Beckum aus der Vogelperspektive

Wasserversorgungskonzept

Die öffentliche Wasserversorgung ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge und damit traditionell eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit. Die Gemeinde hat gemäß § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Landeswassergesetz) die Pflicht zur Sicherstellung der Trink- und Löschwasserversorgung.
Mit der am 6. April 2017 beschlossenen Novelle des Landeswassergesetzes haben die Gemeinden gemäß § 38 Absatz 3 ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzustellen, woraus ersichtlich wird, dass diese langfristig sichergestellt ist.
Mit dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept kommt die Stadt Beckum dieser gesetzlichen Verpflichtung nach.
Es wird dargelegt, wie die Stadt in Zusammenarbeit mit der Wasserversorgung Beckum GmbH in ihrer Funktion als lokale Wasserversorgerin die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet.

Wasserversorgungskonzept