Vorbereitungen im Vollen Gange
Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025
Die Stadt Beckum bereitet sich weiterhin intensiv auf die Wahlen am 14. September vor. Die ersten Briefwahlunterlagen wurden bereits beantragt und die Wahlunterlagen versendet. Für die Kommunalwahlen erhalten die Wählerinnen und Wähler mit dem Wahlschein, dem roten Wahlbrief- und dem blauen Stimmzettelumschlag 4 Stimmzettel in unterschiedlichen Farben zugeschickt.
Wahlunterlagen farblich gekennzeichnet
Die Stimmzettel für das Amt des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin sind auf blauem Papier gedruckt, während die Stimme für den Landrat beziehungsweise die Landrätin auf gelbem Papier und die Stimme für den Kreistag auf pinkem Papier abgegeben werden kann. Die Stimmzettel für die Wahl des Rates sind weiß. Jeder Stimmzettel darf nur mit einem Kreuz gekennzeichnet werden, ansonsten ist die Stimme ungültig.
Wählen mit Sehbehinderung
Für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte sind auf dem unteren Ende der Stimmzettel Löcher eingestanzt. Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisteramtes haben ein Loch, die Stimmzettel für den Kreistag haben 3 und für die Landratswahl 4 Löcher. Auf den Stimmzetteln für die Wahl des Rates befindet sich kein Loch. Gleichzeitig ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten, damit Blinde und Sehbehinderte problemlos Stimmzettelschablonen anlegen können. Wahlhilfepakete mit Stimmzettelschablone und erläuternder CD können Blinde und Sehbehinderte kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter der Telefonnummer 0231 5575900 oder per E-Mail an info@bsvw.de anfordern. Die allgemeine Ansage der Stimmzettelinhalte ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800 000 9671 abrufbar.
Wahl des Integrationsrats
Die Wahlberechtigten für die Integrationsratswahl erhalten nach der Beantragung der Briefwahlunterlagen einen grünen Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag sowie einen orangenen Wahlbriefumschlag. Auch hier darf auf dem Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden.
Wahlbenachrichtigungen per Brief unterwegs
Aufgrund der besseren Lesbarkeit erfolgt die Benachrichtigung aller Wahlberechtigten erstmalig per Brief. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden allen Wahlberechtigten bis zum 24. August zugestellt.
Briefwahl beantragen
Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen können, sollten frühzeitig Briefwahl beantragen. Dies ist entweder online über dieses Online-Tool, per E-Mail an buergerbuero@beckum.de unter Angabe von Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum oder mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Auch Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl am 28. September können bereits mitbeantragt werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt zeitnah per Post. Briefwahlanträge per Post müssen ausreichend frankiert sein.
Briefwahl an Ort und Stelle
Seit dem 18. August besteht zusätzlich die Möglichkeit, persönlich vor Ort per Briefwahl zu wählen. Dies ist in der Volkshochschule Beckum-Wadersloh, Antoniusstraße 5–7, in Raum 6 möglich. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr, montags von 14:00 bis 15:30 Uhr, dienstags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr. Am Freitag, den 12. September, ist zusätzlich von 8:30 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Ab dem 25. August kann auch im Bürgerbüro des Rathauses Neubeckum, Hauptstraße 52, gewählt werden. Die Öffnungszeiten dort sind montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, dienstags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr. Für die Briefwahl vor Ort sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis vorzulegen.
Weitere Auskünfte rund um die Wahlen erteilen die Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum unter der Telefonnummer 02521 29-3333.