Braille Aufkleber für Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Für blinde und sehbehinderte Menschen stellt das Bürgerbüro Braille-Aufkleber mit dem Braille-Zeichen „ad“ zur Verfügung. Das Zeichen steht für Ausweisdokument im Scheckkartenformat und erleichtert das Erkennen der Dokumente.

    Die Braille-Aufkleber können formlos bei der Beantragung eines Personalausweises beantragt werden. Für bereits ausgestellte und noch gültige Ausweisdokumente ist die Beantragung auch möglich.

    Die Braille-Aufkleber können für folgende Dokumente verwendet werden:

    • Personalausweis

    • elektronischer Aufenthaltstitel

    • eID-Karte