Beglaubigungen
Leistungsbeschreibung
Eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden kann vorgenommen werden, wenn diese von einer deutschen Behörde stammt oder zur Vorlage einer deutschen Behörde benötigt wird, außer es bestehen Beglaubigungsverbote.
Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Bitte keine einlaminierten Dokumente beglaubigen!
Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur vorgenommen, wenn sie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen! Kopien ausländischer Dokumente können mit einer anerkannten Übersetzung beglaubigt werden.
Die Übersetzung muss mit dem Original vorgelegt werden und es muss die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und dem Dokument erkennbar sein.
Wenn eine Kopie der deutschen Übersetzung beglaubigt wird, beglaubigt man nur die Übereinstimmung dieser Kopie mit der Übersetzung – nicht die ausländische Originalurkunde und auch nicht deren Echtheit.
Nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke sollten von Notaren beglaubigt werden.Folgende Dokumente können im Bürgerbüro nicht beglaubigt werden:
- deutsche Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
- Einbürgerungsurkunden
- Führungszeugnisse (zuständig ist das Bundesamt für Justiz)
- Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt - Kreis Warendorf)
- Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare)
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente, Erbscheine
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Schriftstücke die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden
Erforderliche Unterlagen
- Originale Dokumente
- ausländischen Dokumentes mit Übersetzung (von einem in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt)
Kosten
- Gebühr für die Beglaubigung eines Dokuments 4,50 €
- ermäßigte Gebühr für die Beglaubigung eines Dokuments 2,-- € (z. Bsp. Schüler & Studenten)
- Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift 3,50 €