Vornamensortierung - Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

  • Leistungsbeschreibung

    Seit 01. November 2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen (Vornamensortierung), welche in der Regel durch die Eltern bei Beurkundung einer Geburt bestimmt wurde, neu festzulegen/zu ändern. Es ist jedoch weiterhin nicht möglich, die Schreibweise der Vornamen zu ändern oder aber einzelne Vornamen wegzulassen.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail 

  • Kosten

    Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen 30,00 Euro

    Namensbescheingung 9,00 Euro