ISEK Beckum Innenstadt

Wichtiger Meilenstein für das ISEK Beckum Innenstadt

Fachbereichsleiter Uwe Denkert begrüßt die Förderung:
„Die Bewilligung ist ein wichtiger Impuls für die Weiterentwicklung unserer Innenstadt. Die Städtebauförderung ermöglicht es uns, zentrale Zukunftsprojekte wie das Stadtmuseum in den Gebäuden Markt 1 und Markt 2 sowie den Wersegrünzug vorzubereiten. Viele der geplanten Maßnahmen wären ohne die Unterstützung von Bund und Land nicht umsetzbar. Gleichzeitig zieht Städtebauförderung nachweislich private Investitionen nach sich und stärkt bürgerschaftliches Engagement – ein wichtiger Beitrag in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten.“

Die Fördermittel dienen zu großen Teilen der Vorbereitung und Weiterentwicklung der zentralen Projekte des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Gefördert werden insbesondere Planungsleistungen für die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 3.006.000 Euro beträgt der Fördersatz 60 Prozent.

Neben den investiven Schlüsselprojekten Markt 1 und Markt 2 – der Verbindung von Stadtmuseum und ehemaliger Apotheke zu einem neuen soziokulturellen Kraftzentrum – sowie dem Wersegrünzug werden mit den bewilligten Mitteln auch investitionsbegleitende Maßnahmen finanziert. Hierzu zählen das Innenstadtmanagement, das Haus- und Hofflächenprogramm sowie der Verfügungsfonds. Ziel dieser Instrumente ist es, private Investitionen anzuregen, Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Aufwertung ihrer Gebäude zu unterstützen und das Engagement von Vereinen, Initiativen sowie weiteren Innenstadtakteurinnen und Innenstadtakteuren zu fördern.

Auch im Vergleich mit anderen Kommunen des Regierungsbezirks unterstreicht die Bewilligung die Bedeutung der Beckumer Innenstadtentwicklung. Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Münster Städtebaufördermittel in Höhe von rund 81,7 Millionen Euro bewilligt.

Mit dem Förderbescheid kann die Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nun planmäßig fortgeführt werden. Zu den nächsten Schritten zählen insbesondere die weitere Planung der Schlüsselprojekte sowie die Erarbeitung der Förderrichtlinien für das Haus- und Hofflächenprogramm und den Verfügungsfond, die den politischen Gremien zeitnah zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.