Unterlagen an Wahlurne

Stadtrat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat stehen zur Wahl

Bei der Kommunalwahl in Beckum werden der Rat und der Bürgermeister sowie der Kreistag und der Landrat gewählt. Die nächste Wahl findet am 14. September 2025 statt.

Zwei Wochen später finden am 28. September 2025 die möglichen Stichwahlen des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin statt.


Briefwahlunterlagen online beantragen ab dem 4. August

Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, für welche Wahl Sie wahlberechtigt sind, und beantragen Sie entsprechend die Briefwahl für die Kommunalwahl und/oder die Integrationsratswahl.

Briefwahl an Ort und Stelle 

  • in der VHS in Beckum ab 18. August
  • im Rathaus in Neubeckum ab 25. August

VHS Beckum - Raum 6Rathaus Neubeckum - Bürgerbüro

Antoniusstraße 5
59269 Beckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:3008:00 - 12:00 
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:0008:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:0008:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:0008:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag

Freitag, den 12.09.2025
08:30 - 12:00 

08:30 - 15:00
08:00 - 12:00


  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigung:

    Zu den Wahlen sind die Personen wahlberechtigt, die am 14. September 2025

    • Deutsch Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger sind,
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat (spätestens am 14. September 2009 geboren),
    • seit mindestens dem 29. August 2025 ununterbrochen ihre Wohnung – bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung – in Beckum haben,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Das Wählerverzeichnis wird mit dem Stand 03. August 2025 erstellt.

  •  Informationen zu der Kommunalwahl am 14. September 2025

    Hinweise für Personen, die sich nach dem 03. August an-, ab- oder ummelden

    Damit Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. 

    Eintragung in das Wählerverzeichnis:

    • Automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden alle Wahlberechtigten - einschließlich der wahlberechtigten Unionbürger*innen, die am Stichtag 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz in Beckum gemeldet sind. Dieser Personenkreis erhält automatisch einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post zugeschickt.
    • Wahlberechtigte, die in der Zeit vom 04. August 2025 bis zum 29. August 2025 von außerhalb zuziehen oder innerhalb der Stadt Beckum umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirkes eingetragen und erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief unaufgefordert zugeschickt.
    • Ziehen Sie vor dem Wahltag aus der Stadt Beckum und aus dem Kreis Warendorf fort, geht das Wahlrecht verloren und Sie werden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Gleichzeitig erhalten Sie ein Wahlrecht am Zuzugsort, sofern sich dieser in NRW befindet.
    • Sollten Sie ab dem 30. August 2025 aus Beckum in einen anderen Ort des Kreises Warendorf ziehen, so werden Sie in Beckum aus dem Wählerverzeichnis gestrichen und am neuen Wohnort nur für die Kreiswahlen eingetragen. Gleiches gilt, wenn Sie aus dem Kreisgebiet Warendorf nach Beckum ziehen. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.
    • Sollten Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, aber der Auffassung sein, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich zur Klärung gerne an das Bürgerbüro.
  • Online-Bewerbung für Wahlhelfer/-innen

    Bei Wahlen in Beckum sind in Wahllokalen und bei der Briefwahlauszählung hunderte Wahlhelfende im Einsatz. Diese Wahlhelfenden sind zum größten Teil Bürgerinnen und Bürger der Stadt Beckum. Wenn Sie für die anstehende Wahl wahlberechtigt sind, laden wir Sie herzlich ein, bei einem wichtigen Teil der Demokratie mitzuwirken.

    •  Über Online-Wahlhelfer oder mit der E-Mail Adresse wahlen@beckum.de können Sie sich zur kommenden Wahl freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden.
    •  Unter Informationen für Wahlhelfer*innen finden Sie unterschiedliche Anforderungen, Aufgaben und einen annähernden Tagesablauf am Wahltag.