Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartnern

  • Leistungsbeschreibung

    Beim Standesamt können Sie unter anderem folgende namensrechtliche Erklärungen zum Ehenamen abgeben:

    • Bestimmung eines Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens,
    • Bestimmung eines gemeinsamen Doppelnamens (mit oder ohne Bindestrich),
    • Hinzufügung eines Namens zum Familiennamen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft,
    • Widerruf eines hinzugefügten Namens,
    • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft.

    Bei Eheschließungen vor dem 01.05.2025: 

    • Widerruf eines Ehenamens, 
    • Neubestimmung eines gemeinsamen Doppelnamens (mit oder ohne Bindestrich). 
  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail

  • Kosten

    Bestimmung eines Ehenamens im Rahmen der Eheschließung: gebührenfrei

    Nachträgliche Namensänderung: 21,00 €

    Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €