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Beteiligungsvereinbarung für Energiepark Beckum
Standortkommune und Bürgerschaft profitieren direkt
Das Schwesternprojekt des bestehenden Bürgerwindparks Wersewind verbindet moderne Windenergie mit kommunaler Beteiligung – neben Beckum profitieren auch Ahlen und Ennigerloh – und regionaler Wertschöpfung. Dazu haben die Betreibergesellschaft und die Stadt Beckum jetzt eine Beteiligungsvereinbarung unterzeichnet.
Neben der verlässlichen Beteiligung der Kommunen stehen dabei konkrete Teilhabemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Die drei Anlagen des Typs Vestas V172-7.2 mit einer Gesamtleistung von 21,6 Megawatt entstehen nördlich der A 2 zwischen Ahlen und Neubeckum. Durch den Einsatz neuester Anlagentechnik soll der Standort deutlich mehr erneuerbaren Strom erzeugen als der bereits in Betrieb befindliche Windpark der Gesellschaft.
Win-Win-Situation
„Mit dem Energiepark Beckum wollen wir die nächste Generation der Windenergienutzung in Beckum umsetzen: leistungsstark, regional verankert und mit einer lokalen Beteiligung, die bei der Kommune und den Menschen vor Ort ankommt“, sagt Egbert Wißling, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Energiepark Beckum & Co. KG am Rande der Unterzeichnung.
Das ist Wasser auf die Mühlen von Bürgermeister Michael Gerdhenrich, der betont: „Ich freue mich über den erfolgreichen Abschluss des ersten Vertrags auf Basis der neuen Gesetzeslage. Mit der Beteiligungsvereinbarung bekommen wir eine klassische Win-Win-Situation, von der alle profitieren – wirtschaftlich und zugleich als gewichtiger weiterer Meilenstein für den Klimaschutz und die Energiewende.“
Jahresertrag entspricht Verbrauch von 16 000 Haushalten
Zum Projekt gehört der Bau eines eigenen Umspannwerks. Dort wird der erzeugte Strom gebündelt, auf die erforderliche Spannungsebene transformiert und direkt in die vorhandene 110-kV-Leitung eingespeist. Der eigene Netzverknüpfungspunkt schaffe eine belastbare technische Grundlage für das Windprojekt und die weitere Entwicklung erneuerbarer Erzeugung in der Region, so die Betreiber.
Nach aktuellem Planungsstand erwarten sie einen Jahresertrag von rund 48 Millionen Kilowattstunden (kWh). Das entspricht rechnerisch dem jährlichen Stromverbrauch von etwa 16 000 Privathaushalten mit einem angenommenen Jahresverbrauch von 3 000 kWh.
Finanzielle Teilhabe für Stadt und Bürgerschaft
Bei der Beteiligung soll der Energiepark Beckum an die Erfahrungen aus dem Bürgerwindpark Wersewind anknüpfen. Beide Projekte wurden gemeinsam mit dem auf Bürgerwind spezialisierten Projektentwickler BBWind aus Münster entwickelt. Vorgesehen ist eine Bürgerbeteiligung über die Bürgerenergiegenossenschaft Beckum eG (BEB eG). Der Kommunalzahlung an die Städte Beckum, Ahlen und Ennigerloh liegt § 7 des Bürgerenergiegesetzes zugrunde. Durch diesen Vertrag werden, abhängig vom wechselnden Ertrag, jedes Jahr rund 90.000 Euro in den Haushalt der Stadt Beckum fließen.
Damit wird die finanzielle Teilhabe in Beckum konkret: Die Stadt wird über die Betriebsdauer unmittelbar vom Energiepark profitieren, zugleich erhalten die Bürgerinnen und Bürger über die BEB eG eine nachvollziehbare Möglichkeit, sich wirtschaftlich an der Energiewende vor Ort zu beteiligen.
„Bürgerwind bedeutet für uns, dass ein Projekt nicht nur in Beckum steht, sondern in Beckum verankert ist. Kommunale Beteiligung, Bürgerteilhabe und regionale Aufträge gehören deshalb von Anfang an zusammen“, ergänzt Benedikt Sprenker, Geschäftsführer der Energiepark Beckum & Co. KG.

