Baugebiet Nr. VE 10 "Kirchfeld"
Baugebiet Nr. VE 10 „Kirchfeld”
Städtische Baugrundstücke im Stadtteil Vellern zu verkaufen

Die Stadt Beckum verkauft in diesem Gebiet 17 Einfamilienhausgrundstücke
Die Grundstücke für Einfamilienhäuser werden nach den Kriterien zur Vergabe von städtischen Grundstücken vergeben. Sollten Sie sich für ein Einfamilienhausgrundstück interessieren, so können Sie sich mittels eines Bewerbungsbogens bis zum 31.08.2025 bewerben. Erforderliche Dokumente müssen der Bewerbung beigelegt werden – Vordrucke und wichtige Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.
Die Bewerbung kann per Post oder E-Mail (liegenschaften@beckum.de) erfolgen.
Der Kaufpreis für die Einfamilienhausgrundstücke liegt bei 245,00 Euro pro Quadratmeter, inklusive Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträgen. Die Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge werden im Kaufvertrag abgelöst.
Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes. Sollten nicht alle Grundstücke anhand der Vergabekriterien vergeben werden können, so hat die Stadt Beckum zu entscheiden, ob die Grundstücke anderweitig vergeben oder zurückgestellt werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Unterlagen gesichtet und eine Wertung anhand der Vergabekriterien wird erstellt. Im Anschluss werden Sie automatisch von den Mitarbeitenden kontaktiert und erhalten eine Rückmeldung.
Die Stadt Beckum verkauft in diesem Gebiet 12 Doppelhausgrundstücke für 6 Doppelhäuser
Die Grundstücke können von Privatpersonen, Investierenden oder Bauträgerinnen/Bauträgern erworben werden. Die Vergabekriterien gelten hier nicht, eine Eigennutzungsverpflichtung besteht nicht. Sie können sich auf 4 Grundstücke (also 4 Doppelhaushälften), maximal jedoch 8 Grundstücke (8 Doppelhaushälften) bewerben.
Die Bewerbung kann formlos bis zum 31.08.2025 per Post oder E-Mail (liegenschaften@beckum.de) erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten, sowie Ihre Wunschgrundstücke an. Gibt es mehr Bewerbungen als Grundstücke, so entscheidet das Los.
Der Kaufpreis liegt bei 225,00 Euro je Quadratmeter, inklusive Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträgen. Die Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge werden im Kaufvertrag abgelöst.
Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes. Sollten nicht genügend Bewerbungen eingehen, kann die Verwaltung frei über die Verwendung der Grundstücke entscheiden.
Die Stadt Beckum verkauft 1 Mehrfamilienhausgrundstück
Es handelt sich um ein Bieterverfahren. Die Berücksichtigung von gefördertem Wohnbau ist im Verfahren nicht verpflichtend. Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage des höchsten Gebotes. Der Mindestpreis beträgt 245,00 Euro je Quadratmeter, inklusive Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträgen. Die Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge werden im Kaufvertrag abgelöst.
Bei 2 gleichlautenden Preisangeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das zusätzlich den meisten geförderten Wohnraum errichtet. Anderenfalls erfolgt die Vergabe über das Losverfahren. Sollte keine Bewerbung eingehen, kann die Verwaltung frei über die Verwendung des Grundstücks entscheiden.
Angebote können formlos bis zum 31.08.2025 per Post oder E-Mail (liegenschaften@beckum.de) erfolgen. Bitte geben Sie ihre Kontaktdaten, Ihre Preisvorstellung, sowie die Quote für geförderten Wohnbau (nach Kategorien) an.
Allgemeine Hinweise:
Für alle städtischen Grundstücke wird eine Bauverpflichtung von 2 Jahren im Kaufvertrag geregelt.
Bitte beachten Sie, dass das gesamte Baugebiet ausschließlich mit sogenannter "Kalter Nahwärme" über die Energieversorgung Beckum (EVB) versorgt wird, also einem eigenständigem, innovativem Heizungssystem. Es gibt eine Anschlussverpflichtung, die über die Grundstücksverträge geregelt wird.
Kosten des Anschlusses und der Versorgung sind ausdrücklich nicht Teil des Kaufpreises oder des Kaufvertrages. Alle Regelungen hierzu gilt es ausschließlich mit der EVB zu treffen. Nähere Informationen können Sie dem Flyer der EVB entnehmen. Bei weiterführenden Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die EVB.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Beckum keine Bauberatung anbieten kann. Zu Fragen der Bebaubarkeit ziehen Sie bitte gegebenenfalls einen Architekten, Bauträger et cetera hinzu. Der Bebauungsplan ist unter „Bebauungsplan Nr. VE 10 "Kirchfeld" abrufbar. zum Bebauungsplan

Bewerbungsverfahren für Einfamilienhäuser
Die Vergabe der Einfamilienhausgrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Die Vergabekriterien für städtische Wohnbaugrundstücke sind anzuwenden.
Sie können sich bis zum 31.08.2025 auf eines der genannten Grundstücke bewerben.
Wunschgrundstücke können unverbindlich benannt werden. Für eine Bewerbung steht Ihnen ein Bewerbungsformular zur Verfügung.
Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Nachweisen berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist handschriftlich mit einer Unterschrift zu versehen. Mögliche Nachteile einer unvollständig eingereichten Bewerbung gehen zulasten der Bewerbenden. Unterlagen und Bewerbungen, die nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es besteht die Verpflichtung, im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Eine nachweisbare Falschauskunft führt automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bitte reichen Sie Nachweise nur als Kopie ein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes.Alle Bewerbungen und Nachweise sind per Post oder per E-Mail zu senden an:
Stadt Beckum
Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Postfach 1863, 59248 BeckumAnsprechpersonen
Bewerbungsverfahren und Vergabe der Baugrundstücke
Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Andreas Reske
02521 29-6914, reske@beckum.deFragen zum Bebauungsplan
Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Pia Stricker
02521 29-6904, stricker@beckum.deFragen zum klimabewussten Bauen
Fachdienst Umwelt und Grün
Max Hegemann, Klimaschutzmanager der Stadt Beckum
02521 29-6703, hegemann@beckum.deBaugenehmigungen, baurechtliche Fragen
Fachdienst Bauordnung
Thomas Langguth
02521 29-6305, langguth@beckum.de