After Whitsun
Grabstätten werden überprüft
Grundlage hierfür ist die Friedhofssatzung. Diese sieht vor, dass die Nutzungsberechtigten die Grabstätten pflegen und instand halten müssen. Sollten ungepflegte Grabstätten festgestellt werden, erhalten die Verantwortlichen eine schriftliche Aufforderung, die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist herzurichten.
Die Stadt Beckum bittet Angehörige daher, den Zustand der Grabstätten frühzeitig zu kontrollieren und notwendige Pflegearbeiten rechtzeitig vorzunehmen.
For further information, please contact Marita Denkert and Silke Flüchter from the City of Beckum's Environment and Greenery Department on 02521 29-6722 or -6723 or by e-mail at friedhofsverwaltung@beckum.de.

