Beckum aus der Vogelperspektive

Baugebiet Nr. VE 10 "Kirchfeld"

Baugebiet Nr. VE 10 „Kirchfeld”

Städtische Baugrundstücke im Stadtteil Vellern zu verkaufen


Verkaufsplan

Den aktuellen Verkaufsplan mit reservierten beziehungsweise verkauften Grundstücken finden Sie hier:

zum Verkaufsplan


Die Stadt Beckum verkauft in diesem Gebiet 17 Einfamilienhausgrundstücke

Die Grundstücke für Einfamilienhäuser werden nach den Kriterien zur Vergabe von städtischen Grundstücken vergeben. Die erste Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Momentan läuft das zweite Bewerbungsverfahren. Dies endet am 31.12.2025. 

Sollten Sie sich für ein Einfamilienhausgrundstück interessieren, so können Sie sich mittels eines Bewerbungsbogens bewerben. Erforderliche Dokumente müssen der Bewerbung beigelegt werden – Vordrucke und wichtige Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.

Die Bewerbung kann per Post oder E-Mail (liegenschaften@beckum.de) erfolgen.
Der Kaufpreis für die Einfamilienhausgrundstücke liegt bei 245,00 Euro pro Quadratmeter, inklusive Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträgen. Die Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge werden im Kaufvertrag abgelöst.

Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes. Sollten nicht alle Grundstücke anhand der Vergabekriterien vergeben werden können, so hat die Stadt Beckum zu entscheiden, ob die Grundstücke anderweitig vergeben oder zurückgestellt werden.

Nach Eingang der Bewerbung werden alle Unterlagen gesichtet und eine Wertung anhand der Vergabekriterien wird erstellt. Im Anschluss werden Sie automatisch von den Mitarbeitenden kontaktiert und erhalten eine Rückmeldung.


Die Stadt Beckum verkauft in diesem Gebiet 12 Doppelhausgrundstücke für 6 Doppelhäuser

Die Grundstücke können von Privatpersonen, Investierenden oder Bauträgerinnen/Bauträgern erworben werden. Die Vergabekriterien gelten hier nicht, eine Eigennutzungsverpflichtung besteht nicht. Sie können sich auf 2 Doppelhausgrundstücke (bisher waren es mindestens 4), maximal jedoch auf 8 Doppelhausgrundstücke bewerben. 

Die Bewerbung kann formlos per Post oder E-Mail (liegenschaften@beckum.de) erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten, sowie Ihre Wunschgrundstücke an. Gibt es mehr Bewerbungen als Grundstücke, so entscheidet das Los.

Der Kaufpreis liegt bei 225,00 Euro je Quadratmeter, inklusive Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträgen. Die Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge werden im Kaufvertrag abgelöst.

Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes. Sollten nicht genügend Bewerbungen eingehen, kann die Verwaltung frei über die Verwendung der Grundstücke entscheiden.


Allgemeine Hinweise:

Für alle städtischen Grundstücke wird eine Bauverpflichtung von 2 Jahren im Kaufvertrag geregelt.

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Baugebiet ausschließlich mit sogenannter "Kalter Nahwärme" über die Energieversorgung Beckum (EVB) versorgt wird, also einem eigenständigem, innovativem Heizungssystem. Es gibt eine Anschlussverpflichtung, die über die Grundstücksverträge geregelt wird.

Kosten des Anschlusses und der Versorgung sind ausdrücklich nicht Teil des Kaufpreises oder des Kaufvertrages. Alle Regelungen hierzu gilt es ausschließlich mit der EVB zu treffen. Nähere Informationen können Sie dem Flyer der EVB entnehmen. Bei weiterführenden Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die EVB.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Beckum keine Bauberatung anbieten kann. Zu Fragen der Bebaubarkeit ziehen Sie bitte gegebenenfalls einen Architekten, Bauträger et cetera hinzu. Der Bebauungsplan ist unter „Bebauungsplan Nr. VE 10 "Kirchfeld" abrufbar. 

zum Bebauungsplan

Luftbild mit Erschließungsstraße Auf dem Kirchfeld


  • Bewerbungsverfahren für Einfamilienhäuser

    Die Vergabe der Einfamilienhausgrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Die Vergabekriterien für städtische Wohnbaugrundstücke sind anzuwenden.

    Sie können sich weiterhin auf eines der genannten Grundstücke bewerben. Die Bewerbungsfrist hierfür endet am 31.12.2025.

    Wunschgrundstücke können unverbindlich benannt werden. Für eine Bewerbung steht Ihnen ein Bewerbungsformular zur Verfügung. 

    Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Nachweisen berücksichtigt werden.  Die Bewerbung ist handschriftlich mit einer Unterschrift zu versehen. Mögliche Nachteile einer unvollständig eingereichten Bewerbung gehen zulasten der Bewerbenden. Es besteht die Verpflichtung, im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Eine nachweisbare Falschauskunft führt automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bitte reichen Sie Nachweise nur als Kopie ein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes.

    Alle Bewerbungen und Nachweise sind per Post oder per E-Mail zu senden an:

    Stadt Beckum
    Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
    Postfach 1863, 59248 Beckum

    oder liegenschaften@beckum.de

  • Ansprechpersonen

    Bewerbungsverfahren und Vergabe der Baugrundstücke
    Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
    Andreas Reske
    02521 29-6914, reske@beckum.de

    Fragen zum Bebauungsplan
    Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
    Pia Stricker
    02521 29-6904, stricker@beckum.de

    Fragen zum klimabewussten Bauen
    Fachdienst Umwelt und Grün
    Max Hegemann, Klimaschutzmanager der Stadt Beckum
    02521 29-6703, hegemann@beckum.de

    Baugenehmigungen, baurechtliche Fragen
    Fachdienst Bauordnung
    Thomas Langguth 
    02521 29-6305, langguth@beckum.de