Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Leistungsbeschreibung
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland stirbt, so kann der Todesfall in Deutschland nachbeurkundet werden, um eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung eines Sterbefalles besteht nicht.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall benötigten, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail
Kosten
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland 21,00 Euro
Sterbeurkunde 10,00 Euro