Sportstättenbelegung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Beckum unterhält städtische Sport- und Turnhallen sowie Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) – nachfolgend Sportanlagen genannt.

    Die Sportanlagen stehen den Beckumer Schulen, Sportvereinen- und verbänden, Weiterbildungseinrichtungen sowie sonstigen Sportgruppen zur regelmäßigen sportlichen Nutzung zur Verfügung.

    Die Nutzung ist schriftlich bei der Stadt Beckum zu beantragen. Hierfür verwenden Sie bitte den bereitgestellten Nutzungsantrag und senden diesen vollständig ausgefüllt per E-Mail bregula@beckum.de 

    Bitte beachten Sie Folgendes:

    • Die Bereitstellung und Nutzung der städtischen Sport- und Turnhallen sowie der Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) erfolgt nach der Satzung der Stadt Beckum über die Nutzung der städtischen Sportanlagen und die Erhebung von Nutzungsgebühren vom 05.06.2019.
    • Nutzungsanträge sind mindestens 2 Wochen vor gewünschtem Nutzungsbeginn zu stellen. Anträge auf vorrangige Berücksichtigung für zum Beispiel überregionale Veranstaltungen, Meisterschaftsspiele oder Turniere müssen der Stadt Beckum 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegen.
    • Sollte die Nutzung für mehrere Sportanlagen beantragt werden, füllen Sie bitte pro Sportanlage einen Antrag aus.
    • Die Vergabe von außerschulischen Nutzungszeiten von montags bis freitags in den beiden Sporthallen und des Gymnastikraums des Berufskollegs des Kreises Warendorf sowie der Turnhalle der Astrid-Lindgren-Schule erfolgt durch die Stadt Beckum. Die Vergabe von Hallenzeiten bei Einzelveranstaltungen an Wochenenden übernimmt der Kreis Warendorf (E-Mail: nicole.franzke@kreis-warendorf.de).
    • Die Turn-/Sporthallen sind in den Schulferien grundsätzlich geschlossen und öffnen wieder am ersten Schultag nach den Ferien.
    • Eine private Nutzung der Sporthallen für einzelne Veranstaltungen ist nicht möglich.
  • Dokumente


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Zuständige Mitarbeitende