Holtmarweg
Tempo-30-Zone wird ausgeweitet
Die Beschilderung wird angepasst. Mit der Einführung der neuen Geschwindigkeitsregelung ändert sich auch die Verkehrsführung: Künftig gilt auf dem gesamten Holtmarweg die Vorfahrtregel „rechts vor links“.
In einem weiteren Schritt werden die Einmündungsbereiche der Theodor-Storm-Straße, Kantstraße, Frankenstraße und der von-Vincke-Straße mit roten Markierungen versehen, um die Verkehrssicherheit zusätzlich zu erhöhen.