Alarmierende Zahlen

Gleichstellungsbeauftragte fordert mehr Gewaltschutz für Frauen und Mädchen

„Der Schutz von Frauen gegen Gewalt steht auch im Jahr 2026 noch unter einem schlechten Stern. Zwar gibt es politische Bemühungen, den Schutz auszubauen. Angesichts der aktuellen Zahlen reichen diese Maßnahmen jedoch noch lange nicht aus“, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Beckum.

Und so stellt sich die Lage dar: Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 weist bundesweit 212 335 Fälle von Gewaltkriminalität aus. Bei den Sexualdelikten registrierte die Polizei 131 335 Fälle – das sind 2,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders deutlich stieg die Zahl der Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und besonders schweren sexuellen Übergriffen: Sie nahm um 8,5 Prozent auf 14 454 Fälle zu. Die Statistik erfasst allerdings nur die der Polizei bekanntgewordenen Taten.

„Frauen mit Behinderungen sind einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt“, weist Monika Björklund noch auf einen anderen Missstand hin. Nach Angaben des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)* haben 58 bis 75 Prozent der befragten Frauen mit Behinderungen im Erwachsenenalter körperliche Gewalt erlebt. Damit sind sie fast doppelt so häufig betroffen wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt, bei denen der Anteil bei rund 35 Prozent liegt. Von sexueller Gewalt im Erwachsenenalter berichteten – abhängig von der jeweiligen Beeinträchtigung – 21 bis 44 Prozent der befragten Frauen mit Behinderungen. Im Bevölkerungsdurchschnitt liegt dieser Anteil bei etwa 13 Prozent.

Die Zahlen machen deutlich, dass Frauen mit Behinderungen beim Gewaltschutz besondere Aufmerksamkeit benötigen. Abhängigkeiten von Betreuungspersonen, fehlende Barrierefreiheit und eingeschränkte Zugänge zu Beratung und Schutz können die Gefahr von Gewalt zusätzlich erhöhen. Zugleich weist die Polizeiliche Kriminalstatistik Frauen mit Behinderungen nicht gesondert aus. Die genannten Zahlen beruhen daher auf einer repräsentativen Studie zur Lebenssituation und zu den Belastungen von Frauen mit Be-hinderungen in Deutschland.

Online-Veranstaltung

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte lädt am 7. Oktober von 10:00 bis 12:30 Uhr zu einer Online-Veranstaltung über Zoom ein. Unter dem Titel „Gewaltschutz zur Priorität machen – Vorgaben der UN-BRK und Istanbul-Konvention endlich umsetzen“ geht es um das Spannungsfeld zwischen den Verpflichtungen der Bundesregierung aus der UN-Behinderten-Rechtskonvention und der Istanbul-Konvention.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie den Anmeldelink gibt es (auch in leichter Sprache) auf der Internetseite der Stadt Beckum unter www.beckum.de/gleichstellung.

 

*Hinweis: Die Zahlen zu Frauen mit Behinderungen stammen aus der 2012 veröffentlichten repräsentativen Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“. Der bff führt diese Ergebnisse weiter-hin als zentrale Belege für das erhöhte Gewaltrisiko an.