Fischereischein
Leistungsbeschreibung
AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein zum 01.07.2026
Ab dem 1. Juli 2026 führt Nordrhein-Westfalen den digitalen Fischereischein „DigiFischDok“ ein.
- Antragstellung künftig auch online möglich - vergünstige Gebühren siehe Kostenübersicht unten.
- Neues, fälschungssicheres Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone.
- Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt.
- Fischereiabgabe bleibt bestehen (zahlbar wieder für 1 oder 5 Kalenderjahre) - Fischereischein gilt erst nach Zahlung der Abgabe für den jeweiligen Zeitraum.
- Digitalisierung vor Ablauf des vorhandenen Fischereischeins: Vorsprache im Bürgerbüro einmalig für die erste Umstellung nowendig, um ihre Daten in das neue System zu überführen.
- Kein vorzeitiger Umtauschzwang bei bereits ausgestellten Fischereischeinen: Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit bleibt bestehen; spätestens nach Ablauf ist eine einmalige Umstellung auf den neuen Fischereischein vorgesehen.
- Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
- Wichtig: Der Fischereischein enthält künftig kein Lichtbild und keine Wohnadresse. Daher ist bei der Ausübung der Fischerei immer ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) mitzuführen.
- Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Nach Ablauf dieser Gültigkeit besteht hier für die Ausstellung des neuen Fischereischeins lediglich die Möglichkeit, diesen im Bürgerbürozu beantragen, da die „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale zu prüfen sind.
Die wichtigsten Fragen hat das MLV NRW in einer FAQ-Datei zusammengefasst: FAQ -digitaler Fischereischein
--> Hier können Sie den Fischeischein und die Fischereiabgabe online beantragen: Fischereischein-Onlinedienst
Wochen-Angelkarten für den Phönixsee: 20,- €
Ab März 2023 erhältlich im:
Kiosk am alten Hammweg
Alter Hammweg 35
59269 BeckumUnser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen. Wo Sie die Fischereiprüfung ablegen können, erfahren Sie in der Kreisverwaltung Warendorf.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis, Reisepass oder amtlicher Lichtbildausweis
- 1 aktuelles Passbild ( bis 30.06.2026)
- Beim Jugendfischereischein muss ein gesetzlicher Vertreter den Jugendfischereischein beantragen
- Schwerbehindertenausweis; Attest eines Arztes, dass wegen einer Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann
Kosten
Für die Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein sowie eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe wird eine Gebühr erhoben, die aus der Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe zusammensetzt.
Für die Beantragung des Fischereischeins und die Ausstellung des Nachweises über die entrichtete Fischereiabgabe bestehen künftig zwei Verfahrenswege:
1. Antragstellung über den entsprechenden Online-Dienst des Landes
2. Antragstellung bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde)
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.
Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit: Gebühr bei Vorsprache bei der örtlichen Behörde 30 Euro Gebühr bei Online-Beantragung 18 Euro Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein: Gebühr bei Vorsprache bei der örtlichen Behörde 30 Euro Gebühr bei Online-Beantragung 18 Euro Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: Gebühr bei Vorsprache bei der örtlichen Behörde 50 Euro Gebühr bei Online-Beantragung 42 Euro Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: Gebühr bei Vorsprache bei der örtlichen Behörde 22 Euro Gebühr bei Online-Beantragung 14 Euro Erteilung eines Jahresfischereischeins (Ausländerfischereischein): Gebühr bei Vorsprache bei der örtlichen Behörde 32 Euro Gebühr bei Online-Beantragung 20 Euro