Nach Pfingsten
Grabpflege: Gräber werden geprüft
Das sieht die Friedhofssatzung hervor, nach der die Grabnutzungsberechtigten zur regelmäßigen Pflege und Instandhaltung der Grabstätten verpflichtet sind. Im Falle ungepflegter Grabstätten erhalten die jeweiligen Nutzungsberechtigten eine schriftliche Aufforderung zur Instandsetzung innerhalb einer angemessenen Frist.
Die Stadt Beckum bittet alle Angehörigen, bereits im Vorfeld einen kritischen Blick auf den Zustand der Grabstätte zu werfen und sie gegebenenfalls rechtzeitig zu pflegen.
Weitere Auskünfte erteilen Marita Denkert und Silke Flüchter vom Fachdienst Umwelt und Grün der Stadt Beckum unter 02521 29-6722 oder -6723 oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@beckum.de.