Fischereischein
Leistungsbeschreibung
Wochen-Angelkarten für den Phönixsee: 20,- €
Ab März 2023 erhältlich im:
Kiosk am alten Hammweg
Alter Hammweg 35
59269 BeckumBei der ersten Vorsprache sind mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis, Passfoto, Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann.
Ersatzfischereischein
Jahresfischereischein/ Fünfjahresfischereischein
Nach abgelegter Fischereiprüfung können Sie im Bürgerbüro einen Jahresfischereischein oder einen Fünfjahresfischereischein ausstellen lassen.
Jugendfischereischein
Für Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser ist nur gültig, wenn ein Inhaber eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischein mit zum Fischen geht. Bei der Beantragung muss das Kind nicht dabei sein.
Sonderfischereischein
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für 1 Jahr oder für 5 Jahre (kalenderjährlich) erteilt.
Ersatzfischereischei
Wenn während der Gültigkeitsdauer der Fischereischein abhanden kommt oder zerstört wird, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden.
- Bringen Sie bitte für den Fischereischein einen amtlichen Lichtbildausweis und bei erheblicher Abweichung ein aktuelles Passbild mit.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis
- 1 Passbild
- Beim Jugendfischereischein muss ein gesetzlicher Vertreter den Jugendfischereischein beantragen
Kosten
- Fünfjahresfischereischein (5 Jahre gültig) 48 Euro
- Jahresfischereischein (1 Jahr gültig) 16 Euro
- Jugendfischereischein (1 Jahr gültig) 8 Euro
- Sonderfischereischein (1 Jahr gültig) 16 Euro
- Sonderfischereischein (5 Jahre gültig) 48 Euro
- Ersatzfischereischein 5 Euro