Einem Kind wird ein Buch vorgelesen

Tagesmütter I Tagesväter

Familiennah und verlässlich

Tagesmütter und Tagesväter, die im Gesetz Tagespflegepersonen genannt werden, betreuen ganztags oder für einen Teil des Tages bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder. Zusammenschlüsse von bis zu drei Tagespflegepersonen (Tagespflegegruppe) können bis zu neun gleichzeitig anwesende Kinder fördern. Meistens findet die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson statt, sie kann aber auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Kindeseltern stattfinden.

Kindertagespflege ist, insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, eine familiennahe Betreuungsform und ein gleichwertiges Angebot zu der Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Sie zeichnet sich durch eine verlässliche Bindungsbeziehung aus. Bei besonderem Bedarf können Kinder bis einschließlich 13 Jahre ergänzend zu Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschule in Kindertagespflege betreut werden.

  • Vormerkungs- und Anmeldeverfahren

    Haben Sie vor, Ihr Kind in einer Kindertagespflege vorzumerken? Dann gibt es sicher viele Fragen. Wenn Sie Näheres über die Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege oder einzelne Tagespflegestellen erfahren möchten oder wissen wollen, welche Tagespflegeperson sich in Ihrer Nähe befindet, sollte Ihre erste Anlaufstelle deshalb die Fachberatung Kindertagespflege der Mütterzentrum Soziales Netzwerk gGmbH sein. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin finden Sie nebenstehend.

    Die Fachberatung Kindertagespflege im Mütterzentrum vermittelt Ihnen im Auftrag der Stadt Beckum eine qualifizierte Kindertagespflegeperson, begleitet den ersten persönlichen Kontakt, den Abschluss des Betreuungsvertrages und steht Ihnen und den Kindertagespflegepersonen unterstützend bei allen weiteren Fragen zur Seite.

  • Finanzierung der Kindertagespflege

    Kindertagespflegepersonen erhalten von der Stadt Beckum eine Geldleistung für die Betreuungsleistung und den Sachaufwand. Zusätzlich erhalten sie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Dazu ist es erforderlich, dass die Eltern die Förderung der Kindertagespflege so früh wie möglich, spätestens einen Monat vor Beginn der Kindertagespflege beim Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung beantragen.

  • Elternbeitrag und andere Kosten

    Gute Betreuung hat ihren Preis. Wenn Ihr Kind eine Kindertagespflege in Beckum besucht, werden dafür entsprechend Ihrer Einkommensverhältnisse Elternbeiträge an den Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern, den wöchentlichen Betreuungsstunden und dem Alter des Kindes. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Elternbeitrag.

    Wenn die Finanzierung der Kindertagespflege für Ihr Kind bewilligt ist erhalten Sie vom Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung alle erforderlichen Informationen und die Erklärung zum Elterneinkommen. Füllen Sie bitte die Erklärung sorgfältig aus und schicken diese anschließend an den Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung zurück.

    Bei einem Bruttojahreseinkommen von 33.000 Euro zahlen Sie keinen Elternbeitrag. Haben Sie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine offene Ganztagsschule besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, wird der Elternbeitrag bei einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 51.000 Euro nur für ein Kind erhoben – und zwar für das Kind mit dem höheren Beitrag. Bei einem höheren Einkommen ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind in Kindergarten oder Kindertagespflege auf 30 Prozent. Der Beitrag für das zweite Kind in einer OGS ermäßigt sich auf 50 Prozent. Das gilt auch, wenn Ihre Kinder verschiedene Einrichtungen besuchen.“

    Nimmt Ihr Kind an der Übermittagbetreuung teil, zahlen Sie zusätzlich einen Beitrag für das Mittagessen (Essensgeld) direkt an die Tagespflegeperson. Eltern mit geringem Einkommen, die keinen Elternbeitrag, aber Kosten für die Verpflegung zahlen müssen, können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe oder im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe nach § 90 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Zuschuss beantragen.

    Der Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung kann die Elternbeiträge ermäßigen oder ganz erlassen, wenn bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung stellen.

  • Wie werde ich Tagespflegeperson in Beckum?

    Eine Person, die ein oder mehrere Kinder für mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt außerhalb des Haushalts der Eltern länger als 3 Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis durch die Stadt Beckum als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe. Geeigneten Personen wird auf schriftlichen Antrag eine Kindertagespflegeerlaubnis für längstens 5 Jahre erteilt. Zur Kindertagespflegeperson geeignet, sind im Sinne von § 43 SGB VIII Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Eltern und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

    Der Antrag auf Pflegeerlaubnis ist an die Stadt Beckum mit folgenden Unterlagen zu stellen:
    - Nachweis eines Schulabschlusses, der mindestens dem Hauptschulabschluss (10. Klasse) entspricht,
    - Tabellarischer Lebenslauf,
    - Nachweis der Qualifizierung als Kindertagespflegeperson (mindestens 160 Stunden nach dem DJI-Curriculum oder QHB, bzw. als Erzieherin mind. 80 Stunden nach dem DJI-Curriculum oder dem QHB)
    - Nachweis über 9-stündigen Kurs „Erste-Hilfe am Kind“, der alle 2 Jahre aufzufrischen ist,
    - ärztliche Bescheinigung, dass medizinische Gründe einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson nicht entgegenstehen sowie Impfnachweis gegen Masern oder Nachweis über Immunität,
    - Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz),
    - Stellungnahme der Fachberatungsstelle zur persönlichen Eignung,
    - Bescheinigung der Stadt Beckum als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe über die nicht Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung beziehungsweise deren positiven Beendigung,
    - erweitertes Führungszeugnis für jede im Haushalt lebende Person über 14 Jahren. Das Führungszeugnis ist alle 5 Jahre zu aktualisieren und ist kostenlos im Bürgerbüro Beckum zu beantragen,
    - Erklärung der Kindertagespflegeperson zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII,
    - pädagogisches Konzept.

    Die kindgerechten Räumlichkeiten werden anschließend von der Stadt Beckum geprüft.

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