A bird's eye view of Beckum

Baugebiet Nr. VE 10 "Kirchfeld"

Baugebiet Nr. VE 10 "Kirchfeld"

Städtische Baugrundstücke im Stadtteil Vellern zu verkaufen


Grundstück Nummer 22 steht nicht zur Verfügung.

Zum Verkaufsplan


Im Beckumer Stadtteil Vellern an der Höckelmerstraße entsteht das neue Baugebiet Nr. VE 10 "Kirchfeld".

Zum Bebauungsplan

Die Stadt Beckum verkauft in diesem Gebiet 17 Einfamilienhausgrundstücke
Die Grundstücke für Einfamilienhäuser werden nach den Kriterien zur Vergabe von städtischen Grundstücken vergeben.
Der Kaufpreis für die Einfamilienhausgrundstücke liegt bei 245,00 Euro pro Quadratmeter, inklusive Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträgen.

Die Stadt Beckum verkauft in diesem Gebiet 12 Doppelhausgrundstücke für 6 Doppelhäuser
Die Grundstücke können von Privatpersonen, Investierenden oder Bauträgerinnen/Bauträgern erworben werden. Die Vergabekriterien gelten hier nicht, eine Eigennutzungsverpflichtung besteht nicht. Sie können sich auf 4 Grundstücke (also 4 Doppelhaushälften), maximal jedoch 8 Grundstücke (8 Doppelhaushälften) bewerben. Der Kaufpreis liegt bei 225,00 Euro je Quadratmeter, inklusive Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträgen.

Die Stadt Beckum verkauft 1 Mehrfamilienhausgrundstück

Die Stadt Beckum veräußert 1 Mehrfamilienhausgrundstück. Die Vermarktung erfolgt im Angebotsverfahren. Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage des höchsten Gebotes. Der Mindestpreis beträgt 245,00 Euro je Quadratmeter, inklusive Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträgen. Bei 2 gleichlautenden Preisangeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das zusätzlich den meisten geförderten Wohnraum errichtet. Anderenfalls erfolgt die Vergabe über das Losverfahren. Sollte keine Bewerbung eingehen, kann die Verwaltung frei über die Verwendung des Grundstücks entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Baugebiet ausschließlich mit sogenannter "Kalter Nahwärme" über die Energieversorgung Beckum (EVB) versorgt wird, also einem eigenständigem, innovativem Heizungssystem. Es gibt eine Anschlussverpflichtung, die über die Grundstücksverträge geregelt wird. Nähere Informationen können Sie dem Flyer der EVB entnehmen. Bei weiterführenden Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die EVB.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Beckum keine Bauberatung anbieten kann. Zur Bebaubarkeit ziehen Sie bitte gegebenenfalls einen Architekten, Bauträger et cetera hinzu.



  • Bewerbungsverfahren

    Die Vergabe der Einfamilienhausgrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Die Vergabekriterien für städtische Wohnbaugrundstücke sind anzuwenden.

    Sie können sich bis zum 31.08.2025 auf eines der genannten Grundstücke bewerben.

    Wunschgrundstücke können unverbindlich benannt werden. Für eine Bewerbung steht Ihnen ein Bewerbungsformular zur Verfügung.

    Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Nachweisen berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist handschriftlich mit einer Unterschrift zu versehen. Mögliche Nachteile einer unvollständig eingereichten Bewerbung gehen zulasten der Bewerbenden. Unterlagen und Bewerbungen, die nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es besteht die Verpflichtung, im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Eine nachweisbare Falschauskunft führt automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bitte reichen Sie Nachweise nur als Kopie ein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes.

    Alle Bewerbungen und Nachweise sind per Post oder per E-Mail zu senden an:

    Stadt Beckum
    Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
    Postfach 1863, 59248 Beckum

    oder liegenschaften@beckum.de

  • Contact persons

    Bewerbungsverfahren und Vergabe der Baugrundstücke
    Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
    Andreas Reske
    02521 29-6914, reske@beckum.de

    Fragen zum Bebauungsplan
    Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
    Pia Stricker
    02521 29-6904, stricker@beckum.de

    Fragen zum klimabewussten Bauen
    Fachdienst Umwelt und Grün
    Max Hegemann, Klimaschutzmanager der Stadt Beckum
    02521 29-6703, hegemann@beckum.de

    Baugenehmigungen, baurechtliche Fragen
    Fachdienst Bauordnung
    Thomas Langguth
    02521 29-6305, langguth@beckum.de