Hände und Sprechblasen

Integrationsratswahl 2025 

Die Integrationsratswahlen sind Wahlen, bei denen Menschen mit internationaler Familiengeschichte in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens ihre Interessenvertretung – den Integrationsrat – wählen können. 

So auch die Stadt Beckum. Die Integrationsräte setzen sich für Chancengerechtigkeit, Teilhabe und die politische Mitbestimmung von Migrantinnen und Migranten ein.

Durch Klicken gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Integrationsratswahl.

Zugelassene Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 14.09.2025
1) Einzelbewerberin Inneke Dreier mit Stellvertreter Sebastian Agamemnon Dreier
2) Einzelbewerber Mehmet Selim Bilgiç mit Stellvertreter Sharvan Agid
3) Einzelbewerberin Sabrina Stroppiana mit Stellvertreterin Hafida Barton-El Bouatmani
4) Einzelbewerber Thaer Ramzi mit Stellvertreter Karim Amoura
5) Einzelbewerber Zeki Gül mit Stellvertreterin Pempe Gül
6) Einzelbewerber Ihsan Alkan
7) Einzelbewerber Muhammet Çanakçi mit Stellvertreter Tamer Çanakçi

Briefwahlunterlagen können nicht mehr online beantragt werden! 

Briefwahl an Ort und Stelle ist weiterhin möglich:

  • in der VHS in Beckum (Antoniusstraße 5-7) bis Freitag, 12.09.2025 (8:30 Uhr bis 15:00 Uhr)
  • im Rathaus in Neubeckum (Hauptstraße 52) bis Freitag, 12.09.2025 (8:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

VHS BeckumRathaus Neubeckum - Bürgerbüro
Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:3008:00 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:0008:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:0008:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:0008:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag08:30 - 15:0008:00 - 12:00


Am Sonntag, 14. September 2025 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen gehen:

  • Wann ist die Wahl?

    Parallel zu den Kommunalwahlen werden die Integrationsräte am 14. September 2025 neu gewählt. Wenn Sie von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig beantragen und einsenden. Wahlberechtigte Deutsche und ausländische Einwohnerinnen und Einwohner sowie Staatenlose erhalten automatisch die Wahlunterlagen.

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt ist, wer 

    • nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
    • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder(ggf. zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit),
    • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
    • die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern erworben haben nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

    Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

  • Wer darf gewählt werden? 

    Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner:

    • Die mindestens 18 Jahre alt sind
    • Seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und
    • Seit drei Monaten in Beckum mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
    • Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben (=wählbar sein)

      Zugelassene Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 14.09.2025
      1) Einzelbewerberin Inneke Dreier mit Stellvertreter Sebastian Agamemnon Dreier
      2) Einzelbewerber Mehmet Selim Bilgiç mit Stellvertreter Sharvan Agid
      3) Einzelbewerberin Sabrina Stroppiana mit Stellvertreterin Hafida Barton-El Bouatmani
      4) Einzelbewerber Thaer Ramzi mit Stellvertreter Karim Amoura
      5) Einzelbewerber Zeki Gül mit Stellvertreterin Pempe Gül
      6) Einzelbewerber Ihsan Alkan
      7) Einzelbewerber Muhammet Çanakçi mit Stellvertreter Tamer Çanakçi
  • Für wie lange ist man gewählt? 

    Der Integrationsrat wird für fünf Jahre gewählt, das heißt bis 2030.

  • Wie wird gewählt?

    Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich, auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen.