Männerund Frauen gleichberechtigt sind hinzuweisen, darüber zu informieren und Motor für Veränderungen zu sein. Sie ist  die Ansprechpartnerin für gleichstellungsrelevante Angelegenheiten und steht als  Kooperrationspartnerin intern wie extern gerne zur Verfügung.

    Für die tatsächliche Umsetzung dieses Auftrages innerhalb der Verwaltung ist sie allerdings nicht zuständig. Dieser Auftrag liegt bei den Beschäftigten mit einer Führungsaufgabe.

  • Netzwerkarbeit

    Die Netzwerkarbeit ist ein wichtiger und bestimmender Teil in diesem Arbeitsbereich.

    Diese findet mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in Kooperationen statt, um gemeinsam und interdisziplinär das Thema voranzubringen.

    Für die Netzwerkarbeit, Empowerment und kollegiale Beratungen haben sich die Gleichstellungsbeauftragten auf Kreisebene in einem Arbeitskreis zusammengefunden um den gemeinsam Auftrag in seiner Vielfältigkeit der Themen anzugehen.

    Die Vernetzung findet nicht nur auf Kreisebene, sondern auch auf Landes- und Bundesebenen statt. So sind alle Gleichstellungsbeauftragten Mitglieder in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW und der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen. In regelmäßigen Mitgliederversammlungen auf Landesebene besteht die Möglichkeit sich überregional zu vernetzen, auszutauschen, Impulse zu geben und sich an Best Practise Beispielen zu orientieren. Auf Bundesebene findet alle 18 Monate ein Bundeskongress statt. Ein Austausch über die gewählten Sprecherinnen und über die Geschäftsstellen ist jederzeit möglich.